EUGH Fremdwährungsdarlehen 

von  Jan-Henning Ahrens

eugh fremdwährungsdarlehen

KWAG ist bekannt aus:

Immobiliendarlehen in Fremdwährung – vorzugsweise in Schweizer Franken – sind in den vergangenen Jahren für viele Kreditnehmer in ganz Europa zur teuren Kostenfalle geworden. Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) konkrete Aussagen zur Aufklärungspflichten der Banken getroffen.

Niedrig verzinste Kredite in Schweizer Franken wurden in den vergangenen Jahren zur Immobilienfinanzierung angeboten. Dass bei einer Aufwertung der eidgenössischen Währung der scheinbar günstige Kredit zur teuren Kostenfalle wird, wurde den Kreditnehmern offenbar nicht immer vor dem Abschluss in ganzer Tragweite dargestellt.

Nun hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, in welchem Umfang Banken den Verbraucher bei der Ausgabe von Darlehen in fremder Währung über die damit verbundenen Devisenkursrisiken informieren müssen. Geklagt hatten Kreditnehmer aus Rumänien, die in den Jahren 2007 und 2008 Franken-Darlehen aufgenommen und nach einer Aufwertung des Franken gegenüber dem rumänischen Leiher erhebliche Verluste erlitten hatten.

Im Rahmen einer Vorabentscheidung auf Ersuchen des rumänischen Berufungsgerichts mussten die obersten europäischen Richter entscheiden, ob die Klausel, derzufolge das Darlehen unabhängig von möglichen Wechselkursschwankungen in Schweizer Franken zurückzuzahlen sei, eine missbräuchliche Klausel darstelle. Falls ja, wäre sie laut der EU-Richtlinie 93/13/EWG für den Verbraucher nicht bindend.

Ob es sich um eine missbräuchliche Klauseln handle, hänge davon ab, ob der Kreditnehmer vor dem Abschluss umfassend über die Risiken informiert worden sei oder nicht, so die EuGH-Richter. „Ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher muss nicht nur die Möglichkeit einer Auf- oder Abwertung der Fremdwährung, in der der Kredit abgeschlossen wurde, erkennen können, sondern auch die möglicherweise erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen einer solchen Klausel auf seine finanziellen Verpflichtungen“, lautet die Vorgabe des EuGH für die Banken.

Kommt ein Gericht im Streitfall zu dem Ergebnis, dass die Bank nicht umfassend über die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Risiken aufgeklärt hat, kann es prüfen, ob es sich um eine missbräuchliche Klausel handelt. Dies wäre nach Ansicht des EuGH der Fall, wenn ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zwischen den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien vorliege.

Die Entscheidung des EuGH stärkt die Position von Verbrauchern, indem die Anforderungen an die Risikoaufklärung beim Abschluss von Fremdwährungsdarlehen präzisiert worden sind. Auch für die Rechtsprechung in Deutschland wird die EuGH-Entscheidung wichtige Maßstäbe setzen, wenn es um Rechtsstreitigkeiten bei Verlusten geht, die Verbraucher im Zusammenhang mit Fremdwährungsdarlehen erlitten haben.

Wenn Sie ebenfalls Fremdwährungsdarlehen aufgenommen haben, insbesondere in Schweizer Franken, und nun Probleme befürchten müssen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wie beraten und unterstützen Sie gern.

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KWAG Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens Bremen

Über den Autor

Jan-Henning Ahrens

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit über 20 Jahren Erfahrung, verstehe ich das Finanz- und Wirtschaftssystem wie nur wenige.

Was mich seither motiviert, ist es, meinen Mandanten eine erstklassige Beratung zu bieten, um die Welt aus meinen Augen zu sehen und bestmögliche finanzielle Entscheidungen zu treffen. Die Chancen sind immer größer und vielfältiger als man meint!

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