EINE ÜBERWEISUNG ZURÜCKHOLEN BEI BETRUGSVERDACHT

Sparkasse betroffen von Phishing Angriffen


Ihre Sparkassen-Kontodaten wurden gehackt, nachdem Sie eine trügerische E-Mail erhalten haben, sodass unautorisierte Überweisungen in Ihrem Namen getätigt wurden?
Leider treten vermehrt Phishing-Angriffe auch bei Sparkassen-Kunden auf. Viele wissen jedoch nicht, dass die Sparkasse Ihnen Ihr Geld zügig erstatten muss.


Weil die Bank sich häufig weigert, holen wir als erfahrene Fachanwaltskanzlei für Bankrecht Ihre Verluste zurück. Unsere Anwaltskosten übernimmt die Bank.

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Die KWAG Rechtsanwälte sind bekannt aus

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Anzeichen für möglichen Betrug erkennen

Gerade im Online Zeitalter ist es schnell passiert und man wird Opfer von einem Online Betrug. Betrüger haben es hier vor allem auf den Bankenbereich abgesehen, da mithilfe von relativ einfachen Betrugsmaschen teilweise relativ hohe Beträge ergaunert werden können.

Für Sie als Verbraucher sind solche Maschen ärgerlich und gefährlich. Allerdings gibt es einige Anzeichen, die darauf hindeuten, dass Sie möglicherweise Opfer von einem Betrug geworden sind. Tritt eines oder mehrere der folgenden Anzeichen auf, sollten Sie wachsam und vor allem misstrauisch werden:


  • Sie werden im Rahmen einer Online-Banking-Aktion dazu aufgefordert, in einem neuen Browser Fenster Ihre PIN und oder Ihre TAN einzugeben.
  • Sie werden während einer Transaktion aufgefordert, eine oder mehrere weitere TANs einzugeben, da die vorige angeblich falsch ist oder bereits verbraucht wurde.
  • Nach einer Transaktion bekommen Sie eine Fehlermeldung, dass Ihr Online-Banking Portal nicht mehr erreicht werden kann. Der Fehler lässt sich auch nicht durch einen Neustart der Webseite beheben.
  • Ihr Browser Fenster schließt sich ohne erkennbaren Grund.
  • Nach erfolgreicher Eingabe Ihrer PIN oder einer TAN wird die Verbindung in Ihr Online-Banking Programm geschlossen.
  • Sie werden nach erfolgreicher Legitimation in Ihrem Banking Portal aufgefordert, mehrere neue und unbenutzte TANs einzugeben.

Schnelles Handeln ist wichtig

Wenn einer oder mehrere dieser Punkte bei Ihnen zutrifft, sollten Sie auf keinen Fall lange zögern, sondern umgehend aktiv werden. Je schneller Sie handeln, umso wahrscheinlicher ist es, dass Sie die Überweisung zurückholen können. Sperren Sie so schnell wie möglich Ihren Bank-Account und sichern Sie sich jegliche Kontoauszüge.

Außerdem sollten Sie umgehend Ihr Kreditinstitut informieren. Für den Fall, dass eine Schadsoftware auf Ihrem Endgerät wie etwa dem PC vorhanden ist, muss diese von einem Fachmann deinstalliert und entfernt werden.

Häufige Arten von Phishing

Typische Betrugsmaschen - so gehen die Täter vor


Online Betrüger arbeiten mit teilweise raffinierten Maschen und Tricks, um an das Geld Ihrer Opfer zu gelangen. Generell werden diese Taten als Phishing bezeichnet. Das bedeutet, dass die Täter ihre Opfer in einer Art und Weise täuschen, um an sensible Daten und Informationen wie Passwörter, Log-in Daten oder Pin TAN Kombinationen zu gelangen. Dabei versuchen sie in vielen Fällen, das Vertrauen der Opfer zu gewinnen, indem sie sich als vertrauenswürdige Mitarbeiter des Kreditinstituts ausgeben und die Kunden beispielsweise vor (erfundenen) Sicherheitslücken schützen möchten.

Phishing gilt als besonders gefährlich, da bei einem Angriff in der Regel keine technischen Schwachstellen im System ausgenutzt werden, sondern „Social Engineering“ eingesetzt wird.

Gefälschte E-Mails


Eine sehr beliebte Phishing Methode ist das Versenden von gefälschten E-Mails. Über den Inhalt der E-Mail werden die Verbraucher vor möglichen Sicherheitslücken gewarnt oder darüber informiert, dass angeblich das Online-Banking Portal überarbeitet wurde und daher ein neuer Log-in zur Bestätigung erfolgen muss. Die Inhalte variieren, zielen jedoch immer darauf ab, an sensible Daten der Kunden zu gelangen. Meistens ist ein Link in der E-Mail angegeben, über welchen die Kontoinhaber auf eine gefälschte Webseite gelangen.

