EC-Karte gestohlen, Geld abgehoben – Wer haftet für den entstandenen Schaden? 

von  Jan-Henning Ahrens

  • Geld erstatten lassen
  • Finanzielle Sorgen & Stress ablegen
  • Schlimmere Folgen vermeiden

KWAG ist bekannt aus:

Wurde Ihre EC-Karte gestohlen und Geld abgehoben?

Dann stellt sich die wichtige Frage: Wer haftet? Ihr Konto wird geplündert und Sie stehen plötzlich ohne Geld da. Ein sofortiger finanzieller Engpass ist oft die Folge, wenn gestohlene Mittel abgehoben werden.

Unsere Experten von KWAG sind darauf spezialisiert, die Rechte der Kunden gegenüber der Bank durchzusetzen und das gestohlene Geld zurückzuholen. Mit unserer Erfahrung und unserem Wissen sorgen wir dafür, dass Sie nicht auf den Verlusten sitzen bleiben müssen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Finanzieller Schock: EC-Karte weg, Geld weg

    Entdecken Sie, was zu tun ist, wenn Ihre EC-Karte gestohlen wird und wie Sie schnell handeln müssen, um größere finanzielle Verluste zu vermeiden. Unsere Rechtsexperten stehen bereit, um Ihnen durch diese Krise zu helfen.

  • Schutz Ihrer Finanzen: Vermeiden Sie die Haftungsfalle

    Erfahren Sie, wie Fahrlässigkeit Ihre Chancen auf eine Erstattung beeinflussen kann und welche Schritte Sie unternehmen sollten, um sich zu schützen. Unsere Fachanwälte klären auf, wie Sie Ihre Haftung minimieren können.

  • Soforthilfe gefragt: Erste Schritte nach dem Diebstahl

    Lernen Sie die kritischen ersten Schritte kennen, die unmittelbar nach einem Diebstahl Ihrer EC-Karte erforderlich sind, um Ihr Geld zu schützen. Schnelles Handeln kann den Unterschied ausmachen.

  • Rechtsbeistand einholen: Holen Sie sich Ihr Geld zurück

    Verstehen Sie, wie ein spezialisierter Anwalt Ihnen helfen kann, Ihr gestohlenes Geld von der Bank zurückzufordern, selbst wenn die Bank zunächst die Erstattung verweigert. Setzen Sie auf Expertenwissen, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Holen Sie sich Ihre Verluste durch anwaltliche Autorität von der Bank zurück

Unsere Experten von KWAG sind darauf spezialisiert, die Rechte der Kunden gegenüber der Bank durchzusetzen und das gestohlene Geld zurückzuholen. In vielen Fällen weigern sich Banken, die Verluste zu erstatten, weshalb die durchsetzungsstarke Autorität eines Fachanwalts notwendig ist. Ein Anwalt kann den nötigen Druck auf die Bank ausüben, um diese zur Erstattung der Verluste zu bewegen.

Durch die Unterstützung eines Fachanwalts können Sie sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie nicht auf den Verlusten sitzen bleiben müssen. Unsere Fachanwälte haben die Erfahrung und das Wissen, um effektiv gegen die Bank vorzugehen und Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Wer haftet bei Diebstahl einer EC-Karte?


Wer haftet eigentlich, wenn Ihre EC-Karte gestohlen wurde? Grundsätzlich liegt die Haftung für den Verlust von Geld nach dem Diebstahl einer EC-Karte beim Karteninhaber. Das bedeutet, dass Sie als Karteninhaber in der Regel für den entstandenen Schaden verantwortlich sind, es sei denn, Sie können nachweisen, dass Sie keine Fahrlässigkeit gezeigt haben. Wenn eine Verlustmeldung schuldhaft verzögert wird, kann der Bankkunde haftbar gemacht werden.

Eine Einzelfallprüfung ist entscheidend, um festzustellen, ob die Bank oder der Karteninhaber für den entstandenen Schaden verantwortlich ist. In einigen Fällen kann es notwendig sein, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn die Bank sich weigert, für nicht autorisierte Transaktionen eine Rückerstattung vorzunehmen. Es ist daher ratsam, Ruhe zu bewahren und gezielte Maßnahmen zu ergreifen, um Ihre Rechte zu schützen.

