NEUE MÖGLICHKEITEN: So erhalten Sie ALS Anleger Wirecard-Schadensersatz 


Haben Sie als Anleger oder Aktionär im Wirecard Skandal Geld verloren? Dann ist es an der Zeit, Ihre Möglichkeiten zu nutzen und Schadensersatz zu verlangen.
Dank der neu zugelassenen, günstigeren Musterklage gegen Ernst & Young, sowie einem bewährten Ansatz für eine Individualklage, stehen die Chancen auf Schadensersatz besser als zuvor.  Prüfen Sie noch heute kostenfrei Ihre Ansprüche.
(Dauer: 5 Minuten - Rückmeldung innerhalb von 48 Stunden). 

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Die KWAG Rechtsanwälte sind bekannt aus

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Neue positive Signale ermöglichen Chancen

Anleger sollten die veränderten Rahmenbedingungen nutzen

Bis vor kurzem war es nicht empfehlenswert, Schadensersatz von Ernst & Young zu verlangen. Mittlerweile hat sich das Blatt aber gewendet, da die Musterklage vom Landgericht München am 15.03.2022 zugelassen wurde. Nun bietet sich auch kostengünstig die Möglichkeit, eine Schadensersatzklage zu realisieren.

Als betroffener Anleger sollten Sie aber zügig reagieren, da Sie nur seit der Zulassung 6 Monate Zeit haben, um sich der Klage über einen Rechtsanwalt anzuschließen. Unabhängig von der Erfolgsaussichten, ist jedem Anleger zu empfehlen, sich der Klage anzuschließen.

Denn auch, wenn Sie für eine der Erfolg versprechenden Individualklage infrage kommen, können Sie die Verjährung dieser Ansprüche hemmen. Sie sollten also in jedem Fall tätig werden. 

Wir melden Sie für die Musterklage an und prüfen nebenbei kostenfrei, ob Sie für die erfolgreichen Individualklagen infrage kommen.

Aufklärung über Chancen

Welche Klageverfahren sind aktuell sinnvoll? 

Wir haben die aktuellen Klagemöglichkeiten als erfahrene Rechtsanwälte für Kapitalanlagerecht überprüft. Das sind unsere Ergebnisse: 

Keine Erfolgschancen gegen die Bafin-Aufsicht


  • Viele Anleger fühlten sich durch die Aussagen der BaFin zur Wirecard AG bestärkt. 
  • Die BaFin hat Fehler mittlerweile zugegeben.
  • Es könnte ein Amtshaftungsanspruch vorliegen.
  • Doch dieser Anspruch begründet keinen Schadensersatzanspruch der geschädigten Anleger.
  • Es bestehen deshalb keine Erfolgschancen auf Schadensersatz durch eine Klage gegen die BaFin.

KEINE Erfolgschancen gegen den Wirecard-Vorstand


  • Die Mitglieder des Vorstands haben den Skndal verursacht oder zumindest mitzuverantworten.
  • Der Vorstand der Wirecard AG könnte für die Anlageverluste haften. 
  • Allerdings ist Braun im Gefängnis und Jan Marsalek auf der Flucht. 
  • Der Schuldnachweis ist momentan eher schwierig. 
  • Selbst dann, würde das Privatvermögen der Vorstände nicht für alle Anleger ausreichen. 

Keine Erfolgschancen gegen die Wirecard AG


  • Die Wirecard Aktiengesellschaft muss für das Fehlverhalten seiner Vorstandsmitglieder haften. 
  • Allerdings hat die Wirecard AG Insolvenz angemeldet. Sie ist pleite. 
  • Die Kapitalgesellschaft kann keinen Schadensersatz zahlen.
  • Auch dann nicht, wenn Schadensersatz gerichtlich geltend gemacht wird.

