„Bankgeschäfte sind notwendig, Banken sind es nicht”, sagte einst Microsoft-Gründer und IT-Pionier Bill Gates.
Geld bekommt man heute sozusagen an jeder Straßenecke. Gut, das ist jetzt vielleicht etwas übertrieben, aber die Niedrigzinsphase und die Möglichkeiten des Internets haben viele Alternativformen zur klassischen Bankenfinanzierung entstehen lassen.
Wir helfen Ihnen, diese neuen Geldquellen zu erschließen.
Kreditvergaben durch Banken sind ein überregulierter und stark formalisierter Vorgang, bei dem häufig und immer wiederkehrend unzählige Unterlagen, Dokumente und Kennzahlen eingereicht werden müssen. Nicht nur Existenzgründer, sondern auch viele Mittelständler suchen daher inzwischen nach Alternativen zu den klassischen Finanzierungsmöglichkeiten.
Unter dem Stichwort „Crowdfunding“ oder "Crowdlending" versteht man einen inzwischen stetig wachsenden Kapitalmarkt, über den sich Geldquellen erschließen lassen, die vor wenigen Jahren noch verschlossen waren. Mittlerweile werden bereits sogar Immobilien, aber auch ganze Unternehmen über Crowdfunding finanziert.
Gerade für den Mittelstand kann auch die Emission einer eigenen Anleihe eine sinnvolle Möglichkeit sein, am Kapitalmarkt Finanzmittel zu generieren.
Diese Finanzierungsformen haben häufig den zusätzlichen Vorteil, dass die Geldgeber nicht direkt am Unternehmen beteiligt sind und insoweit auch kein Mitspracherecht haben.
Wir erläutern Ihnen alternative und klassische Finanzierungsformen, begleiten Sie durch die einzelnen Phasen solch anspruchsvoller Projekte und stellen Ihnen die erforderlichen Verträge und andere wichtige Dokumente zur Verfügung. Damit Sie auf der sicheren Seite sind.
Wir helfen Ihnen selbstverständlich auch, wenn Sie meinen, geschädigt worden zu sein und erläutern Ihnen, welche Sicherheitsmechanismen bei einer Crowdfinanzierung zu berücksichtigen sind.
Insbesondere im Immobilienbereich werden zunehmenend Schwarmfinanzierungen angeboten. Erschüttert wurde die Crowdfunding-Gemeinschaft, weil zwei recht stabil wirkende Unternehmen mittlerweile Insolvenz anmelden mussten. Anleger verlieren ihr Kapital.
Wenn Sie betroffen sind, sollten Sie sich umgehend an uns wenden. Auch wenn Sie projektieren wollen, bieten wir Ihnen unsere fachliche Expertise an.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Finanzierung über Crowdinvesting bietet weniger Hürden als Bankkredite
Bei der Finanzierung ihrer Projekte vertrauen inzwischen viele Gründer auf Crowdinvesting. Eine solche Finanzspritze sei dabei oftmals einfacher zu bekommen als ein Kredit oder ein privates Investment, zitiert das Internetportal finanzen.de am 25. 1. 2018 KWAG-Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens.
Crowdinvesting ist besonders interessant für Gründer, die sich scheuen, eine klassische Bankfinanzierung für ihr Projekt oder ihr Start-up zu nutzen, sagt Ahrens. Die Gründe seien naturgemäß vielschichtig. In Deutschland sei es - anders als etwa in den USA - sehr schwierig, Investoren zu finden, um eine neue Idee oder ein Start-up zu finanzieren. Hinzu komme, dass die klassischen Kreditgeber wie Banken das Risiko der Kreditvergabe über einen hohen Risikozins abbilden.
Zu den Rechten und Pflichten in Bezug auf Crowdinvesting erläutert KWAG-Rechtsanwalt Ahrens, dass die Anbieter von Crowdinvesting beziehungsweise die Emittenten als Ausgeber von Anleihen oder Wertpapieren sich an gesetzliche Vorgaben halten müssen. Die würden sich unter anderem aus dem Vermögensanlagengesetz ergeben. Dort sei geregelt, welche Form das Angebot haben darf und welche Personen investieren können. So sei die Höhe des Anlagebetrages limitiert. Bis 1.000 Euro ist alles eher problemlos, darüber muss eine Selbstauskunft vorgelegt werden, die geprüft wird, zitiert finanzen.de Jan-Henning Ahrens: "Mehr als 10.000 Euro gehen aber auch dann nicht."
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Wir beraten Sie umfassend!
Sie sind sich nicht sicher, ob Crowdfunding für Ihr Vorhaben eine passende Finanzierung ist? Als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht können wir Sie rechtlich und wirtschaftlich umfassend aufklären. Nehmen Sie Kontakt auf.
Jan-Henning Ahrens
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Wir arbeiten von zwei Standorten in Norddeutschland aus. Das Recht unserer Mandanten erstreiten wir erfolgreich bundesweit.
Standort Bremen
KWAG Rechtsanwalt in Bremen