BGH kippt weitere versteckte Kreditkosten 

von  Jan-Henning Ahrens

KWAG ist bekannt aus:

Viele Gebühren und Entgelte, die Banken ihren Kunden berechnen, sind unzulässig und dürfen eigentlich nicht erhoben werden.

Das gilt nicht nur gegenüber Verbrauchern, sondern auch bei vielen Bankgeschäften mit Geschäftsleuten und Unternehmern. So sind beispielsweise Bearbeitungsentgelte bei Kreditverträgen unzulässig.  Die zum Verbraucherdarlehen ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung lässt sich dabei auch auf Kreditverträge für Unternehmen übertragen.

Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Er hat Banken und Sparkassen in einem aktuellen Urteil untersagt, von Geschäftsleuten und Unternehmen gesonderte Bearbeitungsgebühren für Kredite zu kassieren. Nach dem 2014 ergangenen Verbraucherkrediturteil hatten viele Institute ihre Praxis bei Geschäftskunden nicht geändert.

Auch das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einer mittlerweile rechtskräftigen Entscheidung festgestellt, die vom BGH zum Bearbeitungsentgelt bei Verbraucherkrediten entwickelten Grundsätze seien auch auf Unternehmenskredite anzuwenden. Begründung: Das gesetzliche Leitbild eines Darlehensvertrages sei sowohl bei Verbrauchern als auch bei Unternehmen gleich. Die Vereinbarung eines laufzeitunabhängigen einmaligen Entgelts stehe aber sowohl bei einem Verbraucher als auch bei einem Unternehmer diesem gesetzlichen Leitbild entgegen. Das Urteil im Original finden Sie HIER. oder als PDF-Datei zum DOWNLOAD. Die BGH-Entscheidung finden Sie HIER.

Fordern Sie deshalb unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren umgehend von Ihrer Bank zurück.

Nach unseren Recherchen sind nach 2014 bei mindestens der Hälfte aller Geschäftskreditverträge Bearbeitungsgebühren berechnet worden. Bei höheren Kreditsummen im geschäftlichen oder im Immobilienbereich kommen schnell fünfstellige Summen an „Bearbeitungsentgelten“ zusammen, die Banken in unzulässiger Weise kassiert haben.

Vorsicht vor Verjährung: Sie können Ihre Rückforderung für im Jahr 2014 geschlossene geschäftliche Kreditverträge nur noch bis zum Jahresende geltend machen.

Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie die Bearbeitungsentgelte und andere unberechtigte Gebühren erstattet bekommen.

Weil es Ihnen zusteht

Die KWAG Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite


Wir arbeiten von zwei Standorten in Norddeutschland aus. Das Recht unserer Mandanten erstreiten wir erfolgreich bundesweit. 


KWAG Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens Bremen

Über den Autor

Jan-Henning Ahrens

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit über 20 Jahren Erfahrung, verstehe ich das Finanz- und Wirtschaftssystem wie nur wenige.

Was mich seither motiviert, ist es, meinen Mandanten eine erstklassige Beratung zu bieten, um die Welt aus meinen Augen zu sehen und bestmögliche finanzielle Entscheidungen zu treffen. Die Chancen sind immer größer und vielfältiger als man meint!

Gemeinsam mit meinem Team aus fähigen Partnern beraten wir Privatanleger, Unternehmer und Investoren. Sei es beim Schadensersatz wegen einer verlorenen Geldanlage oder bei wichtigen Entscheidungen im Unternehmen. Wir holen das Maximum für Sie heraus.

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