Angebliche Anrufe des Kundenbetreuers


Besonders raffiniert ist die Telefon-Masche. In vielen Fällen haben sich die Täter im Vorfeld mithilfe von Angaben in sozialen Medien wichtige Informationen über ihr Opfer gesammelt und kennen den Namen der Hausbank oder gar des Kundenberaters. Mit diesen Angaben ist es vor allem bei älteren Menschen oft relativ einfach, das Vertrauen zu gewinnen. Noch während des Telefonats erfragen die Betrüger wichtige Daten wie etwa die TAN und können so direkt auf das Vermögen der Bankkunden zugreifen.

SMS als Betrugsmasche


Ähnlich wie bei einer E-Mail werden auch über SMS sensible Daten abgefangen, indem sich in der Nachricht ein Link befindet, auf welchen die Kunden klicken sollen. Anstelle auf die Seite der Hausbank gelangen sie jedoch auf die gefälschte Seite der Betrüger.

Machen Sie Gebrauch von Ihren Rechten

Auch wenn ein Phishing Betrug sehr ärgerlich ist, müssen Sie nicht direkt die Hoffnung aufgeben, dass Ihr Geld verloren ist. Als geschädigter Kunde haben Sie gewisse Rechte.


So ist das Bankunternehmen beispielsweise verpflichtet, für den Schaden durch eine nicht autorisierte Überweisung (§ 675u BGB) zu haften. Kontaktieren Sie daher so schnell wie möglich Ihre Sparkasse, um den Schaden zu melden. Die Bank muss im Gegenzug umgehend die Empfängerbank kontaktieren. Wird dieser Schritt erst später oder gar nicht ausgeführt, haben Sie ein Recht auf Schadensersatz, welcher durch das verzögerte oder fehlende Handeln der Bank zurückzuführen ist.

Nutzen Sie den anwaltlichen Vorteil

Damit Sie die bestmöglichen Chancen haben, das verlorene Geld zurückzubekommen, ist es ratsam, die Hilfe von einem Fachanwalt in Anspruch zu nehmen. Er weiß, was Sie als geschädigter Kunde tun können, damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben und die Sparkasse eine Rückbuchung durchführt.

ihre sparkasse ist verantwortlich und muss zahlen

Ihre Sparkasse ist verantwortlich und muss zahlen

Sofern es sich um eine nicht autorisierte Zahlung handelt, muss die Sparkasse für den Schaden aufkommen. Als Kunde haften Sie nicht für den entstandenen Schaden. Eine Ausnahme ist nur dann der Fall, wenn eine grobe Fahrlässigkeit (§ 675v Abs. 3 Nr. 2 BGB) vorliegt.

Grob fahrlässiges Handeln

Sollten Sie grob fahrlässig gehandelt haben, muss die Sparkasse nicht für den Verlust aufkommen. Das Kreditinstitut kann selbst einen Schadensersatzanspruch stellen, welcher gegen Sie als Bankkunde aufgerechnet wird. Als grob fahrlässiges Handeln werden beispielsweise die folgenden Fälle eingestuft:

  • Speichern der Zugangsdaten auf dem gleichen Endgerät, mit welchem Überweisungen durchgeführt werden
  • Vermerk der PIN auf der Bank- oder Kreditkarte
  • Ungeschützte Eingabe der PIN an einem Geldautomaten
  • Herausgeben von sensiblen Daten am Telefon

Allerdings muss die Bank nachweisen, dass der Betrugsfall durch grob fahrlässiges Handeln durchgeführt werden konnte. In den meisten Fällen kann dies nicht belegt werden und die Sparkasse ist zu einer Entschädigung verpflichtet.

So können Sie sich vor Online-Banking Betrug schützen

Mit den folgenden Tipps können Sie sich vor Online-Banking-Betrug und Phishing schützen:

  • Vorsicht vor unbekannten Absender Adressen

    Achten Sie beim Erhalt von einer E-Mail oder SMS auf den Absender. Auch wenn viele Betrüger hier gute Arbeit leisten, können Sie eine Fake-Nachricht dennoch oft an einer fehlerhaften Absenderadresse erkennen. Wenn Sie genau hinschauen, wird Ihnen in vielen Fällen ein Buchstaben- oder Zahlendreher auffallen, welcher auf einen Betrug hinweist.

  • Prüfen Sie das Echtheitszertifikat auf der Webseite

    Die Sparkasse hat auf ihrer Homepage ein Echtheitszertifikat. Fehlt dieses Zertifikat oder ist nur als Grafik mit schlechter Auflösung vorhanden, können Sie ziemlich sicher sein, dass es sich um eine betrügerische Internetseite handelt.

