Commerzbank-Konto gekündigt? 

von  Jan-Henning Ahrens

KWAG ist bekannt aus:

Offenbar wegen des erheblichen Aufwands wollen deutsche Bankhäuser, Kunden "mit Amerika-Bezug" die Depots kündigen, meldet exklusiv der Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) am 8. 5. 2018.

Um eine Kündigung des Depots bis Jahresende zu vermeiden, „bieten wir zum Beispiel eine spezielle Vermögensverwaltung an, welche auf die amerikanischen Wertpapier- und -Steuervorschriften angepasst ist“, zitiert die FAZ einen Sprecher der Commerzbank. Für die Kunden sei das allerdings nicht billig, heißt es weiter. Einem Amerikaner teilte die Commerzbank demnach mit, er brauche 250.000 Euro Mindestanlagesumme und müsse jährlich mindestens 5.000 Euro jährlich an Gebühren zahlen. Darauf habe der Depotbesitzer keine Lust: „Ich darf dann über die einzelnen Papiere, die zu kaufen/verkaufen wären, nicht bestimmen“, klagte er gegenüber dem FAZ-Autoren. Als weitere Alternative habe die Commerzbank ihm eine Rentenversicherung des Kooperationspartners Allianz angeboten.

Hintergrund sind offenbar die restriktiven Vorschriften in den USA. Die Meldung an die amerikanische Steuerbehörde gehe inzwischen bei vielen deutschen Banken automatisch, sobald ein Kunde mit Amerika-Bezug ein Konto eröffnet oder einen Kredit aufnimmt. Weitaus restriktiver sind die Amerikaner schon immer und seit der Finanzkrise verstärkt im Wertpapiergeschäft, weil sie dort Steuerhinterziehung wittern. Deutsche Geldhäuser hätten sich daher zum Teil schon vor der Einführung von Fatca dazu entschlossen, keinen Kunden mit Amerika-Bezug mehr den Kauf von Investmentfonds auf ihrer Fondsplattform zu erlauben, schreibt die FAZ.

Und weiter: Wahrscheinlich werde es darauf hinauslaufen, dass viele Kunden mit Amerika-Bezug ihre Wertpapiere vor der Kündigung verkaufen müssten. Auch dabei würden noch einmal hohe Gebühren anfallen, und es könnten sich unerwünschte Steuereffekte ergeben. Nur wenigen Commerzbank-Kunden mit Amerika-Bezug dürfte die Möglichkeit behagen, das Depot an jemand anderen ohne Amerika-Bezug zu übertragen.

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KWAG Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens Bremen

Über den Autor

Jan-Henning Ahrens

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