Sie können wegen der COVID-19-Pandemie Ihre Miete oder Darlehensraten nicht zahlen und haben deshalb Probleme mit Ihrem Vermieter oder der Bank. Wie Sie geschützt sind, erläutert KWAG-Rechtsanwalt Marco Buttler.
Mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz-, und Strafverfahrensrecht, hat der Bundesrat am 27. März 2020 einige Änderungen im Miet-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht gebilligt.
Darlehensschulden
Schuldner, die wegen der COVID-19-Pandemie ihre vertraglichen Zahlungspflichten nicht erfüllen können, werden in verschiedenen Konstellationen berechtigt, ihre Leistung einstweilen zu verweigern, ohne dass hieran für sie nachteilige rechtliche Folgen wie eine Vertragskündigung wegen Zahlungsverzugs geknüpft werden.
Für Verbraucherdarlehensverträge die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen worden sind, wird geregelt, dass zwischen dem 1. April und 30. Juni 2020 fällig werdende Zins- und Tilgungsleistungen für drei Monate ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit gestundet werden. Voraussetzung ist, dass der Verbraucher aufgrund COVID-19 Einnahmeausfälle hat, die dazu führen, dass ihm die Erbringung der geschuldeten Leistung nicht zumutbar ist. Zudem darf bis zum Ende dieser Stundung das Darlehen nicht wegen Zahlungsverzug oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Verbrauchers gekündigt werden.
Mieterschutz
Namentlich wird z.B. zum Mieterschutz geregelt, dass Mieterinnen und Mieter sowie Kleinst-unternehmen, die wegen der Ausbreitung des Coronavirus ihre Miete nicht mehr zahlen können - was glaubhaft gemacht werden muss -, bis zum 30. Juni 2022 vor Kündigungen geschützt sind. Miet- und Pachtverhältnisse dürfen jetzt nicht allein aus dem Grund gekündigt werden, dass der Mieter im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 trotz Fälligkeit die Miete nicht zahlt, sofern die Nichtzahlung auf Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht.
Sie können aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie Ihre Miete oder Darlehensraten nicht zahlen und haben deshalb Probleme mit Ihrem Vermieter oder der Bank?
Zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Lösung des Problems. In Härtefällen ist sogar ein Verzicht auf unser Honorar möglich.
Kontakt aufnehmen
Wir beraten Sie umfassend!
Sie benötigen kurzfristig einen rechtlichen Beistand oder Rechtsberatung in der Corona-Pandemie? Nehmen Sie gerne Kontakt auf. Gemeinsam lösen wir Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit.
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Clientflow
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Weil es Ihnen zusteht
Die KWAG Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite
Wir arbeiten von zwei Standorten in Norddeutschland aus. Das Recht unserer Mandanten erstreiten wir erfolgreich bundesweit.
Standort Bremen
KWAG Rechtsanwalt in Bremen
Weiterführende Links zum Thema: