Crowdfunding Regulierung 

von  Jan-Henning Ahrens

crowdfunding regulierung

KWAG ist bekannt aus:

Die Schwarmfinanzierung in Deutschland soll auf professionelle Beine gestellt werden. Dafür hat sich Branche eigene Informationspflichten und einen Verhaltenskodex verordnet.

Erschienen auf FONDS Online am 16. 3. 2017

Link: http://www.fondsprofessionell.de/news/maerkte/headline/crowdfunding-verband-beschliesst-berichtspflichten-132241/

Der Bundesverband Crowdfunding hat Richtlinien für die Berichterstattung gegenüber Investoren verabschiedet. Es gibt nun eine Vorlage für das Reporting der finanzierten Unternehmen an die jeweiligen Investoren, die Mindeststandards zur Regelmäßigkeit und zu den Inhalten des Investoren-Reportings setzt.

Anleger sollen halbjährlich über die Entwicklung ihrer Investition und den Fortschritt des eigentlichen Investitionsvorhabens informiert werden. Außerdem soll die Crowd einmal pro Jahr mit einem Reporting auf Basis von betriebswirtschaftlichen Auswertungen, Jahresabschlüssen und Gewinn- und Verlustrechnungen vesorgt werden.

Die freiwillig beschlossenen Standards müssen die Verbandsmitglieder verpflichtend umsetzen. Sie sind für alle Crowdinvesting-Angbote seit dem 1. Januar 2017 bindend. "Mit diesen neuen Reporting-Richtlinien wird der Verbraucherschutz weiter optimiert", glauben die Plattform-Betreiber. Innerhalb weniger Wochen seien die neuen Richtlinien in die Projektverträge der Crowdfunding-Plattformen implementiert worden. Gleichzeitig gilt für die Mitglieder auch ein "Verhaltenskodex", der dafür sorgen soll, dass sich die Branche "höchst professionell und ethisch" verhält. (ae)

Standards für Investoren-Reporting beim Crowdfunding 

Der Bundesverband Crowdfunding e.V. (BVCF) hat im November 2016 neue Standards für das Investoren-Reporting beschlossen. Dazu hat der Verband am 15. 3. 2017 eine Pressemitteilung veröffentlicht, die Sie hier in Auszügen finden. KWAG - Rechtsanwälte sind assoziiertes Mitglied im BVCF.

Bundesverband Crowdfunding e.V. etabliert neue Standards für Investoren-Reporting

Die im Bundesverband Crowdfunding e.V. zusammengeschlossenen Plattformen haben jetzt verbindliche Standards beschlossen, um zukünftig die Übermittlung der Information der Unternehmen und Projektinhaber an ihre Crowd-Investoren signifkant zu verbessern. Mit diesen neuen Reporting- Richtlinien wird der Verbraucherschutz weiter optimiert.

Die vom Verband vorgelegte Richtlinie sieht unter anderem vor, dass die Berichte von Unternehmen und Projektträger an ihre Investoren halbjährlich erfolgen sollen; spätestens aber 60 Kalendertage nach Halbjahresende bzw. 90 Kalendertage nach Jahresende. Die Empfehlung des Verbandes lautet alle drei Monate, spätestens jedoch 30 Tage nach der Berichtsperiode zu berichten. Innerhalb von wenigen Wochen haben die Mitgliedsplattformen diese Standards bereits in ihre Projektverträge implementiert.

Für alle Angebote, die ab dem 1.Januar 2017 auf die Mitgliedsplattformen gelangen, sind diese neuen Standards für das Investoren-Reporting bindend. Die Investoren sollen bei allen Mitgliedsplattformen die gleiche regelmäßige Kommunikation über Unternehmens- und Projektrelevante Daten erhalten. Zu diesem Zweck wurde vom Bundesverband Crowdfunding eine Vorlage für das Reporting der Unternehmen und Projektträger auf den Plattformen an die jeweiligen Investoren entwickelt. Diese Vorlage setzt die Mindeststandards für die Regelmäßigkeit und Inhalte des Investoren-Reportings. Sie unterscheidet dabei die verbindlichen Anforderungen und Empfehlungen nach Art der Crowdfnanzierung. Diese werden von den Plattformen in alle Verträge integriert.

