Kreditkartenbetrug

Wer zahlt den Schaden?


Sind Sie Opfer von Kreditkartenmissbrauch geworden? Kreditkartenbetrug nimmt leider immer mehr zu. Was Sie beachten sollten und wie Sie bei einem Missbrauch vorgehen können, erfahren Sie in diesem Artikel.


Haben Sie Verluste durch Kreditkartenbetrug erlitten, können wir als Fachanwälte für Bankrecht diese von Ihrer Bank zurückholen. Die Bank ist im Falle von Kreditkartenbetruges zur Erstattung Ihres Geldes verpflichtet.

kreditkartenbetrug - wer zahlt den schaden?

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Kreditkartenbetrug - das sind die häufigsten Methoden

Neben Phishing im Bereich des Online-Bankings zählt der Kreditkartenbetrug zu den weiteren gängigen Betrugsvarianten im Bankenbereich. Um eine Kreditkarte missbräuchlich zu verwenden, werden die Kartendaten benötigt. Zum Abgreifen der Daten haben die kriminellen Täter einige raffinierte Methoden entwickelt. Vor allem die nachfolgenden Varianten werden im Zusammenhang mit einem Kreditkartenbetrug oft von den Betrügern genutzt. Meistens sind diese Maschen für den Endverbraucher nur schwer bis gar nicht zu erkennen.

  • Phishing

    Beim Phishing werden gefälschte E-Mails oder SMS Nachrichten von den Betrügern verschickt, welche den Originalen der Bank zum Verwechseln ähnlich sehen. Unter einem Vorwand wie etwa dem Abgleich der Daten werden die Kunden dazu aufgefordert, die Kreditkartendaten einzugeben. Dazu ist ein Link in der Nachricht enthalten, welcher direkt auf eine gefälschte Seite führt, von wo aus die Daten abgegriffen werden.

  • Skimming

    Einige Kriminelle manipulieren die Karten-Lesegeräte in Banken oder in Geschäften, um an die Kreditkartendaten zu gelangen. Dabei werden oft sehr kleine zusätzliche Geräte an das Lesegerät angebracht, die kaum erkennbar sind. Diese Geräte speichern den Namen des Karteninhabers, die Nummer und das Ablaufdatum, sobald eine Karte an das Lesegerät gehalten oder eingeführt wird. Auch montierte Kameras zählen in die Skimming Kategorie.

  • Falsche Online-Shops

    Fake Shops mit günstigen Angeboten sollen Kunden auf die Seite locken. Von günstig angebotenen Top-Smartphones über Kleidung ist das Spektrum der gefälschten Online-Shops riesig.  Allerdings wird die angebotene Ware nie ausgeliefert. Stattdessen geht es den kriminellen Betreibern der gefälschten Shopping-Seiten nur um die Daten, die die Kunden bei einer vermeintlichen Bestellung auf der Seite eingeben.

  • Sicherheitslücken

    Viele Systeme bieten Sicherheitslücken. Auch der zu Hause genutzte Computer kann eine Sicherheitslücke aufweisen, da beispielsweise die Antivirensoftware nicht aktualisiert worden ist. Betrüger nutzen solche Lücken aus, um an wichtige Daten zu gelangen. Sie können Trojaner oder andere gefährliche Software auf dem Rechner installieren, welche im Hintergrund Ihre Daten ausspioniert und an die Betrüger übermittelt.

    Neben den Sicherheitslücken zu Hause werden auch immer wieder Lücken bei der Bankensoftware oder an Hardware-Geräten genutzt, um diese für betrügerische Zwecke zu missbrauchen.

  • Keylogger

    Keylogger sind eine Software, welche im Hintergrund jegliche Eingaben der Tastatur aufzeichnen und übertragen können. Oft installieren die Betrüger die Software auf den Endgeräten unter dem Vorwand, sich kurz auf dem Rechner einwählen zu müssen, um eine Sicherheitslücke zu schließen oder zu überprüfen. Dabei wird die Keylogger Software heimlich installiert.

  • Karten Diebstahl

    Auch der klassische Karten-Diebstahl gehört nach wie vor zu einer der häufigsten Betrugsfälle. Sobald Sie merken, dass Ihre Karte gestohlen wurde, sollten Sie diese umgehend sperren lassen. Melden Sie den Vorfall Ihrer Bank und prüfen Sie die Kontobewegungen hinsichtlich verdächtiger Transaktionen.

