Kontogebühren Bausparvertrag unzulässig 

von  Jan-Henning Ahrens

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KWAG ist bekannt aus:

Bausparkassen dürfen keine Gebühren für ihr Darlehenskonto mehr verlangen. Mit dem BGH-Urteil setzten sich Verbraucherschützer gegen die Badenia Bausparkasse durch. Das berichten verschiedene Medien am 9. 5. 2017

So schreibt zum Beispiel ZEITonline, der Bundesgerichtshof (BGH) habe Bausparkassen untersagt, Gebühren für Darlehenskonten zu verlangen. "Die Kosten für die Führung und Verwaltung der Konten dürften nicht auf die Kunden abgewälzt werden", wird der vorsitzende Richter zitiert. Die Überwachung der Konten liege überwiegend im Interesse des Kreditgebers und nicht der Bauspargemeinschaft, wie auch die Vorinstanzen entschieden hätten. Für Bausparkassen gelte da keine Ausnahme, heißt es. Für Kreditkonten bei normalen Banken hatte der BGH solche Gebühren bereits in einem Urteil im Jahr 2011 für ungültig erklärt.

Hintergrund des Rechtsstreits ist laut ZEITonline eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Badenia Bausparkasse. Die zum Versicherungskonzern Generali Deutschland gehörende Bausparkasse forderte demnach von ihren Kunden eine jährliche Kontoführungsgebühr von 9,48 Euro. Diese wurde fällig, sobald ein Kunde das Darlehen ganz oder teilweise in Anspruch nahm. Laut Verbraucherzentrale hätten andere Bausparkassen ähnliche Geschäftsbedingungen, darunter auch Wüstenrot, die größte deutsche Bausparkasse, schreibt ZEITonline.

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KWAG Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens Bremen

Über den Autor

Jan-Henning Ahrens

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit über 20 Jahren Erfahrung, verstehe ich das Finanz- und Wirtschaftssystem wie nur wenige.

Was mich seither motiviert, ist es, meinen Mandanten eine erstklassige Beratung zu bieten, um die Welt aus meinen Augen zu sehen und bestmögliche finanzielle Entscheidungen zu treffen. Die Chancen sind immer größer und vielfältiger als man meint!

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