Klage gegen Ernst & Young heute sinnvoll


  • Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY hat versagt. Trotz mehrfacher Prüfungen wurden keine Unregelmäßigkeiten festgestellt. 
  • Kapitalanlage-Musterverfahren ist endlich zugelassen worden.
  •  Jeder Wirecard-Anleger hat jetzt die Möglichkeit, kostengünstig gegen Ernst & Young zu klagen.
  • Damit wird die Verjährung für Individualklagen gehemmt. Sie halten sich also die Möglichkeit für eine spätere Individualklage offen.
  • Wir melden Sie kostengünstig zur Musterklage an und prüfen kostenfrei, ob eine Individualklage für Sie Sinn ergibt. 

Diese Individualklage funktioniert

Betroffene bekommen so Ihr Geld zurück

schadensersatz für geschädigte wirecard aktionäre

Selbst uns als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, war der Wirecard-Skandal ein Schock.

Wir haben zwar in den letzten 20 Jahren bereits tausende Privatanleger erfolgreich vertreten, die in einem der zahlreichen Wirtschafts- und Finanzskandale ihre Anlage verloren haben. Doch das Ausmaß des Betrugs der Wirecard AG war in dieser Form in der deutschen Wirtschaftsgeschichte einmalig. 

Zahlreiche, unterschiedliche Akteure haben in diesem Zusammenhang versagt. Die Verantwortlichen bei Wirecard, die BaFin und die Wirtschaftsprüfer bei Ernst & Young. Für Sie als betroffener Anleger ist allerdings nur relevant, wenn juristisch zur Verantwortung gezogen werden kann. 

Angesichts der neuen, rechtlichen Entwicklungen sieht es so aus, als ob Ernst & Young tatsächlich mit ernsthaften, rechtlichen Konsequenzen rechnen muss. Erst im März 2022 wurde das Musterklageverfahren des Landgerichts München I zugelassen. 

Sie haben also ab sofort die Möglichkeit, kostengünstig gegen Ernst & Young auf Schadensersatz zu klagen. In Kombination mit einer Individualklage, gegen Anlageberater, Vermittler oder Ihre Bank, haben Sie hervorragende Erfolgschancen, um Ihr Geld zurückzuerhalten (sofern die Voraussetzungen gegeben sind).  

Die einzige sinnvolle Individualklage momentan

Sollte die Musterklage den Anlegern Schadensersatzansprüche zusprechen, muss Ernst & Young für Ihre verlorene Geldanlage aufkommen. Das kann allerdings einige Jahre dauern. 

Mit einer Individualklage haben Sie die Möglichkeit, deutlich schneller Schadensersatz gezahlt bekommen. Vorausgesetzt, die Voraussetzungen sind in Ihrem Fall gegeben. 

Anlageberater, Vermittler und sogar Banken hätten Sie über Ungereimtheiten informieren müssen, die zwar nicht in der breiten Öffentlichkeit diskutiert und wahrgenommen wurden, aber den genannten Personen, im Rahmen ihrer Berufspflichten, bekannt sein müssen. 

Die Vorgeschichte: Was die Öffentlichkeit nicht mitbekommen hat

Als die Wirecard AG am 25. Juni 2020 Insolvenz anmeldete, brach für die deutsche Finanzindustrie eine Welt zusammen. Das ursprüngliche Sternchen am Fin Tech-Himmel, die deutsche Antwort auf PayPal & Co, hatte 1,9 Milliarden Euro "verloren".

Die deutsche Medienlandschaft reagierte schockiert,

Deutsche Privatanleger hatten über Nacht mehrere Millionen Euro verloren.

Die Vorstände waren auf der Flucht. Die Wirtschaftsprüfer von EY gaben sich ahnungslos und die BaFin hat trotz mehrfacher Prüfungen keine Auffälligkeiten feststellen können.

Wie konnte das Finanzsystem derart versagen? Hatte vor der Wirecard Pleite wirklich niemand etwas mitbekommen, wovor man Anleger hätte warnen müssen?

