Erste Urteile beim Fonds Hannover Leasing 193 - Wachstumswerte Europa III
- Gemeinsames Vorgehen der Gesellschafter möglich
- Geschäftsführung und Treuhänder auswechseln
Sonderprüfung, außerordentliche Gesellschafterversammlung und Auswechselung der Geschäftsführung und des Treuhänders
Wir haben diesen Fonds im Auftrag unserer Mandanten sehr genau geprüft und neben dem Prospekt auch die Unternehmenskommunikation analysiert. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass Ihnen als Anleger von Beginn an von Seiten der Geschäftsführung und der Treuhandgesellschaft des Fonds Hannover Leasing 193 – Wachstumswerte Europa III nicht die Wahrheit gesagt und Ihnen Wasser für Wein verkauft worden ist.
Bis heute versucht man, die eigenen Fehler zu verschleiern und Sie – entschuldigen Sie den Ausdruck – für dumm zu verkaufen.
Obwohl auch Geschäftsführung und Treuhand längst klar sein sollte, dass dieser Fonds für die beteiligten Anleger zu einem Desaster wird, versucht man sie durch das „Prinzip Hoffnung“ bei der Stange zu halten und längst offensichtliche Schadensersatzansprüche der Anleger durch Erreichen der Verjährungsfrist zu vereiteln.
Unsere Mandanten möchten das nicht länger hinnehmen und wollen deshalb eine außerordentliche Gesellschafterversammlung als Präsenzveranstaltung durchsetzen, auf der:
- eine Sonderprüfung der Fonds beschlossen wird,
- die Treuhandgesellschaft ausgewechselt wird,
- die Geschäftsführung ohne Entlastung abgewählt wird.
Für die Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung, auf der dann diese Punkte diskutiert und beschlossen werden können, ist es nach dem Gesellschaftsvertrag notwendig, dass zehn Prozent des stimmberechtigten Kapitals einen solchen Antrag unterstützen.
Mit der Sonderprüfung soll unter anderem geklärt werden, ob der Fonds im Prospekt mit falschen Darstellungen zur Realisierbarkeit des Gesamtobjekts gearbeitet hat und ob es überhaupt realistische Grundlagen für die Renditeprognosen gegeben hat. Die Ablösung und die Auswechslung von Treuhandgesellschaft und Geschäftsführung sind nach Ansicht unserer Mandanten notwendig, da diese nicht die Interessen der Anleger vertreten, sondern nur das eigene Interesse beziehungsweise das der Muttergesellschaft Hannover Leasing im Auge haben.
Bitte unterstützen Sie die Bemühungen Ihrer Mitgesellschafter auf Durchführung einer solchen Gesellschafterversammlung auch dann, wenn Sie selbst nicht gegen die Fondsinitiatoren vorgehen wollen.
Die Prüfung ist Ihr Recht als Gesellschafter und für Sie nicht mit Kosten verbunden.
Urteile zu Prospektfehlern bei HL 193 Wachstumswerte Europa III
Es gibt inzwischen erste Urteile, die Prospektfehler in dem Fondsprospekt festgestellt haben. So führt das Gericht unter anderem aus: „Die Angaben im Prospekt zur Prognose und zum Objektwert sind unvollständig bzw. unzutreffend. “Die Feststellung eines solchen konzeptionellen Fehlers bei diesem Fonds ist eine mögliche Grundlage für Prospekthaftungsklagen gegen die Fondsinitiatoren Hannover Leasing, die Tochtergesellschaften und die Commerzbank AG, die diesen Fonds fast exklusiv vertrieben hat
Prospekthaftungsklagen – gemeinsam zum Erfolg durch Musterklagen
Die Verluste dieses Fonds sind kein Zufall, sondern Ursache von Fehlern der Fondsinitiatoren, die vermeidbar gewesen wären. Auf die Fehler kann man sogenannte „Prospekthaftungsklagen“ stützen, die sich dann gegen die Fondsinitiatoren richten.
In diesen Klagen geht es darum, ob die seinerzeitigen Darstellungen im Fondsprospekt richtig oder falsch gewesen sind. Es kommt nicht auf die Beratungssituation an und es wird auch kein Beweis darüber erhoben, was Ihnen im Beratungsgespräch gesagt oder verschwiegen worden ist.
Bei der Prospekthaftung geht es in erster Linie um Rechtsfragen. Diese Form der Schadensersatzklagen wird durch einige Neuerungen im sogenannten „Kapitalanleger Musterverfahrens Gesetz“ (KapMuG) noch erleichtert.
Ist ein solches „KapMuG-Verfahren“ eröffnet, können sich alle anderen Anleger des Fonds diesem anschließen, ohne eine eigene Klage einreichen zu müssen. Das führt zu erheblichen Kostenersparnissen.
Weil es Ihnen zusteht
Die KWAG Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite
Wir arbeiten von zwei Standorten in Norddeutschland aus. Das Recht unserer Mandanten erstreiten wir erfolgreich bundesweit.
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