Kreditkartenbetrug
Wer zahlt den Schaden?
Sind Sie Opfer von Kreditkartenmissbrauch geworden? Kreditkartenbetrug nimmt leider immer mehr zu. Was Sie beachten sollten und wie Sie bei einem Missbrauch vorgehen können, erfahren Sie in diesem Artikel.
Haben Sie Verluste durch Kreditkartenbetrug erlitten, können wir als Fachanwälte für Bankrecht diese von Ihrer Bank zurückholen. Die Bank ist im Falle von Kreditkartenbetruges zur Erstattung Ihres Geldes verpflichtet.
Wir sind für Sie da:
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Die KWAG Rechtsanwälte sind bekannt aus
Kreditkartenbetrug - das sind die häufigsten Methoden
Neben Phishing im Bereich des Online-Bankings zählt der Kreditkartenbetrug zu den weiteren gängigen Betrugsvarianten im Bankenbereich. Um eine Kreditkarte missbräuchlich zu verwenden, werden die Kartendaten benötigt. Zum Abgreifen der Daten haben die kriminellen Täter einige raffinierte Methoden entwickelt. Vor allem die nachfolgenden Varianten werden im Zusammenhang mit einem Kreditkartenbetrug oft von den Betrügern genutzt. Meistens sind diese Maschen für den Endverbraucher nur schwer bis gar nicht zu erkennen.
der ablauf
Wie Sie sich bei auffälligen Kreditkarten-Aktivitäten verhalten sollten
Sobald Sie auffällige Kreditkarten-Aktivitäten bemerken, sollten Sie umgehend aktiv werden und die folgenden Schritte einleiten:
1
Karte sperren
Einer der wichtigsten Schritte ist das Sperren lassen der Karte. Sie können entweder bei Ihrem Kreditinstitut anrufen oder sich bei der in Deutschland allgemein gültigen Kartensperr-Hotline melden. Die Sperr-Notrufnummer der Bundesnetzagentur ist für die Sperrung von Karten jedes Anbieters gültig und kann kostenlos unter 116 116 erreicht werden.
2
Beträge evaluieren
Schauen Sie sich Ihre Kreditkarten Transaktionen genau an und nennen Sie Ihrem Kreditkartenanbieter alle Beträge, welche nicht durch Sie autorisiert worden und somit widerrechtlich abgebucht worden sind.
3
Melden Sie den Fall der Polizei
Nachdem Sie die Karte sperren haben lassen, sollten Sie den Vorfall unbedingt bei der Polizei melden und Anzeige erstatten.
4
Details dokumentieren
Notieren Sie sich sämtliche Details des Kreditkartenbetrugs. Wann ist Ihnen der Betrug aufgefallen? Welche Buchungen wurden von den Tätern durchgeführt? Fertigen Sie eine Art Gedächtnisprotokoll an. Dieses kann später nützlich sein, indem gegen die Betrüger ermittelt wird.
5
Kartenmissbrauch der Bank melden
Selbstverständlich sollten Sie nicht nur Ihre Karte sperren lassen und den Vorfall bei der Polizei, sondern auch bei Ihrem Kreditinstitut melden. Unautorisierte Abbuchungen können Sie bis zu 13 Monaten nach der Buchung widersprechen. Bei autorisierten Abbuchungen haben Sie bis zu acht Wochen nach der Transaktion Zeit, diese rückgängig zu machen.
Wer haftet für den entstandenen Schaden?
In der Regel haftet immer das Bankunternehmen, welches die Kreditkarte ausgestellt hat. Nur in den seltensten Fällen müssen Sie als Inhaber der Karte selbst für den Schaden haften. Je nach Bankunternehmen kann es vorkommen, dass Sie mit einem Teilbetrag selbst haften, beispielsweise wenn die Karte gestohlen oder verloren wurde. Meistens handelt es sich hierbei um eine Selbstbeteiligung im Rahmen von ca. 50 Euro. Je nach Kulanz übernimmt die Bank den kompletten Schaden, auch wenn Sie die Karte selbst verloren haben.