Klar ist: Man hätte den Absturz des Konzerns sehen können und Anleger warnen müssen. Genau da setzen wir an. 

der größte bilanzskandal - handelsblatt

Die ersten Unregelmäßigkeiten in den Bilanzen waren schon 2015 bekannt

Bereits 2015 erschien ein kritischer Bericht in der Financial Times über Fälschungen in der Wirecard Bilanz.

Wirecard setze dem entgegen, die Behauptungen seien irreführend und sollten den Kurs der Aktie bewusst ins Schwanken bringen. Short Seller können bei einem Kursabsturz attraktive Gewinne einfahren und hätten deshalb diese Berichte veranlasst, so Wirecard.

Die BaFin hat mitbekommen, dass es diese Vorwürfe gab. Sie untersuchte allerdings nicht die Wirecard AG, sondern die Unternehmen, die sich als Short Seller gegen Wirecard positioniert hatten.

Haben Sie davon etwas mitbekommen, bevor Sie Ihre Wirecard Aktien erworben haben?

Wahrscheinlich nicht.

Womöglich hätte Sie aber jemand darüber informieren müssen.

Und genau daher begründen sich Ihre einzigen, realistischen Chancen auf einen Schadensersatz im Wirecard Skandal.

Sie hätten von Ihrem Anlageberater oder einer vermittelnden Bank informiert werden müssen

Haben Sie Ihre Wirecard-Aktie über einen Anlageberater oder über eine Bank erworben, hätten ihre Vertragspartner über diese Vorwürfe informieren müssen.

Unserem Kenntnisstand nach ist das bei einer überwiegenden Mehrzahl der Fälle nicht passiert.

Hierin begründet sich Ihr Anspruch auf Schadensersatz in zwei möglichen Szenarien.

Szenario A: Ihre Bank hat vermittelt = Vermittlungsvertrag

Wenn Sie Wertpapiere, wie Aktien oder Aktienderivate, über Ihre Bank erwerben, ist die Bank nicht der Vertragspartner.

Die Bank vermittelt Sie auf Ihren Wunsch hin an den Verkäufer. Im Fall der Wirecard-Aktien wird Ihre Order zu den von Ihnen gewünschten Konditionen und der von Ihnen gewünschten Menge an der Börse platziert. Der Kaufvertrag wird mit der Börse geschlossen.

Haben Sie hingegen Derivate mit Aktien der Wirecard AG als Basiswert erworben, so ist der Vertragspartner der Emittent der Derivate.

Dennoch unterliegt der Anlagevermittler bestimmten Pflichten zum Anlegerschutz.

Der Anlagevermittler ist zur Aufklärung verpflichtet

So hat der Anlagevermittler im Rahmen seiner Aufklärungspflichten Ihnen alle Informationen zur Verfügung stellen, die für die Entscheidung für oder gegen der Kauf der Wirecard Aktie relevant sind.

Er muss Ihnen allerdings keine Bewertung dieser Umstände liefern.

Er muss die Plausibilität des Anlageobjektes prüfen

Da der Anlagevermittler keine fachliche und sachliche Beratung geben kann, muss er wenigstens prüfen, ob die Informationen, die er Ihnen zur Entscheidung zur Verfügung stellt, plausibel sind.

Allerdings nur, wenn es ihm mit einem zumutbaren Aufwand möglich ist.

Hat Ihr Anlagevermittler bei der Bank einen Prospekt oder sonstige Informationen zur Verfügung gestellt, ohne sie über die im Raum stehenden Verdächtigungen von Wirecard zu informieren, hat er seine Aufklärungspflicht womöglich verletzt.

Es stellt sich also die Fragen, ob der Anlagevermittler mit zumutbarem Aufwand an diese Informationen gelangen können.

Wir sind der Meinung, ja.

Schon mit geringfügigem Rechercheaufwand hätte der Anlagevermittler herausfinden können, dass an den Bilanzen der Wirecard AG ernsthafte Zweifel bestehen.

