Timber Class 1 GmbH & Co. KG 

von  Jan-Henning Ahrens

KWAG ist bekannt aus:

• Waldinvestment in den USA verläuft nicht wie geplant

• Liquidation der Fondsgesellschaft nur eine Frage der Zeit

• Nettovermögenswert um mehr als die Hälfte gesunken

Wenn Sie Ihr Kapital retten wollen, müssen Sie jetzt handeln.

Initiiert wurde der Fonds „Timber Class 1“ von der KGAL, die auch für den Prospektinhalt verantwortlich ist. Anleger haben sich über die Fondsgesellschaft an einer US-amerikanischen Firma beteiligt, die ihrerseits Anteile an einem „Waldportfolio“ in den USA erworben hat. Von dem eingeworbenen Kommanditkapital in Höhe von insgesamt 94,1 Millionen US-Dollar wurden 72,7 Millionen US-Dollar an die US-amerikanische Waldgesellschaft weitergereicht.

Rückflüsse hieraus sind noch nicht erfolgt. Anleger haben nach unseren Informationen lediglich individuelle Vorzugsausschüttungen erhalten.

Das bedeutet: reine Gewinne wurden bislang nicht erzielt

Nach unseren aktuellen Informationen beträgt der Nettovermögenswert des Waldinvestments gegenwärtig nur noch 45,5 Millionen US-Dollar. Damit ist die einzelne Beteiligung nur noch weniger als die Hälfte des eingesetzten Kapitals wert.

Die erwirtschafteten Gewinne reichten zuletzt nicht mal mehr aus, um die notwendigen Aufwendungen und die an die Bank zu zahlenden Zins- und Tilgungsleistungen zu decken.

Der Not-Verkauf des Investments sollte helfen. Der Verkauf des noch vorhandenen Waldportfolios wurde auch bereits beschlossen. Dennoch ist bis heute nicht bekannt, wann der stattfinden soll, und vor allem, ob und in welcher Höhe Anleger dann mit Ausschüttungen rechnen können.

Wir haben den Fondsprospekt intensiv geprüft und sind der Auffassung, dass Angaben fehlen oder irreführend sind. Das betrifft vor allem die Angaben zu den Strukturen der involvierten Firmen und ihre Auswirkungen.

Prospektfehler ermöglichen eine Prospekthaftungsklage. Dabei bieten wir als eine der wenigen Kanzleien im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts die Möglichkeit zur kostengünstigen Beteiligung an einer sogenannten Streitgenossenschaft („Sammelklagen“) an. So können Sie Ihr Kostenrisiko im Vergleich zu einer Einzelklage erheblich senken.

Daneben prüfen wir auch gern für Sie, ob Ihnen Ansprüche gegen Ihre beratende Bank zustehen. Nach unserer Ansicht, hätten die beratenden Banken die Ungereimtheiten und die fehlenden - aber relevanten - Informationen erkennen können.

Ob darüber hinaus noch weitere, auf Ihren Einzelfall bezogene Fehler bei der Beratung gemacht wurden, ermitteln wir bei unserer kostenlosen Erstberatung.

Beachten Sie dabei bitte stets die Verjährung Ihrer Ansprüche: Auf den Tag genau zehn Jahre nach Zeichnung der Beteiligung tritt die sogenannte absolute Verjährung ein. Danach sind Ihre Forderungen nicht mehr durchsetzbar.

Zögern Sie nicht, sich Rechtsrat einzuholen.

Ihre Ansprechpartnerin ist Rechtsanwältin Christina Gladkich. Sie wird Ihren Fall prüfen und Sie über Ihre Möglichkeiten sowie die Chancen und Risiken umfassend aufklären.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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Die KWAG Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite


Wir arbeiten von zwei Standorten in Norddeutschland aus. Das Recht unserer Mandanten erstreiten wir erfolgreich bundesweit. 

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Über den Autor

Jan-Henning Ahrens

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit über 20 Jahren Erfahrung, verstehe ich das Finanz- und Wirtschaftssystem wie nur wenige.

Was mich seither motiviert, ist es, meinen Mandanten eine erstklassige Beratung zu bieten, um die Welt aus meinen Augen zu sehen und bestmögliche finanzielle Entscheidungen zu treffen. Die Chancen sind immer größer und vielfältiger als man meint!

Gemeinsam mit meinem Team aus fähigen Partnern beraten wir Privatanleger, Unternehmer und Investoren. Sei es beim Schadensersatz wegen einer verlorenen Geldanlage oder bei wichtigen Entscheidungen im Unternehmen. Wir holen das Maximum für Sie heraus.

Bleiben wir im Kontakt!

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Prüfen Sie Ihre Erfolgschancen

Als Spezialisten für Schadensersatz vertreten wir seit über 20 Jahren die Rechte von Verbrauchern. Wenn Sie im Abgasskandal betroffen sind, sollten Sie den Schaden keineswegs auf sich sitzen lassen. Wir erstreiten für Sie einen finanziellen Vorteil, der Ihnen rechtlich zusteht. Geben Sie Ihr Fahrzeug zurück und bleiben Sie auf dem Schaden nicht sitzen.