Crowdfunding Kleinanlegerschutz-gesetz 

von  Jan-Henning Ahrens

crowdfunding kleinanlegerschutzgesetz

KWAG ist bekannt aus:

Der Bundesverband Crowdfunding e.V. hat am 26. 4. 2017 vor der Anhörung zum Kleinanlegerschutzgesetz im Bundestag eine Pressemeldung veröffentlich. Darin erinnert der Verband, in dem KWAG Mitglied ist, die Bundesregierung an den Koalitionsvertrag: Einheitlicher Regulierungsrahmen könnte jetzt umgesetzt werden

Berlin, 26.04.2017: Crowdfunding schließt eine wichtige Finanzierungslücke im Kapitalmarkt. Aus diesem Grund hat die Europäische Union im Rahmen der Europäischen Kapitalmarktunion beschlossen, den Zugang von Unternehmen zu alternativer Finanzierung deutlich zu verbessern. “Im Rahmen der Evaluation des Kleinanlegerschutzgesetzes möchten wir nunmehr die Bundesregierung erinnern, wie versprochen einen einheitlichen Regulierungsrahmen zu schaffen und nicht weitere Einschränkungen für Schwarmfinanzierungen zu etablieren”, erklärt Jamal El Mallouki, Vorstand des Verbands und Sachverständiger anlässlich der Anhörung zum Kleinanlegerschutzgesetz am 26.4.2017 im Finanzausschuss des Bundestages.

Denn die Bundesregierung konstatiert im Rahmen einer kleinen Anfrage der GRÜNEN-Fraktion im Bundestag, dass “keine Erkenntnisse zu konkreten Missständen von Seiten der Portalbetreiber oder der Unternehmen im Bereich des Crowdfundings” vorliegen. Weiterhin wird crowdfinanzierten Start-ups im Vergleich zu anderen Jungunternehmen in Deutschland eine deutlich höhere Überlebenswahrscheinlichkeit bescheinigt. Auch die gesetzliche Risikoaufklärung durch Portalbetreiber und Emittenten funktioniert im aktuellen Marktumfeld.

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Vor diesem Hintergrund liegt es auf der Hand, dass die Evaluation des Kleinanlegerschutzgesetzes genutzt werden sollte, die bestehenden Befreiungsvorschriften für Schwarmfinanzierungen auf alle Vermögensanlagen und auch Wertpapiere auszuweiten. “Nur so kann ein einheitlicher Regulierungsrahmen für Crowdfunding entstehen und das Marktwachstum wird nicht weiter künstlich gehemmt”, stellt Jamal El Mallouki fest.

Im Rahmen der Evaluation macht der Verband auch darauf aufmerksam, dass die Schwellenwerte für das Emissionsvolumen von 2,5 Millionen Euro pro Emittent und das maximale Anlagevolumen in Höhe von 10.000 Euro pro Investor langfristig dazu führen würden, dass das festgestellte Marktversagen nicht nachhaltig abgestellt werden kann. Auch hier hat der Verband Vorschläge gemacht, die sich an den Ergebnissen der kommenden EU-Prospektrechtsnovellierung orientieren.

Sachlich nicht nachvollziehbar sind die Vorschläge der Bundesregierung, Crowdfunding erneut einzuschränken. So erwägt die Bundesregierung Immobilienplattformen von der Schwarmfinanzierungsausnahme auszunehmen. Dies begründet die Bundesregierung der Entwicklung einer Preisblase auf dem Immobilienmarkt entgegenwirken zu wollen. Richtig ist jedoch, dass die Immobilienschwarmfinanzierer im Regelfall den Neubau von Immobilien finanzieren und somit das Angebot für Wohnraum ausweiten. Folglich sind sie so in der Lage preishemmend auf Preise für Wohnraum zu wirken.

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KWAG Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens Bremen

Über den Autor

Jan-Henning Ahrens

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