EC-Karten-Betrug

So schützen Sie sich und bekommen Ihr Geld zurück


Bei Kartenzahlungen sollten Sie heutzutage wachsamer sein denn je. Noch nie war die Zahl der Betrugsfälle so hoch und die Maschen der Betrüger so vielseitig. Informieren Sie sich hier, welche Arten von EC-Karten-Betrug im Umlauf sind und was Sie tun können, um Ihr verlorenes Geld zurückzuerhalten.


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EC- und Kreditkarten Betrugsfälle - eine Definition

Auch wenn es auf den ersten Blick verwunderlich scheint, wird ein Kreditkartenbetrug gemäß Strafgesetzbuch nicht als eigenes Strafdelikt geführt. Wird eine Anzeige wegen Kreditkartenbetrugs erstattet, sind mehrere Delikte möglich. Die verschiedenen Straftaten müssen auch von einem Rechtsanwalt berücksichtigt werden, sofern er einen Fall im Bereich Kreditkartenbetrug betreut.

Kreditkartenbetrug vs. Kreditkartenmissbrauch

Häufig werden die Begrifflichkeiten des Kreditkartenbetrugs und des Kreditkartenmissbrauchs vermischt oder fälschlicherweise genutzt. Beide Fälle unterscheiden sich jedoch darin, dass bei einem Missbrauch die Karte durch den Eigentümer selbst und nicht durch einen weiteren kriminellen Täter oder Dieb genutzt wird. Nutzt ein Dieb eine gestohlene oder gefälschte Karte, handelt es sich um einen Computerbetrug nach § 263a StGB.

Verschiedene Missbrauch Methoden bei EC-Karten


Rechtlich gesehen handelt es sich bei einem Kreditkartenbetrug in vielen Fällen um einen Computerbetrug gemäß § 263a (StGB), da der Betrug mit gestohlenen Daten an einem Geldautomaten oder Zahlsystem durchgeführt wird. Die kriminellen Täter nutzen unterschiedliche Methoden, um mit EC-Karten an das Geld ihrer potenziellen Opfer zu kommen.

Kartendiebstahl

Bei einem Kartendiebstahl eignet sich der Täter die Karte seines Opfers an. Sobald Sie merken, dass Ihre Karte gestohlen wurde, sollten Sie diese umgehend sperren lassen. Sie können sich hierfür an eine spezielle Sperr-Notrufnummer oder an Ihr Kreditinstitut wenden.

Zählte noch vor einigen Jahren der Kartendiebstahl zu den häufigsten Delikten im Zusammenhang mit einem Kreditkartenbetrug, wenden die Betrüger heutzutage oft weniger auffällige Methoden an. Das führt dazu, dass den Kriminellen ein größeres Zeitfenster zur Verfügung steht, bis der Betrug bemerkt und die Karte gesperrt wird.

Phishing

Ob im Online-Banking oder Kreditkarten-Sektor – Phishing ist eine der am meisten genutzten Betrugsvarianten, wenn es darum geht, an das Geld von Verbrauchern zu gelangen. Beliebte Maschen sind Fake-Mails mit gefälschten Links, welche den Nutzer beim Anklicken auf eine ebenfalls gefälschte Webseite führen. Diese sehen den echten Bankportalen zum Verwechseln ähnlich, weshalb sich die Kunden sicher fühlen und ihre Kreditkarten-Daten eingeben.

Gefälschte Shopping-Portale

Ebenfalls sehr beliebt bei den Betrügern ist die Masche mit Fake-Shops. Dort locken besonders günstige Angebote, welche jedoch niemals verschickt werden. Die Betrüger haben es lediglich auf die Daten der Kaufinteressenten abgesehen.

