Aufklärung & Unterstützung für Anleger
Deutsche Lichtmiete Insolvenz
Die Unternehmensgruppe Deutsche Lichtmiete hatte zunächst Insolvenzantrag gestellt. Nach Durchsuchungen der Geschäftsräume in Oldenburg, im Zuge eines Ermittlungsverfahrens wegen Anlagebetrugs, wurden die Probleme des Unternehmens öffentlich bekannt.
Jahrelang hatte das Unternehmen Gelder mit Renditeversprechen eingesammelt, deren Rückzahlung unwahrscheinlich geworden ist. Betroffene Anleger sind besorgt und unsicher, wie sie sich angesichts des drohenden Zahlungsausfalls verhalten sollen. Die jüngste Rücknahme der Insolvenzanträge macht die Lage nicht überschaubarer.
Als eine der führenden Kanzleien für Anlegerschutz beraten und vertreten wir Mandanten seit 20 Jahren in ähnlichen Verfahren. Wir informieren Sie über die Details des Skandals und wie Sie am besten tätig werden.
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Die KWAG Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sind bekannt aus:
Was ist passiert?
Das Wichtigste in Kürze
Fordern Sie Ihre Anlage zurück
Wenn Sie eine der Kapitalanlagen der Deutschen Lichtmiete AG erworben haben, sollten Sie aktiv werden und Ihre Chancen prüfen lassen. Es droht der Totalverlust.
Als spezialisierte Anlegerkanzlei wissen wir das zu verhindern. Prüfen Sie Ansprüche und schützen Sie Ihre Geldanlage.
KWAG Rechtsanwälte
Über uns und unsere Kanzlei
Wir schützen Anleger - erfolgreich seit über 20 Jahren
Zufriedener Mandant E.L.
Geschädigter Anleger - Erfolgreich vertreten
Wir bedanken uns bei Herrn Buttler, der uns im Rechtsstreit gegen ein namhaftes großes Bankhaus hervorragend und erfolgreich vertreten hat. Zu jeder Zeit fühlten wir uns sehr gut betreut und vertreten. Auf Rückfragen und Überlegungen zur weiteren Vorgehensweise wurde immer in kürzester Zeit reagiert.
In unserem nicht einfachen Verfahren hatten wir nie das Gefühl, auf einem unsicheren oder falschen Weg zu sein; egal, was die Gegenseite auch an Anwälten aufgeboten hatte. Wir würden uns immer wieder für die Kanzlei und - wenn möglich - auch für Herrn Buttler entscheiden und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.
Den Skandal verstehen
Die Chronologie:
Vom Vorwurf bis zum INSOLVENZANTRAG
Der Lichtmiete-Komplex begann mit der Durchsuchung der Geschäfts- und Wohnräume von vier Beschuldigten am 08. Dezember 2021 durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg. Der Vorwurf: Obwohl bekannt war, dass das Geschäftsmodell nicht tragfähig ist und Investoren nicht bezahlt werden könnten, wurden im Rahmen zweier Anlageformen im Zeitraum von 2018 bis 2021 bis zu 100 Millionen Euro von Anlegern eingesammelt. Die Konten der Unternehmen wurden am selben Tag eingefroren.
Anleger besorgt für drohenden Zahlungsausfall
Zahlreiche Anlageberater und Vermittler haben die sowohl die Deutsche Lichtmiete Anleihen als auch die Direktinvestitionen als attraktiv angepriesen. Dementsprechend waren tausende investierte Privatanleger über die Betrugsvorwürfe erschüttert. Es wurden Interessengemeinschaften gegründet oder über Rechtsanwaltskanzleien mögliche Schadensersatzansprüche geprüft.
Insolvenzanmeldungen zahlreicher Unternehmen der Deutschen Lichtmiete
Nur wenige Woche nach Bekanntwerden der Vorwürfe stellte die Muttergesellschaft, die Deutsche Lichtmiete AG, Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Nur wenige Wochen später folgte die Anmeldung der Insolvenzen der Produktions-, Vertriebs- und Vermietungs- sowie der Direkt-Investitionsgesellschaften 1 bis 10. Die Sorge der Privatanleger wegen eines möglichen Totalverlustes nahm nachvollziehbarer Weise zu.
Rücknahme der Insolvenz: Hoffnung dank externer Investoren?
Der Vorstand der Deutschen Lichtmiete AG, Alexander Hahn, hatte überraschend die Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zurückgenommen. Über seine Rechtsanwälte ließ er verkünden, dass es "die konkrete Aussicht gebe, den Geschäftsbetrieb der Deutschen Lichtmiete mithilfe von Investoren fortzuführen". Es sei nach wie vor das Ziel, alle Gläubigeransprüche zu befriedigen und die Investoren zurückzuzahlen. Viele Privatanleger nahmen diese Nachrichten positiv auf und hofften auf eine baldige Aufklärung der Vorwürfe und einer Rückkehr zum normalen Geschäftsbetrieb.
