Versicherungsgesellschaften lassen nichts unversucht, wenn es darum geht Kunden vom Widerruf abzuhalten. Über aktuelle Methoden berichtet am 15. 3. 2018 n-tv auf seiner Internetseite.
Besitzer von Lebens- und Rentenversicherungen mit fehlerhaften Widerspruchsbelehrungen können diese rückabwickeln. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH ) entschieden. Nur: Nicht jeder Versicherer scheint das Urteil zu kennen. Verbraucherschützer helfen den Unternehmen auf die Sprünge, heißt es bei n-tv.
Dass die Sache in der Praxis nicht ohne Widerstand der Versicherungsbranche abläuft, war zu erwarten. Ohne die Hilfe von Profis haben Betroffene den kaum eine Chance, ihr Recht durchzusetzen, heißt es auf der Website. Sie sind deshalb gut beraten, sich einen Anwalt oder den Ombudsmann für Versicherungen zu wenden. Denn die Versicherer würden jede Menge fadenscheinige Gründe ins Feld führen, um sich dem berechtigten Anliegen ihrer Kunden zu widersetzen.
Die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) veröffentlichte laut n-tv ein Ablehnungsschreiben der Versicherungsgesellschaft "Neue Leben", die der Konzern an Kunden, die von ihrem Recht Gebrauch machen wollten, verschickte. Dort heißt es demnach: "Sehr geehrte Frau F., den von Ihnen erklärten Widerspruch weisen wir zurück. Sie sind bei Vertragsschluss inhaltlich und formell korrekt über Ihr Widerspruchsrecht und die Widerspruchsfrist informiert worden. Der Widerspruch erfolgte nach Ablauf der Frist und ist damit unwirksam."Die vzhh hält diese Argumentation für nicht haltbar und hat den Versicherer deshalb wegen Irreführung abgemahnt.
Wir sind der gleichen Auffassung. Lassen Sie sich als Kunde nicht von fadenscheinigen Argumenten ins Bockshorn jagen. Vielmehr sollten Sie am Widerspruchsrecht festhalten. Die Versicherer sollten außerdem aufgefordert werden, die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH zu beachten.
Nehmen Sie deshalb bitte Kontakt mit uns auf. Sie können auch bequem eine Schnellanfrage für eine kostenlose Erstberatung an uns senden. Ein entsprechendes Formular finden Sie auf der Seite "Lebensversicherungs-Widerruf".
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Wir arbeiten von zwei Standorten in Norddeutschland aus. Das Recht unserer Mandanten erstreiten wir erfolgreich bundesweit.
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Jan-Henning Ahrens
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