Das dadurch entstehende Risiko hätte kommuniziert werden müssen.

Szenario B: Ihre Bank hat Sie zu Ihrer Anlage beraten

Dieses Szenario beschreibt zwei Fälle:

  • Sie haben Ihre Bank um Hilfe bei der Entscheidung für oder gegen Ihre Wirecard-Aktien gebeten
  • Sie haben einen Anlageberater beauftragt

 In beiden Fällen liegt ein Beratungsvertrag vor.

Dadurch entstehen umfangreiche Pflichten, welche die Aufklärung und Beratung bei der Auswahl von Anlageprodukten erforderlich sind.

Der Anlageberater muss Ihr Anlagevorhaben intensiv erforschen

Ihr Anlageberater bei der Bank zielt darauf ab, die optimale Geldanlage für Ihre Verhältnisse zu ermitteln.

Indem er Ihnen die richtigen Fragen stellt erkundigt er sich über

  • Ihre Anlageziele: Was möchten Sie mit dieser Geldanlage erreichen (z.B. nachhaltiger Vermögensaufbau oder kurzfristige, spekulative Gewinnmaximierung)?
  • Ihre finanziellen Verhältnisse: Wie hoch sind Ihr Einkommen, Vermögen, Schulden und laufenden, finanziellen Verpflichtungen?
  • Ihre Fachkenntnisse und Anlageerfahrungen: Welche Erfahrungen haben Sie mit Geldanlagen machen können? Welche Anlageklassen sind Ihnen bereits vertraut?

Basierend darauf erstellt er ein Risikoprofil und empfiehlt Ihnen eine Anlage

Ihre Antworten ermöglichen dem Anlageberater ein individuelles Risiko- und Anlageprofil zu erstellen.

Basierend auf diesem Profil kann er passende Anlagen auswählen.

Ihr Anlageberater empfand die Beteiligung an der Wirecard AG als Aktionär oder Anleger von Derivaten als Geldanlage, die Ihrem Profil entspricht.

Die Inhalte und Begründungen der Empfehlung sind aufzuzeichnen

Die Ergebnisse der Anlageberatung muss Ihr Anlageberater aufzeichnen und archivieren. Sie sind eine wichtige Grundlage für den späteren Prozess.

Die für die Profileinstufung relevanten Informationen werden in einer Geeignetheitserklärung festgehalten, die Ihnen zur Verfügung gestellt werden muss.

Hat eine telefonische Beratung stattgefunden, wird Ihre Bank wahrscheinlich eine Aufzeichnung davon gemacht haben.

Wir stützen uns auf diese Unterlagen.

Wurden Sie über die früheren Wirecard-Vorwürfe informiert oder diese bei der Empfehlung berücksichtigt?

Einen Umstand, der dafür entscheidend ist, ob Sie einen Anspruch auf Schadensersatz haben, betreffen die Inhalte der Beratung.

Sie müssen entweder:

  • über die negative Berichterstattung bezüglich der im Raum stehenden Vorwürfe gegen die Wirecard AG informiert worden sein oder
  • die Wirecard Aktie müsste als riskante Investition eingestuft und dementsprechend Ihnen nur empfohlen worden sein, wenn Ihr Profil eine gewisse Risikobereitschaft aufzeigt.

 Sind diese Umstände nicht gegeben, haben Sie unserer Meinung nach einen Anspruch auf Schadensersatz!

Wir von KWAG werden den für Sie einfordern!

Jetzt Schadensersatz einfordern!

Weil es Ihnen zusteht

Die KWAG Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite


Wir arbeiten von zwei Standorten in Norddeutschland aus. Das Recht unserer Mandanten erstreiten wir erfolgreich bundesweit. 