Fahrlässigkeit des Karteninhabers

Fahrlässigkeit des Karteninhabers kann die Haftung bei gestohlenen EC-Karten erheblich beeinflussen. Wenn ein Karteninhaber grob fahrlässig handelt, kann die Bank die Erstattung des Schadens vollständig verweigern. Beispiele für grobe Fahrlässigkeit sind das unvorsichtige Aufbewahren der PIN oder das Verlassen der Karte ohne Aufsicht. Es ist daher wichtig, dass Sie Ihre EC-Karte und die dazugehörige PIN stets sicher aufbewahren und nicht leichtfertig damit umgehen.

Die Haftung der Banken entfällt, sofern der Karteninhaber nachweist, dass er durch sorgfaltspflichtwidriges Verhalten den Diebstahl begünstigt hat. Dies bedeutet, dass Sie als Karteninhaber nachweisen müssen, dass Sie alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen getroffen haben, um den Diebstahl zu verhindern.

In vielen Fällen ist es ratsam, einen Fachanwalt einzuschalten, wenn es zu Streitigkeiten mit der Bank über die Haftung und den Schadensersatz kommt.

wer haftet bei diebstahl einer ec-karte

Richtiges Vorgehen bei Verlust der EC-Karte

Wenn Ihre EC-Karte gestohlen wurde, ist es wichtig, sofort zu handeln, um den Schaden zu minimieren. Hier sind die Schritte, die Sie unternehmen sollten:

  1. Sperren Sie sofort die Karte, um das Risiko eines Missbrauchs zu minimieren.

  2. Informieren Sie umgehend Ihre Bank und melden Sie den Diebstahl.

  3. Überprüfen Sie Ihre Kontobewegungen auf verdächtige Transaktionen.

  4. Beantragen Sie eine neue EC-Karte bei Ihrer Bank.

Durch schnelles Handeln können Sie das Risiko finanzieller Verluste erheblich reduzieren.

Neben der Sperrung der Karte und der Kontaktaufnahme mit der Bank sollten Sie den Diebstahl auch bei der Polizei anzeigen. Dies ist wichtig, um rechtliche Schritte einzuleiten und möglichen Missbrauch zu dokumentieren. Indem Sie diese Schritte schnell und entschlossen durchführen, können Sie den Schaden begrenzen und Ihre Chancen auf eine Erstattung erhöhen.

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Sofortige Sperrung der Karte

Die Sperrung der Karte sollte umgehend erfolgen, da dies den unbefugten Zugriff auf das Bankkonto eindämmt. Durch die sofortige Sperrung kann unbefugter Zugriff auf das Konto verhindert werden. Die EC-Karte kann über den Sperr-Notruf 116 116 oder direkt bei der Bank gesperrt werden. Dieser Schritt ist entscheidend, um unbefugte Transaktionen zu verhindern und weiteren finanziellen Schaden zu vermeiden.


Es ist daher ratsam, die Kontaktdaten Ihrer Bank und die Nummer des Sperr-Notrufs stets griffbereit zu haben, damit Sie im Falle eines Diebstahls schnell reagieren können. Indem Sie schnell handeln, können Sie den Schaden minimieren und Ihre Chancen auf eine Erstattung erhöhen.

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Kontaktaufnahme mit der Bank

Es ist notwendig, die Bank umgehend zu kontaktieren, um die EC-Karte zu sperren. Bei der Kontaktaufnahme mit der Bank sollten folgende Informationen bereitgehalten werden:

  • der Name der Bank
  • die Bankleitzahl
  • die Kontonummer
  • die Kartennummer

Durch die schnelle Kontaktaufnahme mit der Bank können Sie sicherstellen, dass Ihre Karte so schnell wie möglich gesperrt wird und unbefugte Transaktionen verhindert werden. Halten Sie alle notwendigen Informationen bereit, um den Prozess zu beschleunigen und den Schaden zu minimieren.

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Anzeige bei der Polizei

Es ist wichtig, den Diebstahl der EC-Karte bei der Polizei anzuzeigen, um die rechtlichen Schritte zu dokumentieren und möglichen Missbrauch zu melden. Die Anzeige sollte persönlich bei der Polizei erfolgen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen erfasst werden. Notieren Sie den Zeitpunkt der Anzeige sowie den Namen des zuständigen Beamten für Ihre Unterlagen.


