Abmahnung: Frist beim Widerruf von Lebensversicherungen 

von  Jan-Henning Ahrens

KWAG ist bekannt aus:

Versicherungsgesellschaften lassen nichts unversucht, wenn es darum geht Kunden vom Widerruf abzuhalten. Über aktuelle Methoden berichtet am 15. 3. 2018 n-tv auf seiner Internetseite.

Besitzer von Lebens- und Rentenversicherungen mit fehlerhaften Widerspruchsbelehrungen können diese rückabwickeln. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH ) entschieden. Nur: Nicht jeder Versicherer scheint das Urteil zu kennen. Verbraucherschützer helfen den Unternehmen auf die Sprünge, heißt es bei n-tv.

Dass die Sache in der Praxis nicht ohne Widerstand der Versicherungsbranche abläuft, war zu erwarten. Ohne die Hilfe von Profis haben Betroffene den kaum eine Chance, ihr Recht durchzusetzen, heißt es auf der Website. Sie sind deshalb gut beraten, sich einen Anwalt oder den Ombudsmann für Versicherungen zu wenden. Denn die Versicherer würden jede Menge fadenscheinige Gründe ins Feld führen, um sich dem berechtigten Anliegen ihrer Kunden zu widersetzen.

Die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) veröffentlichte laut n-tv ein Ablehnungsschreiben der Versicherungsgesellschaft "Neue Leben", die der Konzern an Kunden, die von ihrem Recht Gebrauch machen wollten, verschickte. Dort heißt es demnach: "Sehr geehrte Frau F., den von Ihnen erklärten Widerspruch weisen wir zurück. Sie sind bei Vertragsschluss inhaltlich und formell korrekt über Ihr Widerspruchsrecht und die Widerspruchsfrist informiert worden. Der Widerspruch erfolgte nach Ablauf der Frist und ist damit unwirksam."Die vzhh hält diese Argumentation für nicht haltbar und hat den Versicherer deshalb wegen Irreführung abgemahnt.

Wir sind der gleichen Auffassung. Lassen Sie sich als Kunde nicht von fadenscheinigen Argumenten ins Bockshorn jagen. Vielmehr sollten Sie am Widerspruchsrecht festhalten. Die Versicherer sollten außerdem aufgefordert werden, die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH zu beachten.

Nehmen Sie deshalb bitte Kontakt mit uns auf. Sie können auch bequem eine Schnellanfrage für eine kostenlose Erstberatung an uns senden. Ein entsprechendes Formular finden Sie auf der Seite "Lebensversicherungs-Widerruf".

Weil es Ihnen zusteht

Die KWAG Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite


Wir arbeiten von zwei Standorten in Norddeutschland aus. Das Recht unserer Mandanten erstreiten wir erfolgreich bundesweit. 

kwag rechtsanwalt jan-henning ahrens bremen

Über den Autor

Jan-Henning Ahrens

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit über 20 Jahren Erfahrung, verstehe ich das Finanz- und Wirtschaftssystem wie nur wenige.

Was mich seither motiviert, ist es, meinen Mandanten eine erstklassige Beratung zu bieten, um die Welt aus meinen Augen zu sehen und bestmögliche finanzielle Entscheidungen zu treffen. Die Chancen sind immer größer und vielfältiger als man meint!

Gemeinsam mit meinem Team aus fähigen Partnern beraten wir Privatanleger, Unternehmer und Investoren. Sei es beim Schadensersatz wegen einer verlorenen Geldanlage oder bei wichtigen Entscheidungen im Unternehmen. Wir holen das Maximum für Sie heraus.

Bleiben wir im Kontakt!

LASSEN SIE SICH NICHT AN DER NASE HERUMFÜHREN

Prüfen Sie Ihre Erfolgschancen

Als Spezialisten für Schadensersatz vertreten wir seit über 20 Jahren die Rechte von Verbrauchern. Wenn Sie im Abgasskandal betroffen sind, sollten Sie den Schaden keineswegs auf sich sitzen lassen. Wir erstreiten für Sie einen finanziellen Vorteil, der Ihnen rechtlich zusteht. Geben Sie Ihr Fahrzeug zurück und bleiben Sie auf dem Schaden nicht sitzen.