Die zur Verfügung gestellte Information soll es den Anlegern ermöglichen, die Entwicklung ihrer Investition zu verfolgen. Die Entwicklung des Investitionsvorhabens soll dabei in allen relevanten Aspekten transparent dargestellt werden. Die Informationen für die Anleger müssen im Zeitverlauf schlüssig sein. Zusätzlich verpfichten die Plattformen ihre Vertragspartner auch dahingehend, dass wesentliche Erfolge, Herausforderungen und außerordentliche Ereignisse im Berichtszeitraum an die Investoren berichtet werden. „Als junge und dynamische FinTech-Branche gehen wir wesentlich über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Alle im Verband organisierten Plattformen ziehen hier an einem Strang.

Unser gemeinsames Anliegen ist es, den Schutz der Kleinanleger im Crowdfunding weiter zu optimieren“, erklärt Jamal El Mallouki, Vorstandsvorsitzender des Bundesverband Crowdfunding. „Ich kenne keine andere Branche am Kapitalmarkt, die es trotz unterschiedlicher Geschäftsmodelle geschaft hat, innerhalb nur weniger Wochen gemeinsame Standards zu entwickeln“, so Uli Fricke, Vorstand Bundesverband Crowdfunding. „Die gemeinsamen Standards beim Investoren-Reporting sind für uns der Ausgangspunkt, um weitere Aspekte im Crowdfunding-Prozess zu standardisieren - wie zum Beispiel die Ausgestaltung des Vermögensanlage-Informationsblatt“, kündigt Tamo Zwinge, Vorstand Bundesverband Crowdfunding bereits heute an.

Crowdfunding und Investorenschutz – Bestandsaufnahme und Übersicht

Crowdfunding gewinnt in Deutschland immer stärker an Bedeutung und hat sich als Finanzierungs- methode für Start-ups, Mittelständlern, Immobilien- und Energie-Projekte etabliert. Darüber hinaus schließt Crowdfunding immense Finanzierungslücken für innovative Vorhaben aus der Film- und Bildungsfinanzierung. Es ermöglicht den Anlegern, an diesen Projekten teilzuhaben.

Den im Bundesverband Crowdfunding e.V. organisierten Plattformen ist es wichtig, Standards zu set- zen und Best-Practices zu etablieren. Sie tun ihr Möglichstes, um die Transparenz zu erhöhen und das Risiko für Investoren zu verringern. Es handelt sich allerdings bei dieser Finanzierung um Wagniskapi- tal - es besteht immer die Möglichkeit des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals.

Die Branche organisiert sich seit 2015 in einer professionellen Interessenvertretung im Bundesverband Crowdfunding e.V. Dort formulieren die Plattformen ihre Anliegen gegenüber der Politik und entwickeln einheitliche Standards zum Schutz der Investoren. Das Ziel ist es, die Qualität von Crowdfunding deutlich zu erhöhen. In der öfentlichen Wahrnehmung und auch in der Politik ist häufg nicht klar, was die im Bundesverband Crowdfunding e.V. organisierten Plattformen schon jetzt tun, um die Interessen der Investoren bestmöglich zu schützen, Informationen bereitzustellen und Vertrauen herzustellen.

Gesetzlicher Rahmen

Wichtigstes Kriterium für die Verbandsmitgliedschaft beim Bundesverband Crowdfunding eV ist, dass die Plattformen die rechtlichen Erfordernisse an die Plattformbetreiber vollständig umsetzen. Je nachdem, welches Beteiligungsinstrument verwendet wird, stellen bereits § 34f der Gewerbeordnung (GewO), § 2a des Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) und die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) eine Vielzahl von haftungsrelevanten Anforderungen an die Plattformen, die dem Schutz der Anlieger dienen.

Die Mitarbeiter der Plattformen müssen Fachkenntnisnachweise vorlegen. Es muss eine Berufshaftpfichtversicherung abgeschlossen werden.

Bei der Werbung im Internet gibt es eine Reihe an Verhaltens- und Warnpfichten. Um Interessenkonfikte zu vermeiden, sind umfassende Dokumente über Kosten, Provisionen und Zuwendungen bereitzustellen. Die Plattformen müssen geldwäscherechtliche Identifkationen vornehmen. Schließlich müssen sich finanzvermittelnde Plattformen zur jährlichen Prüfung der Einhaltung der Vermittlerpfichten verpfichten. Hinzu kommen weitere Anforderungen aus den allgemeinen verbraucherschutzrechtlichen Regelungen für Finanzdienstleistungen, die ebenso wie aufsichtsrechtlichen Regeln streng sanktioniert sind.

