Giropay Geld zurückholen: so klappt’s 

von  Jan-Henning Ahrens

giropay geld zurückholen

KWAG ist bekannt aus:

Das Wichtigste im Überblick

  • Häufige Fehler bei Giropay-Überweisungen: Falsche IBAN/Kontonummer, fehlender Verwendungszweck, doppelt ausgeführte Überweisung und falsche Adressdaten.
  • Rückholung einer Giropay-Überweisung: Schnelles Handeln wichtig, Kontakt mit der Bank aufnehmen, um die Transaktion zu stoppen oder den Empfänger zu kontaktieren.
  • Unterschiede zwischen Überweisung und Lastschrift: Chancen für Rückholung bei Lastschrift meist besser als bei Überweisungen.
  • Rückforderungsmöglichkeiten bei Giropay: Doppelt ausgeführte Überweisungen und nicht existierende Empfänger führen automatisch zu einer Rückbuchung.
  • Haftbarkeit bei Fehlüberweisungen: Banken sind nicht mehr haftbar, der Kunde ist für die fehlerhafte Eingabe verantwortlich. Bei Problemen einen Anwalt kontaktieren, um Unterstützung bei der Rückbuchung zu erhalten.

Häufige Fehler bei einer Überweisung

Bei Überweisungen kann es schnell passieren, dass ein Fehler passiert. In der Regel sitzt der Schreck im ersten Moment tief. Die Angst, dass das Geld durch die fehlerhafte Überweisung verloren ist und keine Rückbuchung durchgeführt werden kann, lässt ein mulmiges Gefühl zurück. Vor allem, wenn es sich um hohe Geldbeträge handelt, können die Fehler zu einem großen Problem werden.

Die häufigsten Fehler bei einer Überweisung werden durch die folgenden Punkte ausgelöst:

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Falsche IBAN oder Kontonummer

Einer der gängigsten Fehler im Zusammenhang mit einer Überweisung ist ein Zahlendreher oder eine andere fehlerhafte Eingabe bei der IBAN. Existiert die falsch eingegebene Nummer nicht, wird das Geld zurück auf Ihr Konto überwiesen und Sie müssen nichts weiter tun. Ist die Kontonummer jedoch einem Kunden zugeordnet, landet der angewiesene Betrag bei dem falschen Empfänger.

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Fehlender Verwendungszweck

Ein fehlender oder falscher Verwendungszweck ist ein weiterer Fehler, der oft bei Überweisungen auftritt. Kann eine Buchung aufgrund eines falschen Verwendungszwecks nicht zugeordnet werden, können dadurch weitreichende Probleme entstehen. Unter anderem kann der Empfänger die Summe als ausstehend betrachten und anmahnen, da sie durch die fehlende Zuordnung als nicht beglichen betrachtet werden kann.

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Doppelt ausgeführte Überweisung

In der Hektik des Alltags kann es leicht passieren, dass eine Überweisung aus Versehen doppelt ausgeführt wird. Um eine doppelte Überweisung handelt es sich, wenn sowohl der Empfänger, die Summe als auch der Verwendungszweck eindeutig übereinstimmen.

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Falsche Adressdaten

Auch falsche Adressdaten führen dazu, dass eine Überweisung fehlgeleitet und das Geld nicht auf das eigentliche Zielkonto überwiesen werden kann.

Können Giropay Überweisungen zurückgeholt werden?

Giropay Überweisungen werden über das Online-Banking der Sparkassen ausgeführt. Wie bei allen Online Überweisungen kann sich auch hier schnell ein Fehler einschleichen. Wenn Sie schnell handeln, haben Sie die Chance, die Giropay Überweisung zurückzuholen.

Im ersten Schritt sollten Sie die Bank kontaktieren. Sofern die Überweisung noch nicht ausgeführt worden ist, kann die Transaktion durch die Bank gestoppt werden. Da inzwischen die meisten Überweisungen innerhalb von 24 Stunden oder schneller durchgeführt werden, ist es wichtig, dass Sie keine Zeit verlieren.

Bei einer bereits durchgeführten Überweisung kontaktiert die Bank den Empfänger, welcher das Geld irrtümlicherweise auf sein Konto überwiesen bekommen hat. Er wird gebeten, den Betrag der Fehlüberweisung zurückzuerstatten. Weigert sich dieser, sollten Sie rechtliche Schritte einleiten und einen Anwalt einschalten.

Überweisung vs. Lastschrift - die Unterschiede

Generell stehen die Chancen bei fehlerhaften Lastschriften besser als bei einer falschen Überweisung, wenn es darum geht, das entsprechende Geld zurückzubekommen.

Lastschrift


Wurde beim Bezahlen via Lastschrift ein Fehler gemacht, können Sie das Geld in aller Regel zurückholen. Gemäß § 675x IV BGB haben Sie acht Wochen nach der Abbuchung Zeit, um das Geld zurückzufordern. Handelt es sich nicht um einen Mandanten und liegt somit keine Erlaubnis vor, bleiben ganze 13 Monate Zeit, um auf die falsche Lastschrift zu reagieren.