Durch die Anzeige bei der Polizei können Sie sicherstellen, dass der Diebstahl offiziell dokumentiert wird, was Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Bank helfen kann. Dieser Schritt ist entscheidend, um Ihre Rechte zu schützen und den Schaden zu minimieren.

Möglichkeiten der Erstattung von verlorenen Geldern

Die Haftung für Schäden durch Missbrauch von EC-Karten liegt grundsätzlich bei der Bank, es sei denn, der Karteninhaber hat grob fahrlässig gehandelt. Die Haftung für Transaktionen, die vor der Sperrung der Karte erfolgen, liegt in der Regel beim Karteninhaber, es sei denn, die Bank kann grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Die EU-Zahlungsdiensterichtlinie regelt die Haftung für betrügerische Transaktionen, wobei die Bank bis zur Sperrung der Karte verantwortlich bleibt.

Kreditinstitute und ihre Haftung


Die Bank übernimmt die Haftung für Schäden, die 150 Euro überschreiten. Diese Haftung gilt jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Karte gesperrt wurde. Kreditinstitute tragen eine Verantwortung, wenn eine EC-Karte gestohlen wurde und unrechtmäßig verwendet wird. Die Haftung der Banken endet, sobald die EC-Karte durch den Karteninhaber gesperrt wird. Zusammengefasst haben Banken eine begrenzte Haftung, die an die Sperrung der Karte gebunden ist.

Es ist daher entscheidend, dass Sie Ihre Karte so schnell wie möglich sperren, um den Haftungszeitraum zu minimieren und Ihre Chancen auf eine Erstattung zu erhöhen. Indem Sie schnell handeln, können Sie den Schaden begrenzen und Ihre Rechte schützen.

Rechtliche Schritte und Fachanwälte


Es gibt verschiedene rechtliche Optionen, um verlorene Gelder nach einem Diebstahl der EC-Karte zurückzufordern, darunter die Direktansprache der Bank und gegebenenfalls rechtliche Schritte. Kreditinstitute sind unter bestimmten Umständen verantwortlich für die Rückerstattung bei unberechtigtem Zugriff auf Konten; ihre Haftung kann jedoch von den spezifischen Bedingungen abhängen, die beim Kartenmissbrauch vorliegen.

Viele Banken weigern sich jedoch, die Verluste zu erstatten, weshalb die durchsetzungsstarke Autorität eines Anwalts notwendig ist. Dieser kann den nötigen Druck auf die Bank ausüben, um diese zur Erstattung der Verluste zu bewegen, damit Sie nicht auf den Verlusten sitzenbleiben müssen.

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Präventive Maßnahmen zum Schutz der EC-Karte

Präventive Maßnahmen sind entscheidend, um den Diebstahl oder Missbrauch Ihrer EC-Karte zu verhindern. Es ist wichtig, Bargeld und die EC-Karte nicht offen sichtbar zu handhaben, um Diebstahl zu vermeiden. Um sich vor dem Missbrauch der EC-Karte zu schützen, sollten Nutzer darauf achten, ihre Karte und PIN getrennt aufzubewahren.

Der Einsatz spezieller RFID-Hüllen kann den Diebstahl von Bankdaten während des kontaktlosen Zahlens verhindern.

Beim Online-Banking sollten folgende Maßnahmen beachtet werden:

  • Sichere Verbindungen nutzen
  • Personenbezogene Daten nicht leichtfertig teilen
  • Starke und einzigartige Passwörter verwenden
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren

Online-Banking nur über gesicherte Netzwerke und nicht über öffentliche WLAN-Verbindungen durchzuführen, ist ebenfalls ratsam. Diese Maßnahmen können das Risiko eines Diebstahls oder Missbrauchs Ihrer EC-Karte erheblich verringern.

Sichere Aufbewahrung der Karte

Die EC-Karte sollte niemals zusammen mit der PIN aufbewahrt werden, um das Risiko eines Missbrauchs zu minimieren. Karten sollten immer in speziellen, sicheren Hüllen aufbewahrt werden, um sie vor unbefugtem Auslesen zu schützen. EC-Karten sollten immer in einer sicheren und geschützten Umgebung aufbewahrt werden, um das Risiko von Verlust oder Diebstahl zu minimieren.