  • Vorsicht beim Speichern der Zugangsdaten

    Speichern Sie Ihre Zugangsdaten niemals auf dem gleichen Endgerät ab, mit welchem Sie Ihre Online-Banking-Aktivitäten durchführen. Das Gleiche gilt für Bank- und Kreditkarten: Notieren Sie sich nicht die PIN auf der Karte oder bewahren diese zusammen mit der Karte auf.

  • Geben Sie die URL der Sparkassen-Seite per Hand ein

    Auch wenn es praktischer ist, einfach auf einen Link zu klicken, um die Sparkassen Webseite zu öffnen, sollten Sie die URL immer manuell von Hand eingeben. So verhindern Sie, dass Sie über einen gefälschten Link auf eine Betrüger-Webseite gelangen. Außerdem muss die Browserzeile stets mit “https” beginnen. Das ist ein Zeichen für eine sichere Verbindung.

  • Führen Sie regelmäßige Updates durch

    Es wird empfohlen, regelmäßig Updates für die Antiviren-Software durchzuführen. Mit einer aktuellen Version verhindern Sie, dass die Betrüger unbemerkt Schadsoftware auf Ihrem Rechner installieren können.

  • Seien Sie bei Anrufen misstrauisch

    Seien Sie bei angeblichen Anrufen von einem Sparkassen-Mitarbeiter misstrauisch. Führen Sie im Zweifelsfall einen Rückruf auf Ihrer Filiale durch und erkundigen Sie sich, ob ein Anruf erfolgt ist.

KWAG - die Experten bei einem Betrugsverdacht


Wenn es darum geht, eine Überweisung bei einer Sparkasse aufgrund von Betrug zurückzuholen, ist der Rat von einem Fachanwalt unerlässlich. Die KWAG Rechtsanwälte sind absolute Spezialisten auf dem Gebiet und verfügen über eine langjährige Erfahrung im Bereich Bankbetrug. Sie wissen, welche Mittel und Möglichkeiten existieren, Buchungen sowohl im europäischen Wirtschaftsraum als auch bei einem betrügerischen Transfer auf ein außereuropäisches Konto zurückzuholen.

Neben den rechtlichen Aspekten übernehmen die KWAG Anwälte die Kommunikation mit der Sparkasse und stehen Ihnen auch moralisch in dieser schwierigen Zeit bei.

Ein Fallbeispiel - Phishing Betrug bei der Sparkasse

Was geschah:


Sparkassen-Kunde Herr L. erhielt eine E-Mail, in welcher angeblich im Namen seiner Filiale informiert wurde, dass es eine Sicherheitslücke im Online-Banking Portal gab. Das Risiko sei behoben, um jedoch weiterhin die Dienste in Anspruch nehmen zu können, müsse er eine PIN TAN Kombination zur Legitimation und Freischaltung eingeben.


Der Link für die neue Banking-Seite war direkt aus der E-Mail aufrufbar und führte nicht auf die Sparkassen-Seite, sondern auf eine gefälschte Seite, von wo aus die Eingaben abgegriffen wurden und dadurch mehrere 1000 Euro vom Bankkonto von Herrn L. abgehoben wurden.

Wie wir den Fall lösen konnten:


Nachdem Herr L. uns den Fall geschildert hat, wurden wir umgehend aktiv und haben uns mit der Sparkasse in Verbindung gesetzt. Nachdem wir nachweisen konnten, dass Herr L. nicht grob fahrlässig handelte, hat die Sparkasse die nicht autorisierte Überweisung zurückholen können.


Der Fall ging nicht zuletzt dadurch positiv aus, da Herr L. sehr schnell reagiert hat und somit weniger als ein Bankarbeitstag seit dem Vorfall vergangen war.

Nehmen Sie Kontakt mit unserer Kanzlei auf


Falls Sie ebenfalls einem Phishing Betrug zum Opfer gefallen sind, ist es wichtig, dass Sie umgehend handeln. Nehmen Sie schnellstmöglich sowohl mit Ihrer Sparkasse als auch mit unserer Kanzlei Kontakt auf und schildern Sie den Vorfall. Bei unseren Anwälten sind Sie in den besten Händen, wenn es um einen Online-Banking-Betrugsfall geht.

NEHMEN SIE KONTAKT MIT UNSERER KANZLEI AUF


Falls Sie ebenfalls einem Phishing Betrug zum Opfer gefallen sind, ist es wichtig, dass Sie umgehend handeln. Nehmen Sie schnellstmöglich sowohl mit Ihrer Sparkasse als auch mit unserer Kanzlei Kontakt auf und schildern Sie den Vorfall. Bei unseren Anwälten sind Sie in den besten Händen, wenn es um einen Online-Banking-Betrugsfall geht.