Ihr Anspruch auf Schadensersatz im Wirecard-Skandal wegen einer vertraglichen Pflichtverletzung

Um mit überwiegender Sicherheit gegen Ihren Anlagevermittler vorgehen zu können und Ihnen Schadensersatz zu erstreiten, prüfen wir vorab eine Reihe von Punkten.

Wir stützen uns auf die Anspruchsnormen §§ 280, 311 BGB: Schadensersatz wegen einer Pflichtverletzung aus einem rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnis. 

Das bedeutet: Ihre Bank hat als Anlagevermittler gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen, indem Sie nicht über die negative Berichterstattung zu Wirecard aufgeklärt wurden.

Wir prüfen:

1. Sind §§ 280, 311 BGB hier anwendbar oder es Einwände?

Hat der Anlagevermittler beispielsweise gegen andere Pflichten verstoßen oder ist die Haftung hier nicht möglich, könnte der Vermittler auf anderem Wege oder gar nicht belangt werden.

Wir beziehen uns auf Ihren Vertrag und Ihre Schilderungen.

2. Wurde ein rechtskräftiger Vertrag geschlossen?

Der Vertrag kann nach §311 BGB nicht nur mit einer handschriftlichen Unterschrift, sondern auch durch

  • Vertragsverhandlungen
  • Anbahnung eines Vertrags oder
  • ähnliche geschäftliche Kontakte

zustande gekommen sein.

Wenn Sie über Ihre Bank Wirecard Aktien erworben haben, wird das mit Sicherheit der Fall sein.

Wir prüfen das im Detail.

3. Hat der Berater oder Vermittler gegen seine Pflichten verstoßen?

Der wichtigste Teil kommt an dieser Stelle.

Wir prüfen, ob der Berater oder Vermittler gegen seine Pflichten verstoßen hat.

  • Bei der Anlagevermittlung hätte der Vermittler eine Plausibilitätsprüfung vornehmen müssen. Im Rahmen dessen wäre aufgefallen, dass bereits negative Berichterstattung zu Wirecard vorlag. Wurden Sie darüber nicht in Kenntnis gesetzt, hat er gegen seine Pflichten verstoßen.
  • Bei der Anlageberatung

4. Hat Ihr Vertragspartner die Pflichtverletzung auch zu verantworten?

Wir prüfen das "Vertreten müssen" Ihres Vertragspartners. § 280 Abs. 1 S. 2 BGB geht regelmäßig davon aus, dass das der Fall ist.

Heißt im Klartext: Es wird immer davon ausgegangen, dass der Anlageberater und Anlagevermittler diese Schuld trägt.

In einem Prozess müsste der Berater oder Vermittler beweisen, dass er keine Schuld trägt - was sich überaus schwierig gestalten sollte.

5. Ist der Verlust Ihrer Anlage auf diese Pflichtverletzung zurückzuführen?

War die Vermittlung oder die Anlageberatung dafür ursächlich, dass sie die Wirecard-Aktien erworben haben?

Wahrscheinlich ja. Und hätten sie die Aktien oder Derivate nicht erworben, wenn sie auf die negative Berichterstattung hingewiesen werden, ist der Anlageberater oder Vermittler dafür verantwortlich, dass Sie in die betrügerische Wirecard AG investiert haben.

Der Schaden ist somit auf seine Pflichtverletzung zurückzuführen.

6. Die Rechtsfolge: Die Bank muss Ihnen als geschädigten Aktionäre Schadensersatz leisten

Die Folge: Sie haben das Recht auf Schadensersatz.

Ihr Anlageberater oder Ihre Bank muss Ihnen Ihre angelegte Summe rückerstatten.

Der Ablauf im Detail: Wie Sie zu Ihrem Schadensersatz kommen

KWAG Recht vertritt geschädigte Aktionäre im Wirecard-Skandal mit einem Ansatz, den bisher keine andere Kanzlei umgesetzt hat.

Wir sehen hier die einzige, realistische Chance für Anleger, um ihre verlorene Geldanlage zurückzuerhalten.