Die EC-Karte sollte niemals an ungesicherten Orten wie offenen Taschen oder unbewachten Gepäckstücken aufbewahrt werden. Indem Sie Ihre EC-Karte sicher aufbewahren, können Sie das Risiko eines Diebstahls erheblich verringern und sich vor finanziellen Verlusten schützen.

Vorsicht bei der PIN-Eingabe

Beim Abheben von Geld am Automaten sollte darauf geachtet werden, dass die PIN-Eingabe nicht von anderen beobachtet werden kann. Die PIN sollte immer verdeckt eingegeben werden, um einen unbefugten Blick zu vermeiden. Bei der Eingabe der PIN am Geldautomaten sollte die Eingabe mit einer Hand abgedeckt werden, um Spionage durch Dritte zu vermeiden.

Es ist ratsam, beim Eingeben der PIN am Geldautomaten darauf zu achten, dass niemand über die Schulter schaut. Es ist von entscheidender Bedeutung, die PIN am Geldautomaten sicher einzugeben, um unbefugten Zugriff auf das Konto zu verhindern.

Nutzung von Online-Banking

Online-Banking ist eine bequeme Methode, um Bankgeschäfte abzuwickeln, jedoch ist sicherer Umgang unerlässlich, um Betrug und Diebstahl zu vermeiden.

Hier sind einige präventive Maßnahmen, die Sie ergreifen sollten:

  • Vermeiden Sie öffentliche Wi-Fi-Netzwerke.
  • Nutzen Sie sichere Passwörter.
  • Bewahren Sie Ihre EC-Karte immer an einem sicheren Ort auf, um Diebstahl zu verhindern.

Durch die Beachtung dieser Tipps können Sie Ihre Online-Banking-Erfahrung sicherer gestalten.

Beim Bezahlen an Geldautomaten oder bei Online-Transaktionen ist Vorsicht geboten, um sicherzustellen, dass die PIN nicht von Unbefugten abgefangen wird. Durch die Einhaltung dieser Maßnahmen können Sie sicherstellen, dass Ihre Online-Banking-Aktivitäten sicher sind und das Risiko eines Missbrauchs minimieren.

setzen sie sich mit erfahrenen anwälten gegen die bank zur wehr!

Setzen Sie sich mit erfahrenen Anwälten gegen die Bank zur Wehr!

Unsere Experten sind darauf spezialisiert, die Rechte der Kunden gegenüber der Bank durchzusetzen und das gestohlene Geld zurückzuholen. Durchsetzung der Rechte der Kunden gegenüber der Bank, um Geld zurückzuholen, das durch Betrugsmaschen gestohlen wurde. Wenn Ihre EC-Karte gestohlen wurde, sollten Sie nicht zögern, sich an unsere erfahrene Anwälte zu wenden, die Ihnen helfen können, Ihre Verluste zurückzufordern.

Mit der Unterstützung unserer Experten können Sie sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie nicht auf den Verlusten sitzen bleiben müssen. Wir haben die Erfahrung und das Wissen, um effektiv gegen die Bank vorzugehen und Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Sichern Sie sich einen starken Partner!

Kontaktieren Sie unsere Experten von KWAG, um die Haftungsfrage zu klären und Ihre Verluste von der Bank erstatten zu lassen. Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Sie nicht den entstandenen Schaden hinnehmen müssen.

Zögern Sie nicht, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um Ihre Verluste zu minimieren und die bestmögliche Erstattung zu erhalten.


KWAG Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens Bremen

Über den Autor

Jan-Henning Ahrens

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit über 20 Jahren Erfahrung, verstehe ich das Finanz- und Wirtschaftssystem wie nur wenige.

Was mich seither motiviert, ist es, meinen Mandanten eine erstklassige Beratung zu bieten, um die Welt aus meinen Augen zu sehen und bestmögliche finanzielle Entscheidungen zu treffen. Die Chancen sind immer größer und vielfältiger als man meint!

Gemeinsam mit meinem Team aus fähigen Partnern beraten wir Privatanleger, Unternehmer und Investoren. Sei es beim Schadensersatz wegen einer verlorenen Geldanlage oder bei wichtigen Entscheidungen im Unternehmen. Wir holen das Maximum für Sie heraus.

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