Anlegerschützer blieben skeptisch
Auch wir von KWAG Recht empfanden als erfahrene Anlegerkanzlei die Rücknahme der Insolvenzanträge als vorgeschoben. Womöglich hatte Alexander Hahn versuchen wollen, die Veröffentlichung eines Insolvenzgutachtens zu verzögern, um das Ausmaß der Finanzlücke und damit der Aussichtslosigkeit für seine gesetzten Ziele möglichst lange zu verschleiern.
Insolvenzgutachten zeichnete ein erschreckendes Bild
Bereits im Februar zeichnete ein Gutachten der vorläufigen Insolvenzverwalter, Rüdiger Weiß und Malte Köster, ein erschreckendes Bild. Folgendes wurde dabei über den Zustand des Unternehmens zutage gefördert.
- Die von Anlegern eingesammelten Gelder dienten der Vorfinanzierung des Mietgeschäfts: Die Gelder wurden verwendet, um die Produktion, den Einbau und den Service der Leuchten vorzufinanzieren. Die Direktinvestments wurden direkt für den Kauf verwendet. Es wurden insgesamt knapp 200 Millionen Euro eingesammelt.
- Von Anlegern finanzierte Leuchten wurden nicht produziert: Die Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft habe mit den vereinnahmten Geldern bei der Produktionsgesellschaft knapp 379 000 Leuchten erworben und bezahlt. Tatsächlich wurden aber nur 137 000 Leuchten produziert. Wofür die vereinnahmten Gelder verwendet wurden, bleibt aktuell unklar.
- Die bisherigen Mieteinnahmen reichen bei Weitem nicht aus, um Gläubigerforderungen zu decken: Im Jahr 2021 wurden nur 4,1 Millionen Euro durch Vermietung eingenommen. Es stünden aber noch 130 Millionen Euro Rückzahlungen für die Anleihen aus. 70 Millionen Euro für Direktinvestments sind ebenfalls offen.
- Der Verlust der Anlage ist für Anleger weiterhin wahrscheinlich: Angesichts dessen ist ein Ausfall der Forderungen wahrscheinlich. Als betroffener Anleger sollten Sie aktiv werden, um Ihre Anlage auf rechtlichem Wege zurückzufordern.
Erneute Eröffnung der Insolvenzverfahren im März 2022
Am 08.03.2022 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren durch den Antrag eines Gläubigers erneut eröffnet. Im Zuge dessen wurden dem erneut bestellten Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß erweiterte Befugnisse zugesprochen.
Ermittlungen wurden auf Geldwäschevorwürfe ausgeweitet
Mittlerweile wurden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Oldenburg von Anlagebetrug auf Geldwäsche ausgeweitet. Ungefähr drei Wochen vor der ersten Razzia wurden durch eine weitere Aktiengesellschaft hohe Einlagen bei der Deutschen Lichtmiete geleistet. Die Staatsanwaltschaft hat Gründe für die Annahme, dass diese Einlagen aus illegalen Quellen stammen. Die Hinweise auf das Vorliegen eines Schneeballsystems und illegale Machenschaften verdichten sich. Fakt ist: 56 Millionen Euro fehlen und Anlegergelder wurden lediglich zur Befriedigung der Forderung anderer Anleger verwendet, anstatt damit weitere Lichtanlagen anzuschaffen.
Die Zusammenfassung
Baufinanzierung RETTEN
MÖGLICHKEITEN FÜR ANLEGER
Der Sachlage nach werden Anleger ihre angelegten Gelder geschweige denn ihre versprochenen Renditen ohne aktives Handeln zurückerhalten. Die Hinweise auf ein illegales Verhalten und sogar ein kriminelles Netzwerk rund um die Deutsche Lichtmiete AG verdichten sich. Ähnlich wie im Fall Wirecard müssen Sie als betroffener Anleger handeln, um Ihr Geld zurückerhalten zu können. Als auf Anlegerschutz spezialisierte Kanzlei unterstützen wir Anleger seit über 20 Jahren erfolgreich in ähnlichen Verfahren. Ihnen stehen aktuell zwei Möglichkeiten offen, die parallel angestoßen werden sollen
Schadensersatz von Anlageberatern oder Vermittlern
Wie funktioniert das?
Anlageberater und Vermittler können über die Berater- und Prospekthaftung schadensersatzpflichtig sein. Wir erleben immer wieder, dass über bestehende Risiken nicht aufgeklärt wurde und deshalb Schadensersatz zu leisten ist.