  • Fälschung

    Kreditkartenherausgeber nutzen häufig aufsteigende Kartennummern. Einige Betrüger haben spezielle Algorithmen entwickelt, um anhand der ihnen vorliegenden Karten nachfolgende Nummern zu generieren, welche sie für kriminelle Zwecke nutzen können.

der ablauf

Wie Sie sich bei auffälligen Kreditkarten-Aktivitäten verhalten sollten


Sobald Sie auffällige Kreditkarten-Aktivitäten bemerken, sollten Sie umgehend aktiv werden und die folgenden Schritte einleiten:

1


Karte sperren

Einer der wichtigsten Schritte ist das Sperren lassen der Karte. Sie können entweder bei Ihrem Kreditinstitut anrufen oder sich bei der in Deutschland allgemein gültigen Kartensperr-Hotline melden. Die Sperr-Notrufnummer der Bundesnetzagentur ist für die Sperrung von Karten jedes Anbieters gültig und kann kostenlos unter 116 116 erreicht werden.

2


Beträge evaluieren

Schauen Sie sich Ihre Kreditkarten Transaktionen genau an und nennen Sie Ihrem Kreditkartenanbieter alle Beträge, welche nicht durch Sie autorisiert worden und somit widerrechtlich abgebucht worden sind.

3


Melden Sie den Fall der Polizei

Nachdem Sie die Karte sperren haben lassen, sollten Sie den Vorfall unbedingt bei der Polizei melden und Anzeige erstatten.

4


Details dokumentieren

Notieren Sie sich sämtliche Details des Kreditkartenbetrugs. Wann ist Ihnen der Betrug aufgefallen? Welche Buchungen wurden von den Tätern durchgeführt? Fertigen Sie eine Art Gedächtnisprotokoll an. Dieses kann später nützlich sein, indem gegen die Betrüger ermittelt wird.

5


Kartenmissbrauch der Bank melden

Selbstverständlich sollten Sie nicht nur Ihre Karte sperren lassen und den Vorfall bei der Polizei, sondern auch bei Ihrem Kreditinstitut melden. Unautorisierte Abbuchungen können Sie bis zu 13 Monaten nach der Buchung widersprechen. Bei autorisierten Abbuchungen haben Sie bis zu acht Wochen nach der Transaktion Zeit, diese rückgängig zu machen.

    wer haftet für den entstandenen schaden?

    Wer haftet für den entstandenen Schaden?

    In der Regel haftet immer das Bankunternehmen, welches die Kreditkarte ausgestellt hat. Nur in den seltensten Fällen müssen Sie als Inhaber der Karte selbst für den Schaden haften. Je nach Bankunternehmen kann es vorkommen, dass Sie mit einem Teilbetrag selbst haften, beispielsweise wenn die Karte gestohlen oder verloren wurde. Meistens handelt es sich hierbei um eine Selbstbeteiligung im Rahmen von ca. 50 Euro. Je nach Kulanz übernimmt die Bank den kompletten Schaden, auch wenn Sie die Karte selbst verloren haben.

    Vollhaftung des Karteninhabers

    Die sogenannte Vollhaftung des Karteninhabers kommt nur sehr selten vor. Hier muss Ihnen die Bank eine Verletzung der Sorgfaltspflicht oder eine Vertragsverletzung nachweisen können. Liegt ein grob fahrlässiges Verhalten seitens des Kartenbesitzers vor, kann die Bank den Schadensausgleich ablehnen. Folgende Fälle zählen zu einer groben Fahrlässigkeit:

    • Notieren der PIN auf der Kreditkarte
    • Mitteilen der Geheimzahl an Dritte
    • Unbeaufsichtigtes Liegenlassen der Karte
    • PIN und Karte werden gemeinsam im Geldbeutel aufbewahrt

    Selbstverständlich haften Sie ebenfalls für den Schaden, wenn Sie mit den Betrügern zusammen arbeiten.

    Was tun, wenn die Bank den Schadensausgleich ablehnt?

    Bei einer unautorisierten Abbuchung ist die Bank verpflichtet, einer Rückbuchung zuzustimmen und für einen Schadensausgleich zu sorgen. Dennoch kommt es in manchen Fällen vor, dass sich Banken weigern, zu zahlen. Die Bank wirft dem Kunden in solch einem Fall Fahrlässigkeit vor. Diese Anschuldigung müssen Sie nicht hinnehmen. Zögern Sie nicht und nehmen Sie sich einen Anwalt. Er kann Ihnen bei dem kompletten Fall helfen und Sie juristisch beraten und vertreten.

    Prüfen des Falls

    Zunächst prüft ein Rechtsanwalt den Fall. Hier kann ein Gedächtnisprotokoll helfen. Schildern Sie so genau wie möglich, was vorgefallen ist und wie die Betrüger an die Karte oder an die Kartendaten gekommen sind.

