Überweisung zurückholen bei Betrugsverdacht

Postbank Kunden aufgepasst


Sie vermuten, dass Betrüger auf Ihr Konto zugegriffen und Geld überwiesen haben? Ob sich Ihr Verdacht bestätigen lässt und was zu tun ist, erfahren Sie in diesem Artikel.


Betrugsmaschen nehmen leider auch bei Postbank-Kunden immer mehr zu. Wenn Sie Ihr Geld von der Überweisung zurückholen wollen, nehmen Sie mit unserer Fachkanzlei für Bankrecht Kontakt auf.


Bei Betrug muss die Postbank Ihnen Ihre Verluste erstatten - inklusive unseres Honorars.

überweisung zurückholen bei betrugsverdacht postbank

Die KWAG Rechtsanwälte sind bekannt aus

zdf logo
handelsblatt logo
focus logo
finanzen.net logo
wallstreet logo
finance logo 1
sie fürchten, ihr online-banking wurde gehackt?

Sie fürchten, Ihr Online-Banking wurde gehackt? Verlieren Sie keine Zeit

Für Opfer, die von einem Phishing Betrug betroffen sind, ist es sehr wichtig, dass sie umgehend handeln. Ansonsten können gleich mehrere Probleme entstehen.

Mögliche Probleme durch verzögertes oder ausbleibendes Handeln

Probleme finanzieller Art

Je nach Summe, welche die Täter ergaunert haben, drohen finanzielle Schwierigkeiten. Nicht selten gelingt es den Online Betrügern, das komplette Konto leerzuräumen. Hier ist schnelles Handeln gefragt, um das Geld schnellstmöglich zurückzubekommen und wieder liquide zu sein.

Verweigerung der Rückerstattung

In manchen Fällen verweigert die Postbank die Rückerstattung. Die Postbank wirft den Kunden ein fahrlässiges Handeln vor und möchte nicht für die Erstattung des Betrags aufkommen. Indem Sie schnell agieren und von vorneherein klarstellen, dass der Betrug nicht Ihre Schuld ist, verhindern Sie dieses Szenario.

Schlechtere Bonität

Neben dem fehlenden Geld kann zusätzlich eine Verschlechterung der Bonität drohen. Vor allem, wenn die Täter nicht nur das Online-Banking Konto geleert, sondern auch die Kreditkartendaten abgegriffen haben und teure Bestellungen durchführen, wird es gefährlich. Ebenso, wenn ein Identitätsdiebstahl vorliegt. In diesem Fall können die Betrüger beispielsweise weitere Kreditkarten zulasten des Opfers ausstellen lassen.

Häufige Betrugsmaschen bei der Postbank


Versenden von Phishing E-Mails


Eine der beliebtesten Betrugsmaschen der Postbank Betrüger ist das Versenden von gefälschten E-Mail-Nachrichten. Unter dem Vorwand, dass eine IT-Umstellung ansteht, eine Aktivierung zur Absicherung des Kontos durchgeführt werden soll oder ähnliche Inhalte fordern dazu auf, sensible Daten wie eine PIN TAN Kombination einzugeben. Indem Sie als Kunde auf einen Link klicken, der in vielen E-Mails bereits enthalten ist, gelangen Sie auf eine gefälschte Seite, von wo aus die Betrüger Ihre Daten abfangen und im Anschluss zu kriminellen Zwecken verwenden.

Gefälschte SMS Nachrichten


Neben E-Mails sind gefälschte SMS Nachrichten eine gängige Variante bei Online Betrügern, um an das Geld der Opfer zu gelangen. In der SMS werden meist konkrete Handlungsaufforderungen genannt. Indem die Postbank Kunden den Anweisungen folgen, werden sie automatisch auf die Seite der Betrüger geleitet.

Anrufe von angeblichen Postbank-Mitarbeitern


Häufig rufen die Betrüger auch direkt bei den Postbank-Kunden an und geben sich als angebliche Bankmitarbeiter aus. Es wird beispielsweise behauptet, dass Sicherheitsvorkehrungen angepasst werden müssen und dazu die Daten abgeglichen werden müssen. Die Täter versuchen so, an Zugangsdaten für das Online-Banking zu gelangen.


Viele Betrüger nutzen das sogenannte Call-ID Spoofing, wodurch die Anzeige der Rufnummer manipuliert werden kann. Dadurch ist es für die Opfer besonders schwierig, den Anruf als Betrugsmasche zu identifizieren.

