Bremen. Die Bundesregierung hat milliardenschwere Hilfen versprochen, um von der Corona-Krise getroffenen Unternehmen zu helfen. Nach Ansicht des Bremer Rechtsanwalts Jan-Henning Ahrens von der Kanzlei KWAG-RECHTSANWÄLTE können die Unternehmenskredite im Ergebnis sogar schwerwiegende negative Folgen haben, vor allem wegen der Vorfälligkeitsgebühren. Es sei sicher gut und richtig, Zuschüsse zu gewähren, sagt Ahrens. „Nur sind die viel zu gering.“ Die Soforthilfen sind nach Unternehmensgröße gestaffelt und auf maximal 15.000 Euro beschränkt. Bei zu 100 Prozent weggebrochenen Umsätzen seien sie nur ein „Tropfen auf den heißen Stein“ und würden nicht vor einer drohenden Insolvenz retten. Die Unternehmen müssten deshalb weitere Hilfen in Anspruch nehmen, etwa Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW-Kredite.
Wer aber glaube, er bekomme unbürokratisch einen speziellen, auf die Krise zugeschnittenen Kredit, der irrt. Tatsächlich sei das wesentliche Merkmal des Kredites die Haftungsfreistellung des Kreditinstituts durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Ahrens: „Das liest sich erstmal so, als würde die Kreditnehmer keine Haftung treffen, was ja angesichts der unverschuldeten Krise angemessen erscheint.“ Dem sei aber keineswegs so. „Kreditnehmer haften zu 100 Prozent für die Rückzahlung, müssen bankübliche Sicherheiten stellen und natürlich alle Informationen nach dem Kreditwesengesetz liefern“, erläutert Ahrens.
Wie immer bei KfW-Krediten laufe die eigentliche Kreditgewährung über die Hausbank. Für absolut falsch hält Rechtsanwalt Ahrens die Behandlung vorzeitig zurückgezahlter Kredite. Kreditnehmer seien verpflichtet, der Bank den durch die vorzeitige Rückzahlung erlittenen Zinsschaden zu ersetzen. Bei hohen Krediten könnten dann erhebliche Summen fällig werden.
Wie soll ein Unternehmen, dem durch die Krise die Umsätze wegbrechen und das in den meisten Fällen den Ausfall nicht nachholen kann, diese zusätzlichen Kredite erwirtschaften, fragt Ahrens: „Und im Fall der erfolgreichen und somit frühzeitigen Rückzahlung auch noch die Vorfälligkeitsentschädigung stemmen?"
Krisengewinner seien die Kreditinstitute, meint der Bremer Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie könnten jetzt aufsichtsrechtlich unbedenkliche Kredite vergeben, die durch die KfW gesichert sind. „Die bringen den Banken Zinsen und Gebühren und bergen ein deutlich niedrigeres Risiko.“
Man könne den Instituten zwar nicht vorwerfen, in dieser schwierigen Zeit Geschäft zu machen. Allerdings sollten die Kredite anders ausgestaltet sein, fordert Ahrens. „Das Ausfallrisiko muss vom Unternehmen getrennt werden und zwar zu 100 Prozent.“ Die Unternehmen, die früher aus der Krise herauskommen, dürften auch nicht mit Vorfälligkeitszahlungen belastet werden. „Die müssen entfallen oder vom Bund übernommen werden.“ Die Laufzeiten sollten verlängert werden, damit die Belastungen für Unternehmen erträglicher sind. Längere Laufzeiten allein seien ohne Verzicht auf die Vorfälligkeitsentschädigung kontraproduktiv, weil sich dadurch der theoretische Zinsschaden der Banken erhöhen würde.
Das Fazit des Bremer Anwalts: „Mühe der Bundesregierung allein genügt nicht. Die Soforthilfen sind viel zu gering. Die KfW-Kredite unter Umständen sogar gefährlich für Unternehmen.“
Kontakt aufnehmen
Wir beraten Sie umfassend!
Sie benötigen kurzfristig einen rechtlichen Beistand oder Rechtsberatung in der Corona-Pandemie? Nehmen Sie gerne Kontakt auf. Gemeinsam lösen wir Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit.
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
onpage
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Jan-Henning Ahrens
Weil es Ihnen zusteht
Die KWAG Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite
Wir arbeiten von zwei Standorten in Norddeutschland aus. Das Recht unserer Mandanten erstreiten wir erfolgreich bundesweit.
Standort Bremen
KWAG Rechtsanwalt in Bremen