Verhaltenskodex

Über die gesetzlichen Verpfichtungen hinaus haben sich die Mitglieder des Bundesverband Crowdfunding e.V. zudem einen verbindlichen Verhaltenskodex auferlegt. Dieser stellt Investorenschutz und Transparenz auf der Basis konkreter Vorgaben in den Vordergrund. Im Kodex verpflichten sich die Plattformen zu Transparenz und leicht verständlichen Geschäftsbedingungen. Die Plattformen im Bundesverband Crowdfunding e.V. setzt sich für die Einhaltung höchster professioneller und ethischer Standards ein und haben gemeinsam ein Regelwerk entworfen. Dieses gilt für alle Mitgliedsunternehmen.

Die wichtigsten Punkte:

1. Die Plattformen verwahren die über die Plattformen eingesammelten Finanzmitteln getrennt von Kapitalbewegungen und der operativen Geschäftstätigkeit Investoren und Spender erhalten jederzeit Informationen zu ihren Anlagen oder Spenden

2. Die Daten der Anleger und kapitalsuchenden Unternehmen werden unter Einhaltung aller in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen geschützt.

3. Der Zugrif ist auch dann mög- lich, wenn der Geschäftsbetrieb der Plattform eingestellt wird.

4. Der Zugrif der Investoren auf ihre Beteiligungen ist auch für den Fall gewährleistet, dass die Plattform ihren Geschäftsbetrieb einstellt

5. Die Geldgeber haben eine Bedenkzeit, falls sie ihre Meinung im Anschluss an eine Investition oder Spende ändern, und können diese Entscheidung revidieren.

6. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verträge sind verständlich formuliert und erklären genau, wie der Investitions- und Geldtransferprozess funktioniert, welche Sorgfaltspfichten bei der Prüfung gelten und welche Gebühren zu welchem Zeitpunkt fällig werden.

Investoren-Reporting

Über die gesetzlichen Erfordernisse und die für Verbandsmitglieder obligatorischen Standards hinaus haben sich die Mitgliedsplattformen verpfichtet, die Qualität von Crowdfunding für die Anleger systematisch zu erhöhen. Die Investoren sollen bei allen Plattformen die gleiche regelmäßige Kommunikation über unternehmensrelevante Daten erhalten.

Zu diesem Zweck wurde eine Vorlage für das Reporting der finanzierten Unternehmen an die jeweiligen Investoren entwickelt, die Mindeststandards für die Regelmäßigkeit und Inhalte des Investoren-Reporting setzt. Die Vorlage des Verbands unterscheidet in Anforderungen und Empfehlungen. Diese sollen die Plattformen in die Verträge zwischen Projekten und Plattformen einerseits, und den Projekten und den Investoren andererseits integrieren.

Jede Plattform entscheidet selbst darüber, ob die Informationen öfentlich oder nur den Investoren auf der Plattform bereitgestellt wird, in jedem Fall aber haben die Investoren Zugang zu den für sie relevanten Informationen.

Die Vorlage des Verbands sieht für die Zeiträume des Reportings vor, dass die Berichte von Unternehmen an die Investoren halbjährlich erfolgen, spätestens aber 60 Kalendertage nach Halbjahres- ende bzw. 90 Kalendertage nach Jahresende. Die Empfehlung des Verbandes lautet, alle 3 Monate spätestens 30 Tage nach der Berichtsperiode zu berichten. Die zur Verfügung gestellte Information soll es den Investoren ermöglichen, die Entwicklung ihrer Investition zu verfolgen. Die Entwicklung des Investitionsvorhabens soll in allen relevanten Aspekten transparent dargestellt werden. Die Informationen für die Anleger müssen im Zeitverlauf schlüssig sein. Neben den wesentlichen Daten zum Investment (zum Beispiel Anteile am Unternehmen, Rückflüsse an die Investoren) gibt das Investoren-Reporting eine Reihe an Informationen vor, die dem Investor helfen, die Projekte untereinander zu vergleichen und die tatsächliche Entwicklung seines Investments im Verhältnis zur Planung einzuschätzen.

