Wir haben uns in den vergangenen Jahren eine anerkannte Expertise erarbeitet, für Investoren in geschlossenen Fonds Strategien für die kollektive Rechtsdurchsetzung zu entwickeln.
Dabei sehen wir den Schwerpunkt im Bereich sogenannter Prospekthaftungsklagen. Hier kommt es nicht auf individuelle Fehler in der Beratungssituation an, die wir für Sie auch selbstverständlich prüfen, sondern es geht um rechtliche und wirtschaftliche Fehler der Initiatoren bei der Konzeption der Fonds und der Erstellung der Verkaufsprospekte.
Sind solche Fehler lokalisiert, können Sie Schadensersatzansprüche gemeinsam mit Mitgesellschaftern schlagkräftig durchsetzen - etwa im Rahmen von sogenannten Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG). Die enorme Kostenersparnis bei dieser Art der Klagen, ist ein weiterer Vorteil.
Der Verkaufsprospekt muss ein zutreffendes Bild von der angebotenen Kapitalanlage vermitteln. Dazu hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits höchstrichterlich festgestellt, dass sämtliche Umstände, die für eine Beteiligungsentscheidung von Bedeutung sein können, richtig und vollständig dargestellt werden müssen.
Ein Prospekt ist aber auch zu beanstanden, wenn er falsche oder unvollständige Informationen liefert oder irreführende Darstellungen enthält. Auch wertende Aussagen müssen einen nachvollziehbaren Hintergrund haben. Neben diesen Kriterien spielt der Gesamteindruck des Prospekts eine Rolle. Insgesamt darf er keinen unrichtigen Gesamteindruck über die Chancen und Risiken der Investition beim Anleger erwecken.
Nach aktueller Rechtslage verjähren Prospekthaftungsansprüche nach drei Jahren.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die von uns bereits analysierten Prospektfehler hier nicht veröffentlichen. Eine Liste von "Fonds in Bearbeitung" finden Sie HIER.
Weil es Ihnen zusteht
Die KWAG Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite
Wir arbeiten von zwei Standorten in Norddeutschland aus. Das Recht unserer Mandanten erstreiten wir erfolgreich bundesweit.
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