Darlehenswiderruf 

von  Jan-Henning Ahrens

KWAG ist bekannt aus:

Eigentlich sticht der sogenannte Widerrufsjoker nicht mehr. Aber auch nach dem Fristablauf am 21. Juni 2016 ist ein Widerruf von Darlehensverträgen in bestimmten Fällen jetzt immer noch möglich.

Denn der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer wichtigen Grundsatzentscheidung die Rechte von Kreditnehmern noch einmal gestärkt.

Deshalb gibt es jetzt auch weiterhin Möglichkeiten, wie Sie alte, meist hochverzinsliche Darlehensverträge ablösen und zu deutlich niedrigeren Zinsen neu abschließen können – ohne Zahlung einer sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung.

Darlehen, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden sind von der BGH-Entscheidung ohnehin nicht betroffen. Auch diese Verträge enthalten zum Teil fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die einen Widerruf ermöglichen.

Durch die Gesetzesänderung wurde der „Widerrufsjoker“ außerdem nur für all die Fälle abgeschafft, in denen das Darlehen grundpfandrechtlich gesichert ist. Grundpfandrechtlich gesicherte Verträge sind Darlehensverträge, die durch eine Grundschuld, eine Hypothek oder eine Rentenschuld abgesichert sind.

Sollten Sie allerdings einen Darlehensvertrag abgeschlossen haben, der beispielsweise über Bürgschaften oder Abtretungen etc. abgesichert wird, so haben Sie auch weiterhin ein rückwirkendes Widerrufsrecht, wenn die Belehrung fehlerhaft ist.

Wer diese Möglichkeit nutzen will, sollte jetzt nicht lange warten, sondern unverzüglich aktiv werden.

Nehmen Sie Kontakt mit uns aus.

Darlehen können heute größtenteils zu besseren Konditionen abgeschlossen werden, als in den vergangenen Jahren. Angesichts der sich abzeichnenden Veränderungen der Zinspolitik sollten Sie jetzt eine Ablösung Ihres Altvertrages durch ein neues Darlehen überdenken.

Auf dem US-Markt wurde bereits eine Zinserhöhung angekündigt. Zwar hält die Europäische Zentralbank (EZB) aktuell an ihrer Niedrigzinspolitik fest, jedoch dürfte es nur noch eine Frage der Zeit sein, bis auch hier die Signale in Richtung Zinserhöhung gehen.

Der BGH hat bereits mehrfach entschieden, dass fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen dazu führen, dass Darlehensnehmern ein „ewiges Widerrufsrecht“ zusteht.

Wir haben bei unseren Mandenten festgestellt, dass rund 80 Prozent aller Widerrufsbelehrungen in Kreditverträgen, die Banken in den vergangenen Jahren verwendet haben, fehlerhaft waren.

Sollten Sie in den vergangenen Jahren bei der Ablösung von Darlehensverträgen bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, so können Sie die auch heute noch vom Kreditinstitut zurückfordern.

Wenn Sie unsicher sind, prüfen wir gern für Sie zunächst, ob Ihr Darlehensvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält und zeigen Ihnen nicht nur den richtigen Weg zu zinsgünstigen Darlehen auf, sondern auch, wie eine Rechtsschutzversicherung die Kosten eines eventuell notwendigen Verfahrens trägt. Die Erstprüfung ist kostenlos.

Weil es Ihnen zusteht

Die KWAG Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite


Wir arbeiten von zwei Standorten in Norddeutschland aus. Das Recht unserer Mandanten erstreiten wir erfolgreich bundesweit. 


KWAG Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens Bremen

Über den Autor

Jan-Henning Ahrens

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit über 20 Jahren Erfahrung, verstehe ich das Finanz- und Wirtschaftssystem wie nur wenige.

Was mich seither motiviert, ist es, meinen Mandanten eine erstklassige Beratung zu bieten, um die Welt aus meinen Augen zu sehen und bestmögliche finanzielle Entscheidungen zu treffen. Die Chancen sind immer größer und vielfältiger als man meint!

Gemeinsam mit meinem Team aus fähigen Partnern beraten wir Privatanleger, Unternehmer und Investoren. Sei es beim Schadensersatz wegen einer verlorenen Geldanlage oder bei wichtigen Entscheidungen im Unternehmen. Wir holen das Maximum für Sie heraus.

Bleiben wir im Kontakt!