Vollhaftung des Karteninhabers
Die sogenannte Vollhaftung des Karteninhabers kommt nur sehr selten vor. Hier muss Ihnen die Bank eine Verletzung der Sorgfaltspflicht oder eine Vertragsverletzung nachweisen können. Liegt ein grob fahrlässiges Verhalten seitens des Kartenbesitzers vor, kann die Bank den Schadensausgleich ablehnen. Folgende Fälle zählen zu einer groben Fahrlässigkeit:
Selbstverständlich haften Sie ebenfalls für den Schaden, wenn Sie mit den Betrügern zusammen arbeiten.
Was tun, wenn die Bank den Schadensausgleich ablehnt?
Bei einer unautorisierten Abbuchung ist die Bank verpflichtet, einer Rückbuchung zuzustimmen und für einen Schadensausgleich zu sorgen. Dennoch kommt es in manchen Fällen vor, dass sich Banken weigern, zu zahlen. Die Bank wirft dem Kunden in solch einem Fall Fahrlässigkeit vor. Diese Anschuldigung müssen Sie nicht hinnehmen. Zögern Sie nicht und nehmen Sie sich einen Anwalt. Er kann Ihnen bei dem kompletten Fall helfen und Sie juristisch beraten und vertreten.
Prüfen des Falls
Zunächst prüft ein Rechtsanwalt den Fall. Hier kann ein Gedächtnisprotokoll helfen. Schildern Sie so genau wie möglich, was vorgefallen ist und wie die Betrüger an die Karte oder an die Kartendaten gekommen sind.
Zurückweisen der Vorwürfe
Im nächsten Schritt werden Beweise für ein Verschulden der Bank zusammen getragen. Damit werden die Vorwürfe der Fahrlässigkeit gegen Sie zurückgewiesen. Bei Kreditkartenbetrug gilt die Beweislast. Diese liegt bei der Bank, welche die Karte ausgegeben hat. Zudem ist die Bank verpflichtet, dem Kunden eine grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen.
Gute Chancen mit einem Anwalt
Mit einem versierten Fachanwalt stehen Ihre Erfolgsaussichten sehr gut, dass die Bank für den Schaden aufkommen muss. Er unterstützt Sie von Anfang an, sich gegen die Bank und die Anschuldigungen einer fahrlässigen Handlung anzukommen, damit Sie den Schaden ersetzt bekommen.
Wir vertreten Sie gegenüber Ihrer Bank
Die Rechtsanwälte in unserer Kanzlei verfügen über eine langjährige Erfahrung im Bankenrecht und kennen sich bestens mit Kreditkartenbetrug aus. Wir helfen Ihnen nicht nur dabei, sich vor einem möglichen Kartenmissbrauch zu schützen, sondern verhelfen Ihnen auch zu Ihrem Recht, falls Sie bereits Opfer eines Kartenbetrugs geworden sind.
Verlieren Sie daher keine wertvolle Zeit, sondern melden Sie sich direkt in unserer Kanzlei. Unsere Fachanwälte werden sich dafür einsetzen, sich gegen scheinbar mächtige Gegner zur Wehr zu setzen und Ihr Geld zurückzuholen.
Wichtige Tipps zum Schutz gegen einen Kreditkartenbetrug
Damit es erst gar nicht zum Ernstfall kommt und Ihre Karte gestohlen wird oder die Daten für kriminelle Zwecke missbraucht werden, gibt es einige Tipps, mit denen Sie sich schützen können.
Kontaktieren Sie unsere Kanzlei
Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen sowohl für eine Beratung hinsichtlich Sicherheitsmaßnahmen zur Verfügung als auch als kompetente Anwälte, wenn es darum geht, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Melden Sie sich in unserer Kanzlei und gemeinsam werden wir alles daran setzen, dass Sie zu Ihrem Recht und dem gestohlenen Geld gelangen. Selbst bei scheinbar aussichtslosen Situationen konnten wir schon häufig einen überraschenden Sieg für unsere Mandanten erzielen. In einem Erstgespräch klären wir die Einzelheiten und erörtern die Chancen auf einen Erfolg.
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