Anmeldung der Insolvenzansprüche
Was ist zu tun?
Nach der zweiten Eröffnung der Insolvenzverfahren sind Insolvenzansprüche beim Insolvenzverwalter anzumelden, um entsprechende Forderungen geltend zu machen. Zudem fordert die Staatsanwaltschaft Gläubiger auf, die Forderungen ebenfalls bei der Staatsanwaltschaft anzumelden.
BETROFFENHEIT PRÜFEN
Die Liste der betroffenen Anlageprodukte
LichtmieteEnergieEffizienz A+ Direkt-Investitions-Programm Angebot Nr. 2016-041 concept light High Bay II
LichtmieteEnergieEffizienz A+ Direkt-Investitions-Programm Angebot Nr. 2016-042 concept light High Bay III
LichtmieteEnergieEffizienz A+ Direkt-Investitions-Programm Angebot Nr. 2016-043 concept light High Bay IV
LichtmieteEnergieEffizienz A+ Direkt-Investitions-Programm Angebot Nr. 2016-044 concept light High Bay IV
LichtmieteEnergieEffizienz A+ Direkt-Investitions-Programm Angebot Nr. 2016-045 concept light LED-Panel 60×60
LichtmieteEnergieEffizienz A+ Direkt-Investitions-Programm Angebot Nr. 2016-046 concept light Industrie-Lichtband 150
LichtmieteEnergieEffizienz A+ Direkt-Investitions-Programm Angebot Nr. 2016-047 concept light Industrie-Lichtband 150
LichtmieteEnergieEffizienz A+ Direkt-Investitions-Programm Nr. 2017-058 LED Hallenstrahler concept light (II)
LichtmieteEnergieEffizienz A+ Direkt-Investitions-Programm Nr. 2017-059 LED Hallenstrahler concept light (III)
LichtmieteEnergieEffizienz A+ Direkt-Investitions-Programm Nr. 2017-060 LED Hallenstrahler concept light (IV)
LichtmieteEnergieEffizienz A+ Direkt-Investitions-Programm Nr. 2017-061 LED Hallenstrahler concept light (V)
LichtmieteEnergieEffizienz A+ Direkt-Investitions-Programm Nr. 2017-062 LED Lichtband concept light (I)
LichtmieteEnergieEffizienz A+ Direkt-Investitions-Programm Nr. 2017-063 LED Lichtband concept light (II)
LichtmieteEnergieEffizienz A+ Direkt-Investitions-Programm Angebot Nr. 2018-066 LED Lichtband concept light (II)
LichtmieteEnergieEffizienz A+ Direkt-Investitions-Programm Angebot Nr. 2018-067 LED Lichtband 2.0 concept light
LichtmieteEnergieEffizienz A+ Direkt-Investitions-Programm Angebot Nr. 2018-068 LED Hallenstrahler concept light (III) HP
LichtmieteEnergieEffizienz A+ Direkt-Investitions-Programm Angebot Nr. 2018-069 LED Hallenstrahler concept light (IV) HP
LichtmieteEnergieEffizienz A+ Direkt-Investitions-Programm Angebot Nr. 2018-070 LED Hallenstrahler 2.0 concept light
GEldanlage schützen mit Fachanwälten
DER ABLAUF
1
PRÜFUNG
Sie übermitteln uns über unseren Fragebogen Ihre Daten, Ihren Vertrag und alle möglichen Informationen. Nutzen Sie dazu unser kostenfreies Prüfungs-Tool oder schicken Sie uns den ausgefüllten Fragebogen per Post, Fax oder E-Mail.
2
RÜCKMELDUNG UND ANGEBOT
Wir prüfen Ihre Ansprüche kostenfrei und kurzfristig. Einer unserer Rechtsanwälte meldet sich bei Ihnen. Wir zeigen Ihnen zuerst Ihre realistischen Möglichkeiten auf. Danach erhalten Sie ein konkretes Angebot von uns. Sie können entscheiden, ob wir Ihre Ansprüche für Sie durchsetzen wollen. Wir bieten Ihnen unsere Unterstützung nur an, wenn wir hohe Erfolgschancen sehen und es wirtschaftlich für Sie Sinn ergibt.
3
KLAGE ODER VERGLEICH
Je nach Ergebnis unserer Prüfung verklagen wir Ihren Gegner oder erzielen einen Vergleich. Bei einem Vergleich erhalten Sie Ihr Geld erfahrungsgemäß früher zurück, während eine Klage eher die Auszahlung des gesamten Betrags nach sich zieht. Die Details sind jedoch von Ihrem Einzelfall abhängig, sodass nur eine individuelle Prüfung hier Klarheit schaffen kann.