Innerhalb dieser Zeitfenster können Sie die Rückbuchung selbst veranlassen. Öffnen Sie hierfür das Online-Banking-Portal und wählen Sie den entsprechenden Eintrag in der Girokonto-Umsatzliste aus. Klicken Sie den Eintrag an. In den meisten Fällen öffnet sich nun ein Fenster oder eine Option mit der Information „Lastschrift zurückgeben“. Sollten Sie keinen Online-Banking-Account besitzen, kontaktieren Sie Ihr Bankunternehmen für den Rückruf der Lastschrift.

Überweisung


Bei einer fehlerhaften Überweisung sollten Sie umgehend die Bank kontaktieren. Hier steht Ihnen nicht viel Zeit zur Verfügung, um die Transaktion zu stoppen oder rückgängig zu machen. Ist die Zahlung bereits auf dem Konto des falschen Empfängers eingegangen, muss dieser kontaktiert werden. Die Bank selbst kann in diesem Fall keine Rückbuchung mehr ausführen.

In diesen Fällen ist eine Rückforderung möglich

Falls Ihnen ein Fehler per Giropay Zahlung unterlaufen ist, bedeutet das nicht, dass Ihr Geld verloren ist. Es gibt Fälle, in denen eine Rückforderung möglich ist oder die Summe automatisch auf Ihr Konto zurücküberwiesen wird.

Wurde eine Buchung doppelt ausgeführt, erhalten Sie die entsprechende Summe automatisch zurück. Das Gleiche gilt für den Fall, sollte der angegebene Empfänger überhaupt nicht existieren. Auch bei einer falschen, nicht existenten IBAN wird die Buchung aufgrund einer Plausibilitätsprüfung erst gar nicht durchgeführt und Sie erhalten den Hinweis, dass diese IBAN nicht existiert. In allen anderen Fällen hilft nur die Kontaktaufnahme mit dem Empfänger des falsch geleiteten Geldes.

Der Überweisungsrückruf

Kontaktieren Sie so schnell wie möglich Ihre Bank, nachdem Sie die fehlerhafte Überweisung bemerkt haben. Die Bank nimmt Ihren Rückruf entgegen und muss nun den Empfänger der Fehlbuchung ermitteln. Im nächsten Schritt wird dessen Bankunternehmen kontaktiert.

Da für diese Tätigkeiten ein Verwaltungsaufwand entsteht, erhebt die Hausbank normalerweise Gebühren für einen Überweisungsrückruf. Diese betragen in der Regel zwischen 5 und 10 Euro, und können je nach Kulanz oder falls die Empfängerbank zur gleichen Bankengruppe gehört, auch entfallen.

Wer ist bei einer Fehlüberweisung haftbar?


Bis zum Jahr 2010 waren Banken dazu verpflichtet, die Empfängerdaten bei einer Überweisung auf deren Korrektheit zu prüfen. Mit der Einführung der EU-Zahlungsdiensrichtlinie ist diese Verpflichtung entfallen. Sofern Ihnen ein Irrtum bei einer Überweisung unterläuft, ist die Bank demzufolge nicht mehr haftbar. Dies gilt sowohl für Überweisungen im Online-Banking-Bereich als auch am SB Schalter oder für eine formularbasierte Überweisung. Seit 2010 sind Sie als Kunde alleine für die fehlerhafte Eingabe haftbar. Banken müssen aus diesem Grund auch nicht für die Erstattung des Geldes aufkommen, sondern ihren Kunden lediglich bei dem Versuch der Rückerstattung unterstützen.

Nicht aufgeben, sondern Anwalt einschalten

Sollte Ihnen, beispielsweise beim Online Shopping, ein Missgeschick bei der Überweisung unterlaufen sein oder Sie bemerken, dass Sie einen falschen Empfänger bei der Zahlung per Giropay angegeben haben, sollten Sie nicht direkt aufgeben. Kontaktieren Sie unsere Fachkanzlei. In einem ersten Gespräch klären wir Ihre Fragen und evaluieren Ihre Chancen. Die KWAG Anwälte sind Experten im Bankenrecht und verfügen über eine hervorragende juristische Expertise. Dank der langjährigen Erfahrung setzen Sie sich von Anfang an für Sie und Ihren Fall ein.

Wir tun alles, damit eine Rückbuchung möglich ist und Sie Ihr Geld zurückerhalten. Damit unsere Anwälte Sie bestmöglich unterstützen können, ist es wichtig, dass Sie nicht lange zögern, sondern schnellstmöglich Kontakt mit uns aufnehmen. Je eher unsere Anwälte involviert werden, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass das per Giropay falsch überwiesene Geld wieder auf Ihr Konto zurückgebucht werden kann.


KWAG Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens Bremen

Über den Autor

Jan-Henning Ahrens

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit über 20 Jahren Erfahrung, verstehe ich das Finanz- und Wirtschaftssystem wie nur wenige.

Was mich seither motiviert, ist es, meinen Mandanten eine erstklassige Beratung zu bieten, um die Welt aus meinen Augen zu sehen und bestmögliche finanzielle Entscheidungen zu treffen. Die Chancen sind immer größer und vielfältiger als man meint!

Gemeinsam mit meinem Team aus fähigen Partnern beraten wir Privatanleger, Unternehmer und Investoren. Sei es beim Schadensersatz wegen einer verlorenen Geldanlage oder bei wichtigen Entscheidungen im Unternehmen. Wir holen das Maximum für Sie heraus.

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