Bremen/Berlin. Die Kanzlei KWAG – Rechtsanwälte aus Bremen ist Mitglied im neugegründeten Bundesverband Crowdfunding e.V. (BVCF). In dem am Mittwoch (13. 4. 2016) in Berlin vorgestellten Verband organisiert sich erstmals die deutsche Crowdfunding-Branche in einer professionellen Interessenvertretung. Dem BVCF gehören neben KWAG weitere 21 Gründungsmitglieder an.
Das Crowdfunding (dtsch.: Schwarmfinanzierung) gewinnt auch in Deutschland immer stärker an Bedeutung. Crowdfunding ist eine internetbasierte Finanzierung von Produkten, Immobilien oder Projekten sowie Unternehmen über eine sogenannte „Crowd“ – eine größere Gruppe von privaten Geldgebern, die sich meist mit vergleichsweise kleinen Summen an der Aktion beteiligen. Mit dieser relativ jungen Methode der Geldbeschaffung wird häufig die Umsetzung von innovativen Geschäftsideen mit Eigenkapital versorgt, zumeist in Form sogenannter partiarischer Darlehen oder stiller Beteiligungen. „Die Niedrigzinsphase und die Möglichkeiten des Internets haben viele Alternativformen zur klassischen Bankenfinanzierung entstehen lassen“, sagt KWAG-Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen. Kreditvergaben durch Banken seien ein überregulierter und stark formalisierter Vorgang, bei dem häufig und immer wiederkehrend unzählige Unterlagen, Dokumente und Kennzahlen eingereicht werden müssten. „Nicht nur Existenzgründer, sondern auch viele Mittelständler suchen daher inzwischen nach Alternativen zu den klassischen Finanzierungsmöglichkeiten.“
Im BVCF organisieren sich Internet-Plattformen, die über mehrere Jahre hinweg erfolgreich die Finanzierung von Unternehmen durch die „Crowd“ vermittelt haben. Der deutsche Crowdfunding-Sektor ist laut Gieschen mittlerweile zum drittgrößten in Europa angewachsen. Die Mitglieder des Bundesverbands sind überzeugt, dass Crowdfunding eine große Zukunft hat: „Viele innovative Projekte und Unternehmen benötigen Kapital. Die Crowd ist bereit, am Wachstum mitzuwirken“, sagt BVCF-Vorstandsvorsitzender Jamal El Mallouki. Damit etabliere sich Crowdfunding als eine feste Finanzierungsmöglichkeit in Deutschland.
Der Verband will unter anderem erreichen, dass die steuerlichen Vorteile, die etwa sogenannte Business Angels für Wagniskapital bekommen, auch für Investoren auf Crowdfunding-Plattformen gelten. Außerdem sollen zusätzliche Qualitätsstandards erarbeitet werden, die über die gegenwärtigen gesetzlichen Regelungen hinausgehen. Hier sieht auch Rechtsanwalt Gieschen noch entsprechenden Regulationsbedarf. „Wir wollen frühzeitig auf Professionalität, Transparenz und hohen Investorenschutz setzen“. KWAG berät bereits seit einigen Jahren Firmen und Investoren bei der Finanzierung von Projekten mit Hilfe von Crowdfunding.
Die Kommunikation zwischen Geldgeber und -nehmer wird über Crowdfunding-Plattformen im Internet realisiert. In der Regel veröffentlicht der Geldnehmer eine Ausschreibung. In den meisten Fällen ist das durch das Crowdfunding eingeworbene Geld zweckgebunden. Die Geldgeber erhalten eine Gegenleistung, etwa in Form von Produkten oder Rechten. Allerdings gibt es in Deutschland bislang keine spezifische gesetzliche Grundlage für Crowdfunding, im Gegensatz beispielsweise zur Finanzierung durch Aktien oder Anleihen.
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