Beharren Sie auf Ihre Rechte: Postbank muss den Schaden ersetzen

Banken müssen für den Schaden, der durch unautorisierte Überweisungen entstanden sind, aufkommen. Eine Bank darf eine Überweisung nur dann ausführen, wenn der Kontoinhaber diese autorisiert hat. Im Betrugsfall liegt diese Gegebenheit nicht vor. Aus diesem Grund ist das Kreditinstitut dazu verpflichtet, nachdem sie von einer unautorisierten Überweisung erfahren hat, das Konto in dem Maß auszugleichen, dass es den ursprünglichen Kontostand vor dem Betrug aufweist (§ 675u BGB).

Nachweispflicht liegt beim Kunden

Den Nachweis, dass es sich um eine nicht autorisierte Überweisung gehandelt hat, liegt beim Bankkunden. Kommt es jedoch zu einem Prozess, ist das Bankunternehmen dazu verpflichtet, einen Nachweis zu erbringen, dass das von der Bank genutzte Sicherheitssystem praktisch nicht umgangen oder überwunden werden kann. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen in einem solchen Fall zur Seite stehen, um sich gegen die Bank zu behaupten und dafür zu sorgen, dass Sie zu Ihrem Recht und Geld gelangen.

Das "Schlupfloch" der groben Fahrlässigkeit

Viele Banken, ganz gleich ob Postbank, Deutsche Bank, Sparkasse oder ein anderes Kreditinstitut, versuchen im Fall eines Online Betrugs die Zahlung zu verweigern. Möglich wäre das, wenn dem Kunden eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Dieses „Schlupfloch“ für die Banken muss allerdings konkret nachgewiesen werden, was in den meisten Fällen sehr schwer bis nicht möglich ist.

Eine grobe Fahrlässigkeit nach § 675v Abs. 2 BGB liegt im Online-Banking Bereich dann vor, wenn die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der persönlichen Daten, Zugangsdaten für das Online-Banking oder Kreditkarteninformationen besonders stark vernachlässigt wurden. Dabei müssen offensichtliche und grundlegende Sicherheitsvorschriften der Bank missachtet worden sein, wie etwa:

  • Eingabe mehrerer TANs für eine einzige Überweisung
  • Weitergabe der TAN per Telefon
  • Durchführung von Testüberweisungen am Telefon

Hinweis:

Die Bank ist allerdings immer dazu verpflichtet, genau darzulegen, welche Sorgfaltspflicht verletzt worden ist und kann nicht einfach den Fehler ohne vorhandene Beweise dem Kunden zuweisen.

kontaktieren sie einen anwalt und holen sie ihr geld zurück

Kontaktieren Sie einen Anwalt und holen Sie Ihr Geld zurück

Die Abwicklung im Bereich Online-Banking Betrug ist meistens kompliziert. Es müssen technische Vorgänge geklärt werden, der Kontakt mit der Bank muss zeitnah erfolgen und es dürfen keine wichtigen Details vernachlässigt werden. Aus diesen Gründen ist es ratsam, frühzeitig einen Anwalt einzuschalten, sobald der Verdacht auf einen Betrug vorliegt.

Experten im Bankenrecht

Mit unseren erfahrenen Rechtsanwälten haben Sie die besten Chancen, das verlorene Geld zurückzuholen. Unsere Anwälte sind absolute Experten im Banken und im speziellen auch im Online-Banking Geschäft. Durch die langjährige Erfahrung und Expertise wissen sie genau, welche rechtlichen Mittel notwendig sind, damit die Postbank Ihnen Ihren Schaden ersetzt und eine Rückbuchung veranlasst.

Zögern Sie daher nicht und nehmen Sie Kontakt mit unserer Kanzlei auf. In einem ersten Beratungsgespräch können wir bereits die Chancen und Möglichkeiten erörtern, die wir haben. Wir betrachten jeden Fall als Einzelfall, in welchem wir uns komplett auf Sie konzentrieren.

Bleiben Sie wachsam: So können Sie einen Betrug verhindern

Gerade bei einer Überweisung im Internet oder bei Online Geschäften ist es wichtig, besonders wachsam zu sein. Mit den nachfolgenden Tipps können Sie einen möglichen Betrug erkennen und verhindern.

  • Keine unbekannten Links anklicken

    Klicken Sie auf keinen Link, der in einer E-Mail oder SMS mit unbekanntem Empfänger vorhanden ist. Die Betrüger versuchen mit dieser Masche, Opfer auf gefälschte Seiten zu locken und dort wichtige Daten zu angeln.

