Über ein interessantes Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zu Baufinanzierungen, schreibt Roland Klaus am 20. 4. 2018 in einem Gastbeitrag auf der Internetseite von n-tv. Sofern diese Kredite im Fernabsatz geschlossen wurden, sind sie noch widerrufbar. Besonders drei Banken sind betroffen.
Mit einem aktuellen Urteil gegen eine Bausparkasse (Az. XI ZR 160/17) verhelfe der Bundesgerichtshof vielen Tausend Immobilienbesitzern zu einem vorzeitigen Ausstieg aus einer laufenden, hochverzinslichen Baufinanzierung, heißt es dort. Betroffen seien Darlehen aus dem Zeitraum November 2002 bis Juni 2010, die in einem Fernabsatzgeschäft abgeschlossen wurden und wenn zudem eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder andere Formfehler in den Verträgen vorliegen oder gemacht wurden.
Fernabsatzgeschäfte haben in der Vergangenheit demnach insbesondere drei große Baufinanzierer gemacht: ING Diba, DKB und die DSL-Bank. Besonders aussichtsreich sind daher Kredite, die bei diesen Banken im Zeitraum 2008 bis 2010 abgeschlossen wurden. Denn dabei greift in der Regel derzeit noch eine laufende Zinsbindung. Würde man diese Darlehen also regulär kündigen, könnte die Bank eine erhebliche Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
Durch das Urteil des BGH werd die Vorfälligkeitsentschädigung nun in vielen Fällen hinfällig, schreibt Klaus. Betroffene Verbraucher können somit ein laufendes Darlehen widerrufen und ohne Zahlung einer Entschädigung in eine deutlich niedrigere Finanzierung wechseln. "Sie zahlen damit nicht nur weniger Zinsen, sondern sichern sich die aktuellen Niedrigzinsen auch für einen langen Zeitraum."
Zudem hätten Kunden bei einem Widerruf Anspruch auf eine sogenannte Nutzungsentschädigung, die das Kreditinstitut zahlen müsse. Das bedeute, dass ihnen die Bank sämtliche bisherigen Zahlungen, also Zins und Tilgung, verzinsen müsse. Das könne häufig zwischen fünf und zehn Prozent der Kreditsumme ausmachen, rechnet Klaus vor. Als Beispiel: Bei einer Finanzierung von 100.000 Euro kann der Kunde demnach zwischen 5000 und 10.000 Euro fordern – zusätzlich zur Zinsersparnis durch die vorzeitige Beendigung des Kredits.
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