• Waldinvestment in den USA verläuft nicht wie geplant
• Liquidation der Fondsgesellschaft nur eine Frage der Zeit
• Nettovermögenswert um mehr als die Hälfte gesunken
Wenn Sie Ihr Kapital retten wollen, müssen Sie jetzt handeln.
Initiiert wurde der Fonds „Timber Class 1“ von der KGAL, die auch für den Prospektinhalt verantwortlich ist. Anleger haben sich über die Fondsgesellschaft an einer US-amerikanischen Firma beteiligt, die ihrerseits Anteile an einem „Waldportfolio“ in den USA erworben hat. Von dem eingeworbenen Kommanditkapital in Höhe von insgesamt 94,1 Millionen US-Dollar wurden 72,7 Millionen US-Dollar an die US-amerikanische Waldgesellschaft weitergereicht.
Rückflüsse hieraus sind noch nicht erfolgt. Anleger haben nach unseren Informationen lediglich individuelle Vorzugsausschüttungen erhalten.
Das bedeutet: reine Gewinne wurden bislang nicht erzielt
Nach unseren aktuellen Informationen beträgt der Nettovermögenswert des Waldinvestments gegenwärtig nur noch 45,5 Millionen US-Dollar. Damit ist die einzelne Beteiligung nur noch weniger als die Hälfte des eingesetzten Kapitals wert.
Die erwirtschafteten Gewinne reichten zuletzt nicht mal mehr aus, um die notwendigen Aufwendungen und die an die Bank zu zahlenden Zins- und Tilgungsleistungen zu decken.
Der Not-Verkauf des Investments sollte helfen. Der Verkauf des noch vorhandenen Waldportfolios wurde auch bereits beschlossen. Dennoch ist bis heute nicht bekannt, wann der stattfinden soll, und vor allem, ob und in welcher Höhe Anleger dann mit Ausschüttungen rechnen können.
Wir haben den Fondsprospekt intensiv geprüft und sind der Auffassung, dass Angaben fehlen oder irreführend sind. Das betrifft vor allem die Angaben zu den Strukturen der involvierten Firmen und ihre Auswirkungen.
Prospektfehler ermöglichen eine Prospekthaftungsklage. Dabei bieten wir als eine der wenigen Kanzleien im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts die Möglichkeit zur kostengünstigen Beteiligung an einer sogenannten Streitgenossenschaft („Sammelklagen“) an. So können Sie Ihr Kostenrisiko im Vergleich zu einer Einzelklage erheblich senken.
Daneben prüfen wir auch gern für Sie, ob Ihnen Ansprüche gegen Ihre beratende Bank zustehen. Nach unserer Ansicht, hätten die beratenden Banken die Ungereimtheiten und die fehlenden - aber relevanten - Informationen erkennen können.
Ob darüber hinaus noch weitere, auf Ihren Einzelfall bezogene Fehler bei der Beratung gemacht wurden, ermitteln wir bei unserer unverbindlichen Erstberatung.
Beachten Sie dabei bitte stets die Verjährung Ihrer Ansprüche: Auf den Tag genau zehn Jahre nach Zeichnung der Beteiligung tritt die sogenannte absolute Verjährung ein. Danach sind Ihre Forderungen nicht mehr durchsetzbar.
Zögern Sie nicht, sich Rechtsrat einzuholen.
Ihre Ansprechpartnerin ist Rechtsanwältin Christina Gladkich. Sie wird Ihren Fall prüfen und Sie über Ihre Möglichkeiten sowie die Chancen und Risiken umfassend aufklären.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Weil es Ihnen zusteht
Die KWAG Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite
Wir arbeiten von zwei Standorten in Norddeutschland aus. Das Recht unserer Mandanten erstreiten wir erfolgreich bundesweit.
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