• Bei Unternehmensfinanzierungen zum Beispiel Informationen zur Unternehmensbewertung und Bewertungsgrundlage.

• Bei Energieprojektfinanzierungen zum Beispiel Berechnungen zum Energieertrag und zur Energieefzienz

• Bei Immobilienprojekten die Projektifnanzierungsstruktur und Informationen zum Projektentwickler.

Darüberhinaus sollen den Anlegern durch die Unternehmen bzw. Projekte, in die sie investiert haben, regelmäßig ein Finanzreporting vorgelegt werden, zum Beispiel auf Basis der quartalsweisen oder halbjährlichen Betriebswirtschaftlichen Auswertung, dem Jahresabschluss und der Gewinn- und Ver- lustrechnung. Unsere Empfehlung ist es, dass diese Dokumente zum Reporting-Stichtag, also inner- halb von 90 Tagen nach dem Jahresende, bereitgestellt werden. Zusätzlich verpfichten die Plattformen ihre Projekte auch dahingehend, dass wesentliche Erfolge, Herausforderungen und außerordentliche Ereignisse im Berichtszeitraum an die Investoren berichtet werden

• Bei Unternehmensfinanzierungen zum Beispiel Informationen zur Veränderungen der Investo- renzusammensetzung oder Verwässerungsquoten bei Folgefinanzierungen.

• Bei Immobilienprojekten zum Beispiel Fortschritte bei der Umsetzung des Bauprojekts.

Die Mitgliedsplattformen des Verbands bestätigen gegenüber dem Verband, dass die Anforderungen und Empfehlungen in den Projektverträgen umgesetzt wurden.

Weil es Ihnen zusteht

Die KWAG Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite


Wir arbeiten von zwei Standorten in Norddeutschland aus. Das Recht unserer Mandanten erstreiten wir erfolgreich bundesweit. 

Anlegerschutz und Qualitätssicherung in der Praxis

Viele Plattformen gehen in ihrer Praxis weit über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Selbstverpfichtungen der Plattformen im Bundesverband Crowdfunding e.V. hinaus.

• Die Anleger werden während des Investitionsprozesses immer wieder auf das Risiko hingewiesen – insbesondere wird Ihnen geraten, ihre Anlagen zu diversifzieren (Portfolio-Theorie).

• Die Plattformen bieten kostenlose  Hotlines, bei denen die Anleger sich informieren können und direkte Fragen stellen können.

• Die Plattformen ermöglichen es, dass im Investor-Bereich auf der Plattform Fragen gestellt wer- den können, die von den Unternehmen beantwortet werden.

• Ein Investoren-Dashboard dient dazu, alle Beteiligungen im Überblick zu haben. In Webinaren werden die Anleger über grundlegende Prozesse bei der Unternehmensfnanzierung informiert.

Die komplette Pressemappe des Bundesverbandes Crowdfunding e.V. vom 15. März 2017 mit weiteren Daten und Fakten als PDF-Datei zum Download finden Sie HIER.

Weitere Informationen zum BVCF stehen auf der Website des Verbandes zur Verfügung:

http://www.bundesverband-crowdfunding.de/

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Sie sind sich nicht sicher, ob Crowdfunding für Ihr Vorhaben eine passende Finanzierung ist? Als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht können wir Sie rechtlich und wirtschaftlich umfassend aufklären. Nehmen Sie Kontakt auf. 


KWAG Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens Bremen

Über den Autor

Jan-Henning Ahrens

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit über 20 Jahren Erfahrung, verstehe ich das Finanz- und Wirtschaftssystem wie nur wenige.

Was mich seither motiviert, ist es, meinen Mandanten eine erstklassige Beratung zu bieten, um die Welt aus meinen Augen zu sehen und bestmögliche finanzielle Entscheidungen zu treffen. Die Chancen sind immer größer und vielfältiger als man meint!

Gemeinsam mit meinem Team aus fähigen Partnern beraten wir Privatanleger, Unternehmer und Investoren. Sei es beim Schadensersatz wegen einer verlorenen Geldanlage oder bei wichtigen Entscheidungen im Unternehmen. Wir holen das Maximum für Sie heraus.

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