BGH kippt mehrere Extra-Entgelte der Sparkasse

Oktober 7, 2021

Darf eine Bank fünf Euro für einen Bank-Brief verlangen? Jetzt nicht mehr. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einige Extra-Gebühren für unwirksam erklärt. Darüber berichten am 12. 9. 2017 mehrere Medien unter anderem das ZDF auf heute.de. Kunden sollten Geld zurückfordern.

Banken müssen bestimmte Preise an den tatsächlich anfallenden Kosten orientieren, heißt es in dem Karlsruher Urteil. Es ging dabei unter anderem um fünf Euro für postalische Benachrichtigungen etwa über abgelehnte Überweisungen.

Die Richter am BGH sahen darin eine unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern. Die Sparkasse Freiburg habe damit nämlich Kosten auf ihre Kunden abgewälzt, die nicht im Zusammenhang mit der eigentlichen Unterrichtung über einen nicht-ausgeführten Zahlungsauftrag standen.

Auch für die Aussetzung oder Löschung eines Dauerauftrages darf die Bank kein Entgelt verlangen. Es handele sich dabei nämlich um einen Widerruf, der laut Gesetz in der Regel unentgeltlich bearbeitet werden müsse, so die Karlsruher Richter.

Bereits in einem früheren Urteil hatte der BGH festgestellt, dass ein Pfändungsschutzkonto nicht mehr als ein übliches Konto kosten darf, heißt es beim ZDF weiter. Auch dagegen hatte die Sparkasse bis 2012 verstoßen. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden, die die Sparkasse verklagt hatte, riet Verbrauchern, nun zu viel bezahlte Entgelte zurückzufordern.

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