EUGH Kaskadenverweis 

von  Jan-Henning Ahrens

eugh kaskadenverweis

KWAG ist bekannt aus:

Mit seiner Entscheidung vom 26. März 2020 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestimmte Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen als zu undeutlich angesehen (Az.: C-66/19). Das bedeutet: Die Widerrufsfrist beginnt bei solchen Verträgen nicht zu laufen.

Die Folge: Der Ausstieg durch Widerruf ist auch heute noch möglich. Betroffene können umschulden und gerade jetzt in der Corona-Krise massiv an Zinsen sparen.

Die EuGH-Entscheidung gilt für alle Verträge mit folgendem Wortlaut:

„Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z.B. Angaben zur Art des Darlehens, Angaben zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.“

Nach Ansicht des EuGH verstößt die Belehrung mit einem sog. „Kaskadenverweis“, also dem Verweis auf eine Norm aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), gegen Art. 10 Abs.2 lit. p der Richtlinie des Europäischen Parlaments 2008/48/EG.

Demnach müssen Widerrufsbelehrungen zu Darlehensverträgen „klar und prägnant“ sein - was auf obige Belehrung nicht zuträfe, da Paragraf 492 Abs.2 BGB in der alten Fassung seinerseits auf zahlreiche weitere Vorschriften verwies und bei Rechtsanwälten und Gerichten zu langwierigen Prüfungen und Angabe langer Normenketten führte, wenn es die Ordnungsmäßigkeit der Belehrung zu überprüfen galt.

Die Entscheidung gilt für alle Darlehensverträge, die in der Zeit vom 11. Juni 2010 bis zum 12. Juni 2014 abgeschlossen wurden.

Profitieren können momentan all jene, die aus ihren Darlehensverträgen - egal, ob zum Hauskauf, zur Baufinanzierung oder zur Finanzierung oder zum Leasing des eigenen Pkw - aussteigen oder umschulden wollen. Durch die Corona-Krise sind die Zinsen erneut gesunken.

Unser Tipp:

Sind Sie schon Hauseigentümer und wollen wechseln, also ein neues Eigenheim erwerben, dann lohnt sich der Widerruf doppelt. Sie können Ihren alten Vertrag zu neuen Zinsbedingungen umschulden und sich gleichzeitig über sinkende Immobilienpreise freuen.

Schnelles Handeln ist allerdings angesagt, denn KWAG-Rechtsanwältin Christina Gladkich ist sich sicher, dass durch die sinkenden Immobilienpreise die Darlehenszinsen nicht mehr lange niedrig bleiben werden.

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KWAG Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens Bremen

Über den Autor

Jan-Henning Ahrens

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit über 20 Jahren Erfahrung, verstehe ich das Finanz- und Wirtschaftssystem wie nur wenige.

Was mich seither motiviert, ist es, meinen Mandanten eine erstklassige Beratung zu bieten, um die Welt aus meinen Augen zu sehen und bestmögliche finanzielle Entscheidungen zu treffen. Die Chancen sind immer größer und vielfältiger als man meint!

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