Keylogger-Programme und Datenlecks

Da heutzutage viele Bankgeschäfte online abgewickelt werden, nutzen die Betrüger Datenlecks und Sicherheitslücken, um an wichtige Kundeninformationen wie Kartennummern oder Passwörter zu gelangen. Besonders gefährlich sind Keylogger Programme, die auf den Rechnern installiert werden. Die Software protokolliert jede Tasteneingabe mit und schickt diese umgehend an die Betrüger. Die Opfer merken in der Regel erst dann, dass eine Schadsoftware installiert wurde, wenn das Geld bereits gestohlen wurde.

Skimming

Bei Skimming-Betrugsfällen wird die Hardware, wie etwa das Kartenlesegerät der Bank, manipuliert. So gelangen die Täter direkt an die EC-Karten Informationen, wie beispielsweise an die Pin-Nummer des Karteninhabers und können diese für ihre Zwecke missbrauchen.

Gefälschte Kreditkarten

In einigen Fällen fälschen die Betrüger die Kreditkarten. Dabei werden spezielle Algorithmen genutzt, um die nächstmögliche Kartennummer zu ermitteln.

Wer kommt bei einem EC-Karten-Betrug für den Schaden auf?


Falls Sie Opfer von einem EC-Karten-Betrug geworden sind, sitzt der Schock erst einmal tief. Die gute Nachricht: Da es sich um eine nicht autorisierte Zahlung handelt, haftet nach  § 675 (BGB) die Bank. Insgesamt haben Sie 13 Monate Zeit, um einer nicht autorisierten Abbuchung zu widersprechen. In diesem Zeitrahmen muss die Bank prüfen, ob es sich bei der Lastschrift um eine autorisierte oder unautorisierte Abbuchung gehandelt hat. Bei einer nicht autorisierten Abbuchung muss das Kreditinstitut eine Rückbuchung des Betrags veranlassen.

Gegenanspruch der Bank

In einigen Fällen kann die Bank jedoch einen Gegenanspruch gegenüber dem Kunden geltend machen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, falls die Karte gestohlen wurde. Außerdem sind Sie als Karteninhaber dazu verpflichtet, umgehend Ihr Kreditinstitut zu informieren, sobald Sie Kenntnis über den Verlust, eine missbräuchliche Nutzung oder sonstige nicht autorisierte Verwendung erlangen.

In diesen Fällen haftet der Kunde

In einigen Ausnahmefällen können Sie als geschädigter Kunde haftbar gemacht werden. Zum einen haften Sie, wenn Sie selbst in betrügerischer Absicht gehandelt haben oder eine grob fahrlässige Verletzung des Vertrags vorliegt. In den folgenden Fällen kann von einer groben Fahrlässigkeit die Rede sein:

  • Aufbewahrung der PIN zusammen mit der EC-Karte / Kreditkarte
  • Leichte Zugänglichkeit der Karte an Orten mit viel Publikumsverkehr (Supermarkt, Personenverkehr etc.)
  • Zurücklassen der Karte im Fahrzeug oder am Arbeitsplatz
  • Unbeaufsichtigtes Liegenlassen der Karte im Hotelzimmer
  • Abhebung an einem Geldautomaten, ohne die Pin-Nummern zu verdecken 

Ein weiterer grob fahrlässiger Fall liegt dann vor, wenn ein Transaktionsabbruch erfolgte, dieser aber vom Karteninhaber nicht überprüft wird und er keinen Abbruchbeleg vorlegen kann. In einem Fall wurde einem Kunden der zu zahlende Betrag mehrfach abgebucht. Gemäß § 675 v Abs. 3 Nr. 2 BGB ist er für den dadurch entstandenen Schaden selbst haftbar.

Leiten Sie umgehend eine Kartensperre ein

Damit Sie bei einem Kreditkartenmissbrauch eine Rücküberweisung durch die Bank veranlassen können, müssen Sie unverzüglich handeln, sobald Sie von dem Betrug erfahren haben. Um einen Diebstahl oder eine falsche Abhebung rechtzeitig zu entdecken, ist es ratsam, in regelmäßigen Abständen die Transaktionen auf den Konten zu prüfen und EC-Karten Abrechnungen anzuschauen. Selbst bei einem kleinen Betrag, welcher unberechtigt von Ihrem Konto abgebucht wurde, sollten Sie die Karte umgehend sperren lassen.