    Zurückweisen der Vorwürfe

    Im nächsten Schritt werden Beweise für ein Verschulden der Bank zusammen getragen. Damit werden die Vorwürfe der Fahrlässigkeit gegen Sie zurückgewiesen. Bei Kreditkartenbetrug gilt die Beweislast. Diese liegt bei der Bank, welche die Karte ausgegeben hat. Zudem ist die Bank verpflichtet, dem Kunden eine grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen.

    Gute Chancen mit einem Anwalt

    Mit einem versierten Fachanwalt stehen Ihre Erfolgsaussichten sehr gut, dass die Bank für den Schaden aufkommen muss. Er unterstützt Sie von Anfang an, sich gegen die Bank und die Anschuldigungen einer fahrlässigen Handlung anzukommen, damit Sie den Schaden ersetzt bekommen.

    Wir vertreten Sie gegenüber Ihrer Bank

    Die Rechtsanwälte in unserer Kanzlei verfügen über eine langjährige Erfahrung im Bankenrecht und kennen sich bestens mit Kreditkartenbetrug aus. Wir helfen Ihnen nicht nur dabei, sich vor einem möglichen Kartenmissbrauch zu schützen, sondern verhelfen Ihnen auch zu Ihrem Recht, falls Sie bereits Opfer eines Kartenbetrugs geworden sind.


    Verlieren Sie daher keine wertvolle Zeit, sondern melden Sie sich direkt in unserer Kanzlei. Unsere Fachanwälte werden sich dafür einsetzen, sich gegen scheinbar mächtige Gegner zur Wehr zu setzen und Ihr Geld zurückzuholen.

    Wichtige Tipps zum Schutz gegen einen Kreditkartenbetrug


    Damit es erst gar nicht zum Ernstfall kommt und Ihre Karte gestohlen wird oder die Daten für kriminelle Zwecke missbraucht werden, gibt es einige Tipps, mit denen Sie sich schützen können.

    • Geben Sie die Karte nicht aus der Hand

      Geben Sie die Kreditkarte nicht in fremde Hände. Auch wenn ein Kartenlesegerät in einem Geschäft scheinbar nicht funktioniert, sollten Sie die Karte nicht in die Hände des Verkäufers geben. Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Karte immer im Blickfeld haben.

    • Aufbewahrung der PIN

      Bewahren Sie Ihre PIN Nummer nicht in der Nähe oder sogar gemeinsam mit der Karte in Ihrer Geldbörse auf. Selbstverständlich sollten Sie die PIN auch nicht direkt auf die Karte schreiben, um sie griffbereit zu haben.

    • Regelmäßige Kontrolle der Abbuchungen

      Kontrollieren Sie in regelmäßigen Abständen Ihre Abbuchungen. Sobald Ihnen eine merkwürdige Buchung oder eine Transaktion, die Sie nicht zuordnen können, auffällt, sollten Sie Ihre Bank kontaktieren.

    • Keine vorschnellen Klicks auf Links und Anhänge

      Gefälschte Links und mit Viren versehene Anhänge einer E-Mail sind ein beliebtes Mittel von Betrügern, um an die wichtigen Zugangsdaten zu gelangen. Klicken Sie daher nie vorschnell auf einen Link, sondern geben Sie eine URL lieber per Hand in die Browserzeile ein. Auch bei Anhängen ist Vorsicht geboten. Schauen Sie sich die Absender Adresse ganz genau an und prüfen Sie, ob Rechtschreibfehler oder vertauschte Buchstaben enthalten sind. Beides sind Hinweise auf eine betrügerische Nachricht.

    • Über Datenlecks informieren

      Im Internet werden regelmäßig aktuelle Datenlecks bekannt geben. Indem Sie sich informieren, kennen Sie die neuesten Lücken und können entsprechend vorsichtig agieren

    Kontaktieren Sie unsere Kanzlei


    Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen sowohl für eine Beratung hinsichtlich Sicherheitsmaßnahmen zur Verfügung als auch als kompetente Anwälte, wenn es darum geht, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

    Melden Sie sich in unserer Kanzlei und gemeinsam werden wir alles daran setzen, dass Sie zu Ihrem Recht und dem gestohlenen Geld gelangen. Selbst bei scheinbar aussichtslosen Situationen konnten wir schon häufig einen überraschenden Sieg für unsere Mandanten erzielen. In einem Erstgespräch klären wir die Einzelheiten und erörtern die Chancen auf einen Erfolg.

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