EC-Karten-Betrug
So schützen Sie sich und bekommen Ihr Geld zurück
Bei Kartenzahlungen sollten Sie heutzutage wachsamer sein denn je. Noch nie war die Zahl der Betrugsfälle so hoch und die Maschen der Betrüger so vielseitig. Informieren Sie sich hier, welche Arten von EC-Karten-Betrug im Umlauf sind und was Sie tun können, um Ihr verlorenes Geld zurückzuerhalten.
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EC- und Kreditkarten Betrugsfälle - eine Definition
Auch wenn es auf den ersten Blick verwunderlich scheint, wird ein Kreditkartenbetrug gemäß Strafgesetzbuch nicht als eigenes Strafdelikt geführt. Wird eine Anzeige wegen Kreditkartenbetrugs erstattet, sind mehrere Delikte möglich. Die verschiedenen Straftaten müssen auch von einem Rechtsanwalt berücksichtigt werden, sofern er einen Fall im Bereich Kreditkartenbetrug betreut.
Kreditkartenbetrug vs. Kreditkartenmissbrauch
Häufig werden die Begrifflichkeiten des Kreditkartenbetrugs und des Kreditkartenmissbrauchs vermischt oder fälschlicherweise genutzt. Beide Fälle unterscheiden sich jedoch darin, dass bei einem Missbrauch die Karte durch den Eigentümer selbst und nicht durch einen weiteren kriminellen Täter oder Dieb genutzt wird. Nutzt ein Dieb eine gestohlene oder gefälschte Karte, handelt es sich um einen Computerbetrug nach § 263a StGB.
Verschiedene Missbrauch Methoden bei EC-Karten
Rechtlich gesehen handelt es sich bei einem Kreditkartenbetrug in vielen Fällen um einen Computerbetrug gemäß § 263a (StGB), da der Betrug mit gestohlenen Daten an einem Geldautomaten oder Zahlsystem durchgeführt wird. Die kriminellen Täter nutzen unterschiedliche Methoden, um mit EC-Karten an das Geld ihrer potenziellen Opfer zu kommen.
Kartendiebstahl
Bei einem Kartendiebstahl eignet sich der Täter die Karte seines Opfers an. Sobald Sie merken, dass Ihre Karte gestohlen wurde, sollten Sie diese umgehend sperren lassen. Sie können sich hierfür an eine spezielle Sperr-Notrufnummer oder an Ihr Kreditinstitut wenden.
Zählte noch vor einigen Jahren der Kartendiebstahl zu den häufigsten Delikten im Zusammenhang mit einem Kreditkartenbetrug, wenden die Betrüger heutzutage oft weniger auffällige Methoden an. Das führt dazu, dass den Kriminellen ein größeres Zeitfenster zur Verfügung steht, bis der Betrug bemerkt und die Karte gesperrt wird.
Phishing
Ob im Online-Banking oder Kreditkarten-Sektor – Phishing ist eine der am meisten genutzten Betrugsvarianten, wenn es darum geht, an das Geld von Verbrauchern zu gelangen. Beliebte Maschen sind Fake-Mails mit gefälschten Links, welche den Nutzer beim Anklicken auf eine ebenfalls gefälschte Webseite führen. Diese sehen den echten Bankportalen zum Verwechseln ähnlich, weshalb sich die Kunden sicher fühlen und ihre Kreditkarten-Daten eingeben.
Gefälschte Shopping-Portale
Ebenfalls sehr beliebt bei den Betrügern ist die Masche mit Fake-Shops. Dort locken besonders günstige Angebote, welche jedoch niemals verschickt werden. Die Betrüger haben es lediglich auf die Daten der Kaufinteressenten abgesehen.
Keylogger-Programme und Datenlecks
Da heutzutage viele Bankgeschäfte online abgewickelt werden, nutzen die Betrüger Datenlecks und Sicherheitslücken, um an wichtige Kundeninformationen wie Kartennummern oder Passwörter zu gelangen. Besonders gefährlich sind Keylogger Programme, die auf den Rechnern installiert werden. Die Software protokolliert jede Tasteneingabe mit und schickt diese umgehend an die Betrüger. Die Opfer merken in der Regel erst dann, dass eine Schadsoftware installiert wurde, wenn das Geld bereits gestohlen wurde.
Skimming
Bei Skimming-Betrugsfällen wird die Hardware, wie etwa das Kartenlesegerät der Bank, manipuliert. So gelangen die Täter direkt an die EC-Karten Informationen, wie beispielsweise an die Pin-Nummer des Karteninhabers und können diese für ihre Zwecke missbrauchen.
Gefälschte Kreditkarten
In einigen Fällen fälschen die Betrüger die Kreditkarten. Dabei werden spezielle Algorithmen genutzt, um die nächstmögliche Kartennummer zu ermitteln.