Diese Schritte sollten Sie bei einer widerrechtlichen Kartennutzung befolgen

Sobald Ihre Karte von einem Unbefugten genutzt wurde, sollten Sie umgehend die nachfolgenden Schritte in die Wege leiten:

  • Lassen Sie sofort die Karte sperren

    Lassen Sie so schnell wie möglich Ihre Karte sperren. Nutzen Sie hierzu die Sperrhotline des Kartenunternehmens, die kostenlose Sperr-Hotline der Bundesnetzagentur (0049 116 116) oder melden Sie sich bei Ihrem Bankunternehmen.

  • Nennen Sie alle widerrechtlich abgebuchten Beträge

    Ermitteln Sie jeden einzelnen Betrag, welcher unrechtmäßig von Ihrem Konto abgebucht worden ist, selbst wenn es nur geringe Summen sind. Melden Sie alle Beträge dem Anbieter Ihrer Bankkarte.

  • Informieren Sie die Polizei

    Ein EC-Karten-Betrug ist eine Straftat. Informieren Sie neben Ihrer Bank daher unbedingt die Polizei und erstatten Sie eine Anzeige.

  • Dokumentieren Sie den Betrug

    Dokumentieren Sie alles, was mit dem Kartenbetrug zu tun hat. Das kann ein Ausdruck von einer unautorisierten Abhebung sein, aber auch Screenshots oder ein zeitlich dokumentierter Ablauf helfen, den Fall zu analysieren und wichtige Informationen für die Aufklärung zu sammeln.

  • Melden Sie den Missbrauch der Bank

    Einer der wichtigsten Schritte ist es, den Missbrauch Ihrer Bank zu melden. Dies sollte unmittelbar nach dem Bemerken stattfinden. Zum einen kann die Bank innerhalb eines bestimmten Zeitfensters unautorisierte Überweisungen zurückbuchen und zum anderen kann Ihnen kein fahrlässiges Handeln vorgeworfen werden, da Sie es versäumt haben, das Kreditinstitut rechtzeitig zu informieren.

der ablauf

Was tun, wenn die Bank den Schadensausgleich verweigert?


In den meisten Fällen ist die Bank verpflichtet, einen Schadensausgleich aufgrund einer unautorisierten Überweisung zu leisten. Einige Banken weigern sich und berufen sich auf ein grob fahrlässiges Handeln des Karteninhabers. Spätestens dann ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.

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Prüfung des Betrugsfalles

Ein Rechtsanwalt analysiert Ihren Fall anhand Ihrer Schilderung und Beweise, welche Sie gesammelt haben. In einem Erstgespräch werden alle Möglichkeiten erörtert und die Erfolgsaussichten geprüft, bevor weitere Schritte in die Wege geleitet werden.

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Sammeln wichtiger Beweise

Weiterhin vertritt ein Anwalt Ihre Interessen gegenüber Ihrem EC- oder Kreditkartenunternehmen. Dabei werden vor allem Beweise gesammelt, welche auf ein Verschulden der Bank hinweisen und Sie von einem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit befreien.

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Gute Erfolgsaussichten

Letztendlich sehen Ihre Chancen auf einen Erfolg dank eines Anwalts sehr gut aus. So erhalten Sie nicht nur Ihr Geld zurück, sondern kommen auch zu Ihrem Recht.

    Die Rechtsanwälte für Ihren Kartenbetrug

    Melden Sie sich bei EC-Karten-Betrug bei unserer Kanzlei


    Kontaktieren Sie im Betrugsfall die KWAG-Rechtsanwälte. Als Fachanwaltskanzlei für Bankrecht sind wir auf Fälle wie Ihren spezialisiert und wissen sofort, was zu tun ist, um Ihr Geld zurückzuholen und Ihr Rechte durchsetzen.