P&R Container Rückforderung 

von  Jan-Henning Ahrens

KWAG ist bekannt aus:

Schadensersatz wegen Falschberatung - Anleger gehen erfolgreich gegen Finanzvermittler vor

Bremen / Lüneburg. Im P&R-Finanzskandal haben geschädigte Anleger jetzt erste Erfolge vor Gericht erzielt. Wie die Bremer Kanzlei KWAG RECHTSANWÄLTE mitteilt, haben Landgerichte in Bremen und Lüneburg Finanzvermittler zu Schadensersatz verurteilt, die Kapitalanlegern die höchst riskanten Containerkäufe empfohlen haben. Sie bekommen nun ihr Geld zurück. Die Investoren seien unter anderem nicht über Besonderheiten und Risiken aufgeklärt worden, heißt es in der Urteilsbegründung (LG Lüneburg 5 O 387/19, LG Bremen 2 O 2294/18). Die inzwischen insolvente P&R-Gruppe hatte Container verkauft, die zum überwiegenden Teil nur auf dem Papier existierten. Betroffen sind bundesweit mehr als 54.000 Anleger, die zusammen rund 3,5 Milliarden Euro investiert haben. P&R gehört damit zu den größten Finanzskandalen in der deutschen Nachkriegsgeschichte. 

Im Lüneburger Fall hatte der Anleger 2016 einen Kaufvertrag über elf Gebrauchtcontainer für zusammen mehr als 20.000 Euro unterschrieben und bis zur P&R-Insolvenz Mietzahlungen von knapp 2.200 Euro erhalten. Das Landgericht hat den beteiligten Finanzvermittler nun zur Zahlung von 19.918,23 Euro verurteilt. In Bremen ging es um 23 Gebrauchtcontainer, die ab 2012 zum Preis von insgesamt mehr als 70.000 Euro in mehreren Tranchen gekauft worden waren. Hier bekam der Kläger Schadensersatz von rund 40.000 Euro zugesprochen. Bis zur Insolvenz von P&R hatte er Mieten von etwa 31.000 Euro erhalten. Der Steuerberater im Ruhestand aus Bremen hatte über eine bekannte Finanzvermittlungsfirma investiert, die wegen Falschberatung jetzt zurückzahlen muss. 

„Die erforderliche Aufklärung ist offensichtlich flächendeckend nicht erfolgt, so dass der Rechtsprechung der beiden Gerichte Signalwirkung zukommt“, sagt KWAG-Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens. P&R hat nach Ansicht der Lüneburger Richter die Risiken in den Werbebroschüren nicht zutreffend dargestellt. Im Gegenteil dominiere die gebetsmühlenartige Wiederholung des Slogans „Einfach. Ertragreich. Sicher“. Zwar haben laut Ahrens viele Anleger die Verträge direkt mit P&R abgeschlossen, eine ganze Reihe sei aber auch auf Empfehlung von freien Vermittlern und Kreditinstituten zustande gekommen. „Wurde dort nicht korrekt über Risiken aufgeklärt, bestehen Schadensersatzansprüche, die wahrscheinlich erfolgreicher zu vollstrecken sind, als gegen die insolventen P&R-Gesellschaften.“ 

Viele Banken und Sparkassen hätten ihren Kunden die P&R-Container-Direkt-Investments empfohlen. „Wäre die vertragliche Konstellation von den Beratern auch nur oberflächlich geprüft worden, dann wäre sehr schnell klar geworden, dass die Anleger tatsächlich überhaupt kein Eigentum an den Containern erwerben“, sagt Ahrens. Eine mangelhafte Plausibilitätsprüfung begründe Schadensersatzansprüche, die zur Rückabwicklung führen können. Anleger bekämen dann ihr eingezahltes Kapital vollständig vom Geldinstitut oder dem Vermittler zurück – zuzüglich Zinsen. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht weist ausdrücklich darauf hin, dass sogar Anlegerinnen und Anleger, die ihre Ansprüche schon zur Insolvenztabelle angemeldet haben, parallel auch Schadensersatz von ihrem Finanzberater verlangen können. Für alle, die beim Erwerb von Neu- oder Gebrauchtcontainern bei der P&R Gruppe Berater oder Vermittler in Anspruch genommen haben, sei es also in jedem Fall ratsam, Ansprüche prüfen zu lassen. 

Inzwischen habe der Großteil der Geschädigten Ansprüche zur Insolvenztabelle angemeldet und mit dem jeweiligen Insolvenzverwalter Vergleiche über die Höhe der festgestellten Forderung geschlossen. Die Verfahren würden erfahrungsgemäß noch Jahre dauern, sagt Ahrens. „Viele Anleger wiegen sich jetzt zudem in falscher Sicherheit, denn die zur Insolvenztabelle festgestellten Summen sind rein rechnerische Bezugsgrößen, nicht etwa jene Beträge, die am Ende tatsächlich ausgezahlt werden.“ Die Insolvenzmasse würde dafür nicht einmal ansatzweise ausreichen.

Die drei Gesellschaften des ehemals größten Anbieters von Container-Direkt-Investments hatten im Jahr 2018 Insolvenzanträge gestellt. P&R betreute nach eigenen Angaben rund 1,25 Millionen Containereinheiten und will in zehn Jahren ein Verkaufsvolumen von mehr als sieben Milliarden Euro abgewickelt haben. Die Verträge zwischen Anlegern und den P&R Gesellschaften weisen nach Ansicht von Ahrens schwerwiegende Mängel auf. So sei offenbar in den meisten Fällen gar kein Eigentum an den Containern übertragen wurde. Außerdem habe auch der Insolvenzverwalter festgestellt, dass mindestens eine Million Container fehlen. KWAG RECHTSANWÄLTE vertritt bereits zahlreiche Mandanten in dieser Sache.

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KWAG Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens Bremen

Über den Autor

Jan-Henning Ahrens

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit über 20 Jahren Erfahrung, verstehe ich das Finanz- und Wirtschaftssystem wie nur wenige.

Was mich seither motiviert, ist es, meinen Mandanten eine erstklassige Beratung zu bieten, um die Welt aus meinen Augen zu sehen und bestmögliche finanzielle Entscheidungen zu treffen. Die Chancen sind immer größer und vielfältiger als man meint!

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