  • Prüfen Sie das Postbank-Echtheitszertifikat

    Auf der Webseite der Postbank befindet sich ein Echtheitszertifikat. Fehlt das Zertifikat oder ist nur schwer erkennbar, können Sie ziemlich sicher sein, dass Sie sich auf einer Betrüger-Webseite befinden.

  • Speichern der Zugangsdaten

    Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Banking-Zugangsdaten niemals auf dem gleichen Rechner speichern, von welchem Sie Ihre Überweisungen tätigen. Idealerweise werden diese Daten überhaupt nicht auf einem Rechner gespeichert und wenn, dann nur in verschlüsselter Form.

  • Aktuelle Antiviren-Software

    Führen Sie regelmäßig Updates der Antiviren-Software auf Ihrem PC durch. So schützen Sie Ihre Daten und verhindern einen Zugriff von außen.

  • Handeingabe der URL

    Falls Sie die Postbank Homepage aufrufen möchten, geben Sie die URL per Hand ein. Dadurch wird verhindert, dass Sie auf eine gefälschte Seite geleitet werden. Häufig sind Links sehr geschickt aufgebaut, dass diese täuschend echt aussehen und vertrauenswürdig wirken. Indem Sie die URL selbst eingeben, verhindern Sie diese Gefahr.

  • Beginn der Browserzeile prüfen

    Achten Sie außerdem darauf, dass die Adresse in der Browserzeile immer mit einem "https" beginnt. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um eine sichere Seite handelt.

  • Prüfen Sie angebliche Anrufe der Bank

    Falls ein angeblicher Mitarbeiter der Postbank telefonisch Kontakt mit Ihnen aufnimmt, seien Sie misstrauisch. Geben Sie auf keinen Fall persönliche Daten während des Gesprächs weiter. Rufen Sie im Zweifelsfall Ihre Filiale zurück, um zu klären, ob der Anruf echt war oder von einem Betrüger stammte.

Ein Fallbeispiel: Unsere Erfahrung im Bereich Online-Banking Betrug


Was passiert ist


Frau T., Kundin der Postbank, erhielt eine E-Mail mit der Information, dass das Online-Konto aufgrund verdächtiger Aktivitäten gesperrt wurde. Um wieder Zugang zum Konto zu erhalten, sollte sie sich umgehend bei der angegebenen Rufnummer melden. Frau T. rief bei der Nummer an und war davon überzeugt, mit dem Kundenservice der Postbank verbunden zu sein.


Stattdessen war sie mit einem Betrüger verbunden, welcher mit dem Vorwand, die Sicherheitslücke beheben zu möchten, eine Fernwartungssoftware auf Frau T's Rechner zu installieren. Um zu prüfen, ob der Zugang wieder möglich sei, sollte sich Frau T mit ihren Zugangsdaten im Banking Portal einloggen. Hierbei griff der Betrüger die entsprechenden Daten ab und konnte damit mehrere Tausend Euro von Frau T.s Konto abbuchen.

Unsere Vorgehensweise


Da sich Frau T umgehend bei unserer Kanzlei gemeldet hat, konnten wir zeitnah agieren. Wir haben der Postbank gegenüber glaubhaft dargestellt, dass kein grob fahrlässiges Handeln der Kundin vorlag. Bereits nach kurzer Zeit wurde der komplette Betrag durch die Bank erstattet.

Melden Sie sich in unserer Kanzlei


Online-Banking Betrug oder auch nur ein Betrugsverdacht sind lästig und können massive Probleme nach sich ziehen. Lassen Sie es nicht so weit kommen, sondern melden Sie sich umgehend in unserer Kanzlei. Je schneller Sie handeln, umso besser stehen die Chancen, dass Sie Ihr verlorenes Geld zurückholen können. Unsere Anwälte sind langjährige Experten auf dem Gebiet und unterstützen Sie von Anfang an.

MELDEN SIE SICH IN UNSERER KANZLEI


Online-Banking Betrug oder auch nur ein Betrugsverdacht sind lästig und können massive Probleme nach sich ziehen. Lassen Sie es nicht so weit kommen, sondern melden Sie sich umgehend in unserer Kanzlei. Je schneller Sie handeln, umso besser stehen die Chancen, dass Sie Ihr verlorenes Geld zurückholen können. Unsere Anwälte sind langjährige Experten auf dem Gebiet und unterstützen Sie von Anfang an.