Wenn Sie zu den geschädigten Aktionären gehören, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Anschließen setzen wir innerhalb von fünf Schritten setzen Ihre Schadensersatzansprüche durch.

  1. 1
    Sie können eine Vorprüfung über unsere Software machen und Ihre Unterlagen übermitteln
    Als fortschrittliche Legal Tech Kanzlei prüfen wir Ihre Ansprüche vorerst automatisiert.

    Bitte gehen Sie auf die entsprechende Seite (Link) und füllen Sie das Formular aus.

    Wenn Sie die notwendigen Informationen bereits haben, können wir eine erste, automatisierte Ersteinschätzung zu Geltendmachung Ihrer Ansprüche geben.

    Bitte erteilen Sie uns die Einwilligung, Sie zu kontaktieren.

    Mehr Details erfahren Sie in einem kostenlosen Telefongespräch.

  2. 2

    Wir nehmen Kontakt zu Ihnen auf

    Wir kontaktieren Sie und klären letzte offene Fragen.

    Sie erhalten eine ehrliche, realistische Einschätzung zur Erfolgsaussicht und zur Höhe des Schadensersatzes.

    Wir machen Ihnen nur ein Angebot, wenn wir fest mit einem Erfolg Ihrer Klage rechnen. Andernfalls müssen wir dem Vorhaben leider eine Absage erteilen.

    Sind Sie einverstanden, erhalten Sie als Nächstes ein fixes Angebot für unsere Leistung.

  3. 3

    Sie beauftragen uns

    Sie nehmen das Angebot an und wir machen uns an die Arbeit.

    Unser Team von fähigen Rechtsanwälten beginnt, Ihre Forderungen auf Schadensersatz geltend zu machen.

  4. 4
    Wir schließen einen Vergleich - Dauer: 3 Monate
    Wir nehmen Kontakt zu Ihrer Bank auf und machen unsere Forderungen klar.Es kommt zu einem Austausch. Wir arbeiten auf einen lukrativen Vergleich hin.Nach der Mandatierung sollte es ungefähr drei Monate dauern, bis wir diesen Zeitpunkt erreichen können. Gemeinsam besprechen wir den Vorschlag der Bank. Sie nehmen den Vergleich an oder wir klagen.
  5. 5

    Wir setzen Ihre Ansprüche mit einer Klage durch - Dauer: 1 Jahr pro Instanz

    Je nach Verlauf streben wir eine Klage gegen Ihren Anlageberater oder Vermittler an.

    Die Dauer hierfür beträgt ein Jahr. Wir halten Sie über alle Vorgänge auf dem Laufenden.

Ziel erreicht: Sie erhalten Ihr Geld zurück

Der Albtraum hat ein Ende und Sie können wieder aufatmen. Sie waren Opfer eines der größten Finanzskandale der deutschen Geschichte.

Dank unseres Einsatzes der KWAG Rechtsanwälte konnten Sie sich zur Wehr setzen und haben Ihre verlorene Geldanlage zurückerhalten.

Sie haben mehr Kapital für den Vermögensaufbau über sichere Geldanlagen zur Verfügung und eine wohlverdiente Revanche erhalten.

Welche Vorwürfe waren bereits bekannt?

Rückblickend ist es verwunderlich, dass im Zusammenhang mit Wirecard in der breiten Öffentlichkeit nie von einem Bilanzskandal die Rede war.

Weder die Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young noch die Aufsicht der Bafin hat im Rahmen seiner Sonderprüfung vom Jahresabschlusses ernsthafte Widersprüchlichkeiten feststellen können.

Dabei waren die Vorwürfe von Geldwäsche, Jahresabschluss-Betrug und dubiosen Ursprüngen schon weit vor der Anmeldung der Insolvenz öffentlich bekannt.

Wir fassen zusammen, was unter anderem bereits öffentlich bekannt war.

