Was Sie als Anleger vom KapMuG-Verfahren wissen sollten, erläutert Ihnen KWAG-Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Am 28. 5. 2018 hat das Oberlandesgericht (OLG) München in Sachen „Conti Beteiligungsfonds IX“ einen von KWAG RECHTSANWÄLTE vertretenen Musterkläger bestimmt. Das bedeutet für betroffene Anleger, das Verfahren startet.
Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten für alle Anleger, die noch keine Klage eingereicht haben.
Entweder Sie reichen nun eine eigene Klage ein und werden dadurch zum sogenannten Beigeladenen des Verfahrens oder Sie melden innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Bekanntgabe des Musterklägers Ihre Ansprüche gemäß § 10 Abs.2 KapMuG an – Sie werden damit also zum Anmelder. Die Anmeldung muss spätestens bis Mitte Dezember 2018 erfolgen. Wobei Sie in jedem Fall die Verjährungsfrist beachten müssen: Taggenau zehn Jahre nach Zeichnung verjähren Ihre Ansprüche gegen die Prospektverantwortlichen. Als Anmelder müssen Sie sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Für die Anmeldung fällt eine 0,8 fache Verfahrensgebühr an und außerdem eine 0,5 fache Gerichtsgebühr. Maßgeblich für die Berechnung ist dabei der Streitwert. Der setzt sich in der Regel aus der Zeichnungssumme und dem Agio zusammen.
Vor- und Nachteile eines Kapitalanleger-Musterverfahrens
(KapMuG)Als Beigeladener eines KapMuG-Verfahrens kann man eigene Anträge stellen und profitiert so unmittelbar vom Verfahren. Wenn ein Vergleich geschlossen wird, gilt dieser bei entsprechendem Quorum für alle Beigeladenen.
Nachteilig bei einer eigenen Klage sind die – zunächst - höheren Kosten. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass Anmelder zwar geringere Kosten für die reine Anmeldung haben, sie aber nach Abschluss des Verfahrens auch eine eigene Klage einreichen müssen, falls der Gegner bei positivem Ausgang des KapMuG-Verfahren nicht freiwillig zahlt.
Das Kostenargument ist also tatsächlich wenig stichhaltig.
Der Vorteil einer Anmeldung liegt daher bei der Hemmung der Verjährung und den zunächst niedrigeren Kosten.
Unsere Empfehlung lautet deshalb:
Wer unmittelbar vom Verfahren profitieren will, sollte jetzt eine eigene Klage einreichen. Dafür bieten wir eine kostengünstige Streitgenossenschaft an. Die Kosten betragen so lediglich etwa zehn Prozent der Zeichnungssumme zuzüglich Agio.
Bei unserer „Sammelklage“ berechnen wir bei einem Streitwert von 10.500,- Euro lediglich 840,- Euro inkl. 19 % Mehrwertsteuer und Gerichtskosten.
Wer dennoch abwarten und jetzt wenig investieren will, meldet nur an. Die Kosten betragen dann bei einer angenommenen Zeichnungssumme von 10.000,- Euro insgesamt knapp 490,- Euro zzgl. 19 % MwSt. und rund 300,- Euro Gerichtskosten. Für die anschließende Klage würden dann die normalen Kosten anfallen.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir erläutern Ihnen den KapMuG-Verfahrensgang gern noch einmal im persönlichen Gespräch.
Weil es Ihnen zusteht
Die KWAG Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite
Wir arbeiten von zwei Standorten in Norddeutschland aus. Das Recht unserer Mandanten erstreiten wir erfolgreich bundesweit.
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