Wer kommt bei einem EC-Karten-Betrug für den Schaden auf?
Falls Sie Opfer von einem EC-Karten-Betrug geworden sind, sitzt der Schock erst einmal tief. Die gute Nachricht: Da es sich um eine nicht autorisierte Zahlung handelt, haftet nach § 675 (BGB) die Bank. Insgesamt haben Sie 13 Monate Zeit, um einer nicht autorisierten Abbuchung zu widersprechen. In diesem Zeitrahmen muss die Bank prüfen, ob es sich bei der Lastschrift um eine autorisierte oder unautorisierte Abbuchung gehandelt hat. Bei einer nicht autorisierten Abbuchung muss das Kreditinstitut eine Rückbuchung des Betrags veranlassen.
Gegenanspruch der Bank
In einigen Fällen kann die Bank jedoch einen Gegenanspruch gegenüber dem Kunden geltend machen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, falls die Karte gestohlen wurde. Außerdem sind Sie als Karteninhaber dazu verpflichtet, umgehend Ihr Kreditinstitut zu informieren, sobald Sie Kenntnis über den Verlust, eine missbräuchliche Nutzung oder sonstige nicht autorisierte Verwendung erlangen.
In diesen Fällen haftet der Kunde
In einigen Ausnahmefällen können Sie als geschädigter Kunde haftbar gemacht werden. Zum einen haften Sie, wenn Sie selbst in betrügerischer Absicht gehandelt haben oder eine grob fahrlässige Verletzung des Vertrags vorliegt. In den folgenden Fällen kann von einer groben Fahrlässigkeit die Rede sein:
Ein weiterer grob fahrlässiger Fall liegt dann vor, wenn ein Transaktionsabbruch erfolgte, dieser aber vom Karteninhaber nicht überprüft wird und er keinen Abbruchbeleg vorlegen kann. In einem Fall wurde einem Kunden der zu zahlende Betrag mehrfach abgebucht. Gemäß § 675 v Abs. 3 Nr. 2 BGB ist er für den dadurch entstandenen Schaden selbst haftbar.
Leiten Sie umgehend eine Kartensperre ein
Damit Sie bei einem Kreditkartenmissbrauch eine Rücküberweisung durch die Bank veranlassen können, müssen Sie unverzüglich handeln, sobald Sie von dem Betrug erfahren haben. Um einen Diebstahl oder eine falsche Abhebung rechtzeitig zu entdecken, ist es ratsam, in regelmäßigen Abständen die Transaktionen auf den Konten zu prüfen und EC-Karten Abrechnungen anzuschauen. Selbst bei einem kleinen Betrag, welcher unberechtigt von Ihrem Konto abgebucht wurde, sollten Sie die Karte umgehend sperren lassen.
Diese Schritte sollten Sie bei einer widerrechtlichen Kartennutzung befolgen
Sobald Ihre Karte von einem Unbefugten genutzt wurde, sollten Sie umgehend die nachfolgenden Schritte in die Wege leiten:
der ablauf
Was tun, wenn die Bank den Schadensausgleich verweigert?
In den meisten Fällen ist die Bank verpflichtet, einen Schadensausgleich aufgrund einer unautorisierten Überweisung zu leisten. Einige Banken weigern sich und berufen sich auf ein grob fahrlässiges Handeln des Karteninhabers. Spätestens dann ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.
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Prüfung des Betrugsfalles
Ein Rechtsanwalt analysiert Ihren Fall anhand Ihrer Schilderung und Beweise, welche Sie gesammelt haben. In einem Erstgespräch werden alle Möglichkeiten erörtert und die Erfolgsaussichten geprüft, bevor weitere Schritte in die Wege geleitet werden.
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Sammeln wichtiger Beweise
Weiterhin vertritt ein Anwalt Ihre Interessen gegenüber Ihrem EC- oder Kreditkartenunternehmen. Dabei werden vor allem Beweise gesammelt, welche auf ein Verschulden der Bank hinweisen und Sie von einem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit befreien.
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Gute Erfolgsaussichten
Letztendlich sehen Ihre Chancen auf einen Erfolg dank eines Anwalts sehr gut aus. So erhalten Sie nicht nur Ihr Geld zurück, sondern kommen auch zu Ihrem Recht.
Die Rechtsanwälte für Ihren Kartenbetrug
Melden Sie sich bei EC-Karten-Betrug bei unserer Kanzlei
Kontaktieren Sie im Betrugsfall die KWAG-Rechtsanwälte. Als Fachanwaltskanzlei für Bankrecht sind wir auf Fälle wie Ihren spezialisiert und wissen sofort, was zu tun ist, um Ihr Geld zurückzuholen und Ihr Rechte durchsetzen.