Der Finanzdienstleister reichte 25. Juni 2020 wegen Überschuldung und drohender Zahlungsunfähigkeit Insolvenzantrag ein.
Die Insolvenz kann auch Tochtergesellschaften treffen. Lediglich die Wirecard Bank darf vorläufig weitermachen, Sie soll mit Einverständnis der Finanzaufsicht Bafin finanziell und organisatorisch von der Muttergesellschaft abgekoppelt werden.
Aktionären droht der Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals. Wir empfehlen den Anlegern, ihre Ansprüche prüfen zu lassen.
Offensichtlich haben es die Vorstände versäumt, über die tatsächliche Situation von Wirecard rechtzeitig zu informieren. Eine vorgeschriebene Adhoc-Mitteilung wurde nicht veröffentlicht. Anleger können deshalb unserer Ansicht nach Schadensersatzansprüche geltend machen. Die richten sich in jedem Fall gegen Wirecard selbst - aber auch und vor allem gegen die Vorstände direkt. Eine grob unrichtige Darstellung der Unternehmenslage begründet einen Anspruch der Aktionäre wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung gem. § 826 BGB. Entsprechende Klagen sind bereits in Vorbereitung.
Bei uns haben sich bereits zahlreiche besorgte und verärgerte Wirecard-Aktionärinnen und Aktionäre gemeldet.
Daneben prüfen wir inzwischen auch Ansprüche gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young. Inwieweit die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wegen unterlassener Aufsichtsmaßnahmen in Anspruch genommen werden können, dürfte in der Zukunft ebenfalls eine entscheidende Rolle spielen
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Nutzen Sie Ihre Chance
Wenn Sie als geschädigter Anleger im Wirecard-Skandal Ihr investiertes Geld zurückbekommen möchten, sollten wir uns unterhalten. Nehmen Sie eine kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch, um festzustellen, ob Sie die Chance auf eine lukrative Revanche haben.
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Jan-Henning Ahrens
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