Corona-Pandemie – Schutz für Mieter und Schuldner 

von  Jan-Henning Ahrens

corona-pandemie - schutz für mieter und schuldner

KWAG ist bekannt aus:

Sie können wegen der COVID-19-Pandemie Ihre Miete oder Darlehensraten nicht zahlen und haben deshalb Probleme mit Ihrem Vermieter oder der Bank. Wie Sie geschützt sind, erläutert KWAG-Rechtsanwalt Marco Buttler.

Mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz-, und Strafverfahrensrecht, hat der Bundesrat am 27. März 2020 einige Änderungen im Miet-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht gebilligt.

Darlehensschulden

Schuldner, die wegen der COVID-19-Pandemie ihre vertraglichen Zahlungspflichten nicht erfüllen können, werden in verschiedenen Konstellationen berechtigt, ihre Leistung einstweilen zu verweigern, ohne dass hieran für sie nachteilige rechtliche Folgen wie eine Vertragskündigung wegen Zahlungsverzugs geknüpft werden.

Für Verbraucherdarlehensverträge die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen worden sind, wird geregelt, dass zwischen dem 1. April und 30. Juni 2020 fällig werdende Zins- und Tilgungsleistungen für drei Monate ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit gestundet werden. Voraussetzung ist, dass der Verbraucher aufgrund COVID-19 Einnahmeausfälle hat, die dazu führen, dass ihm die Erbringung der geschuldeten Leistung nicht zumutbar ist. Zudem darf bis zum Ende dieser Stundung das Darlehen nicht wegen Zahlungsverzug oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Verbrauchers gekündigt werden.

Mieterschutz

Namentlich wird z.B. zum Mieterschutz geregelt, dass Mieterinnen und Mieter sowie Kleinst-unternehmen, die wegen der Ausbreitung des Coronavirus ihre Miete nicht mehr zahlen können - was glaubhaft gemacht werden muss -, bis zum 30. Juni 2022 vor Kündigungen geschützt sind. Miet- und Pachtverhältnisse dürfen jetzt nicht allein aus dem Grund gekündigt werden, dass der Mieter im Zeitraum vom 1. April  bis zum 30. Juni 2020 trotz Fälligkeit die Miete nicht zahlt, sofern die Nichtzahlung auf Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht.

Sie können aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie Ihre Miete oder Darlehensraten nicht zahlen und haben deshalb Probleme mit Ihrem Vermieter oder der Bank?

Zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Lösung des Problems. In Härtefällen ist sogar ein Verzicht auf unser Honorar möglich.

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KWAG Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens Bremen

Über den Autor

Jan-Henning Ahrens

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit über 20 Jahren Erfahrung, verstehe ich das Finanz- und Wirtschaftssystem wie nur wenige.

Was mich seither motiviert, ist es, meinen Mandanten eine erstklassige Beratung zu bieten, um die Welt aus meinen Augen zu sehen und bestmögliche finanzielle Entscheidungen zu treffen. Die Chancen sind immer größer und vielfältiger als man meint!

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