2015 - "House of Wirecard"-Reportage in der Financial Times

Der Investigativjournalist Dan McCrum begann 2015 mit einer Artikelserie namens "House of Wirecard" in der Financial Times.

Er berichtete über Unregelmäßigkeiten im Buchungs- und Rechnungswesen des deutschen DAX-Konzerns - mit haarsträubenden Folgen.

Nach eigenen Aussagen wurde McCrum von Wirecard diskreditiert, verklagt und zwischenzeitlich sogar beschattet. Er behauptete schon damals, dass das DAX-Unternehmen über mehrere Milliarden Euro, die in der Bilanz aufgeführt waren, nicht verfügte.

Kaum zu glauben ist, dass sogar die Staatsanwaltschaft München ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet hat. Erst 5 Jahre später sollte sich herausstellen, dass er Recht hatte.

2016 - Der Aktienkurs stürzt nach einem Gutachten von Zatarra ab

Das Research-Unternehmen Zatarra belastet Wirecard ebenfalls mit schweren Vorwürfen der Geldwäsche und der Unterstützung von illegalem Glücksspiel.

Ein 100-seitiger umfangreicher Bericht beleuchtet dubiose Geschäfte von aktuellen oder früheren Managern des Unternehmens.

Infolgedessen stürzt der Aktienkurs ab und Wirecard muss erhebliche Verluste hinnehmen.

Gleichzeitig versucht Wirecard den Bericht zu diskreditieren. Es wird behauptet, dass hinter Zatarra Hedgefonds-Manager stecken, die über Shortselling vom Kursverlust profitieren wollten.

2017  - Paradise Papers: Wirecard unterstützen dubiose Casino-Unternehmen

Im selben Jahr, als der Vorstandsvorsitzende von Wirecard, Markus Braun, eine Beraterstelle in der österreichischen Regierung von Sebastian Kurz antritt, steht Wirecard erneut im Fokus eines Skandals.

Im Rahmen der veröffentlichen Paradise- und Panamapapers finden sich Hinweise darauf, dass Wirecard zahlreiche Geschäftsbeziehungen zu Kunden aus dem illegalen Glücksspiel führte.

Die Staatsanwaltschaft München leitet eine erste strafrechtliche Prüfung gegen die Wirecard Bank ein.

Ihr Anlageberater oder Vermittler hätte Sie darüber aufklären müssen

Wie dargestellt, waren die zweifelhaften Machenschaften von Wirecard weit vor dem Insolvenzverfahren bekannt.

Sie hätten über diese Vorgänge hätten informiert werden müssen, bevor Sie dazu entschieden haben, über Ihre Bank Wirecard-Aktien oder Derivate zu kaufen.

Genau deshalb rufen wir Sie auf, aktiv zu werden und Schadensersatz gegen Ihren Anlageberater oder Vermittler geltend zu machen.

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Wenn Sie als geschädigter Anleger im Wirecard-Skandal Ihr investiertes Geld zurückbekommen möchten, sollten wir uns unterhalten. Nehmen Sie eine kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch, um festzustellen, ob Sie die Chance auf eine lukrative Revanche haben. 

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Über den Autor

Jan-Henning Ahrens

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit über 20 Jahren Erfahrung, verstehe ich das Finanz- und Wirtschaftssystem wie nur wenige.

Was mich seither motiviert, ist es, meinen Mandanten eine erstklassige Beratung zu bieten, um die Welt aus meinen Augen zu sehen und bestmögliche finanzielle Entscheidungen zu treffen. Die Chancen sind immer größer und vielfältiger als man meint!

Gemeinsam mit meinem Team aus fähigen Partnern beraten wir Privatanleger, Unternehmer und Investoren. Sei es beim Schadensersatz wegen einer verlorenen Geldanlage oder bei wichtigen Entscheidungen im Unternehmen. Wir holen das Maximum für Sie heraus.

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