4
RÜCKZAHLUNG IHRER GELDANLAGE
Wir führen das Verfahren erfolgreich für Sie zu Ende. Sie erhalten Ihre Geldanlage zurück und können bei einem seriösen Anbieter besser investieren.
Wir Klären auf
Präzise ANTWORTEN AUF WICHTIGE FRAGEN
Wir möchten, dass Sie zunächst vollständige Klarheit über Ihre individuelle rechtliche Situation haben, bevor Sie sich für oder gegen eine Beauftragung entscheiden. Sie schicken Ihre Unterlagen zu uns und wir prüfen Ihre Ansprüche anwaltlich. Danach erhalten Sie eine Auskunft. Erst dann, machen wir Ihnen ein Angebot, um Ihre dargestellten Möglichkeiten auch tatsächlich durchzusetzen. Unsere Beauftragung soll wirtschaftlich vorteilhaft für Sie sein.
Die Höhe der Investition in unsere Arbeit ist abhängig von Ihrem individuellen Fall. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, sollte diese für unser Honorar aufkommen.
Unsere Erstberatung ist kostenfrei. Danach wissen Sie, ob sich unsere Beauftragung wirtschaftlich für Sie lohnt. Wir möchten für Sie nur tätig werden, wenn unsere Arbeit Sie im Vergleich zum drohenden Totalverlust der Anlage besserstellt.
Wir informieren Sie vor der Beauftragung. Dann können Sie frei entscheiden.
In einer Mehrheit der Fälle sollte das so sein. Es kommt aber auf Ihren Versicherungsschutz an.
Im Rahmen der Prüfung Ihrer Ansprüche und rechtlichen Möglichkeiten, können wir gerne die Kostenübernahme prüfen.
Sie erhalten dann von uns, gemeinsam mit unserem Prüfungsergebnis, eine Mitteilung. Sollte Ihre Versicherung die Übernahme ablehnen, können wir diese auch als Rechtsanwälte für Sie durchsetzen, wenn die Versicherung im Grunde dazu verpflichtet ist und Sie ein Recht auf Kostenübernahme haben.
Wir sehen momentan verschiedene rechtliche Möglichkeiten, um Ihr Geld zurückzufordern oder sich einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen.
1. Ihre Bank oder Ihr Anlageberater Sie falsch aufgeklärt und somit eine Pflichtverletzung begangen haben. Sie haben dann die Möglichkeit Schadensersatz zu verlangen. Wir setzen diesen Anspruch, bei gegebenen Voraussetzungen, erfolgreich für Sie durch.
2. Im späteren Verlauf (momentan ist das noch nicht in Sicht) könnten die Beschuldigten in Regress genommen und von ihnen direkt Schadensersatz verlangt werden.
3. Sollten Sie im schlimmsten Fall sogar privat haftbar sein, sollten Sie die Anlage unverzüglich abstoßen, um weitere Verluste zu verhindern.
Wir prüfen Ihre Ansprüche und melden uns zeitnah bei Ihnen.
Ihre Ansprüche könnten unter gewissen Aspekten verjähren. Dafür müssten wir aber Ihren Fall im Detail prüfen. Eine pauschale Aussage würde an dieser Stelle verwirren.
Typischerweise beginnt der Ablauf Ihrer Verjährungsfrist ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von dem Anlageskandal erfahren haben und beträgt drei Jahre (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB).
Generell ist es bei diesem Skandal empfehlenswert, lieber früh als spät zu handeln. Sie müssen uns lediglich informieren und wir übernehmen fortan alle notwendigen Schritte für Sie, damit Sie aus dem Skandal mit einem wirtschaftlichen Vorteil hervorgehen.
Pauschal können wir Ihren Erfolg natürlich nicht garantieren.
Was wir Ihnen garantieren können, ist, dass wir nur für Sie tätig werden wollen, wenn wir hohe Erfolgschancen sehen und Sie nach Abschluss unserer Tätigkeit finanziell besser gestellt sind als jetzt.
Als Kanzlei für Anlegerschutz ist es unser Anliegen und unsere institutionelle Aufgabe, Sie vor solchen Szenarien, wie hier bei der Deutschen Lichtmiete AG, zu bewahren und vor einem Totalverlust Ihres Geldes zu schützen.
Nehmen Sie doch unsere kostenlose Erstprüfung in Anspruch und finden Sie heraus, was wir für Sie tun können.
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Sie sind Anleger der Deutsche Miete AG und sorgen sich um Ihre Geldanlage? Wir empfehlen Ihnen zügig aktiv zu werden, da ein Geldverlust droht. Als auf Anlegerschutz spezialisierte Kanzlei prüfen wir Ihre Situation kostenlos. Erfahren Sie mehr über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.