LKW Kartell Daimler: Spediteure wollen Schadenersatz 

von  Jan-Henning Ahrens

KWAG ist bekannt aus:

Mehrere Anwaltskanzleien haben wegen des Lkw-Kartells Klage gegen die betroffenen Nutzfahrzeug-Hersteller angekündigt – darunter auch gegen Daimler.

Von Imelda Flaig, erschienen auf Stuttgarter-Zeitung.de am 28. Juli 2016 / 10:50 h

Link: http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.kartellverstoss-spediteure-wollen-schadenersatz-von-daimler.21510c39-1c22-480f-92df-0b8c08c696f5.html

Stuttgart - Speditionen aus ganz Deutschland wollen Schadensersatz von Daimler und anderen Lkw-Herstellern, die wegen Verstößen gegen Kartellgesetze zu Bußgeldern verdonnert wurden. Das teilte die Bremer Kanzlei KWAG mit. Um die Schadenersatzansprüche durchzusetzen, hätten sich mehrere Kanzleien zur „Anwaltskooperation Lkw-Kartell“ zusammengeschlossen und bündelten ihre Kompetenzen bezüglich Schadenersatz bei Massenverfahren, Kartellrecht und Transportrecht. Die Anwaltskooperation werde bald schon erste Klagen gegen die betroffenen Lkw-Hersteller einreichen, sagte KWAG-Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen. Bei Daimler hieß es dazu auf Anfrage unserer Zeitung: „Das Unternehmen wird eventuell geltend gemachte Schadenersatzforderungen sorgfältig prüfen.“ Näher wollte sich der Autobauer dazu nicht äußern.

Neue EU-Richtlinie könnte für Lkw-Hersteller unangenehm werden

Eine Klage scheint auf Grund einer neuen EU-Richtlinie, die der deutsche Gesetzgeber bis Ende 2016 umsetzen muss, nicht aussichtslos. Danach könnten Kartell-Geschädigte einfacher Schadenersatz bekommen

Betroffenen Unternehmen soll beispielsweise ein Recht auf Akteneinsicht gewährt werden. Bislang können Unternehmen häufig nur schwer beweisen, dass sie Opfer eines Kartells sind und in welcher Höhe sie einen Schaden erlitten haben. Künftig ist das anders, wenn die Vermutung aufgestellt wird, dass Preisabsprachen einen Schaden verursacht haben und nun die Mitglieder des Kartells das Gegenteil beweisen müssen. Damit wird der Spieß also umgedreht.

„In der Zeit zwischen 1997 und 2011 sind durch die illegalen Preisabsprachen unzählige Kunden geschädigt worden, weil die Hersteller sich dadurch einer Konkurrenzsituation entzogen haben, die für Käufer von Vorteil gewesen wäre, “ sagt Rechtsanwalt Gieschen. Wer in der fraglichen Zeit einen Lkw der betroffenen Marken gekauft oder geleast hat, könne deshalb Schadensersatz einfordern. Daimler, DAF, Iveco und Volvo/Renault hatten jahrelang illegale Preisabsprachen getroffen. Dafür hat sie die EU-Kommission mit einer Rekordbuße von insgesamt fast drei Milliarden Euro bestraft. Die höchste Einzelstrafe entfiel mit einer Milliarde Euro auf Daimler.

Die kooperierenden Anwälte sind sich zwar einig, dass man außergerichtliche Einigungen mit den Lkw-Herstellern erzielen wolle, allerdings wolle man die Ernsthaftigkeit des Anliegens mit einzelnen Klagen unter Beweis stellen, sagte Gieschen. Der einklagbare Ersatzanspruch werde sich etwa im Rahmen der Schätzung für das Bußgeld bewegen, sagte er.

Überhöhte Kaufpreise bis zu 20 Prozent

Bei der Festsetzung der Höhe der Bußgelder war die EU-Kommission davon ausgegangen, dass durch die Absprachen der Kaufpreis der betroffenen Lkw zwischen zehn bis 20 Prozent überhöht ausfiel. Kunden könnten demnach zehn bis 20 Prozent des Kaufpreises zurückverlangen, rechnet Gieschen vor. Bei Neupreisen von zum Teil deutlich mehr als 100 000 Euro würden auf die Hersteller erhebliche Forderungen zukommen. Die Ansprüche betreffen laut Gieschen auch Leasing-Lkw. „Denn auch die Leasingraten sind höher ausgefallen, als es eigentlich erforderlich gewesen wäre.“ Eine Verjährung ist nach Ansicht des Bremer Rechtsanwaltes bislang nicht eingetreten, da die gesetzliche First durch die Aufnahme der Ermittlungen der EU-Kommission im Jahr 2011 unterbrochen wurde und erst jetzt wieder zu laufen beginnt.

Zur Anwaltskooperation gehört auch eine Kanzlei aus Kornwestheim

Beteiligt an der Kooperation sind neben KWAG die Kanzlei Rückoldt, Ringel und Coll (Brake), Rechtsanwälte Bartholl & Rehbehn (Kiel) sowie die Anwaltskanzlei Winter aus Kornwestheim. Mit weiteren Kooperationspartnern mit direktem Bezug zu betroffenen Spediteuren, Unternehmen und Verbänden würden bereits Gespräche geführt, teilte KWAG weiter mit

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Kooperation des Landesverbandes Verkehrsgewerbe Bremen (LVB) e.V. mit KWAG

Der LVB arbeitet für seine Mitglieder an der Aufarbeitung des LKW-Kartells, dabei wird der Verband künftig von Experten der Kanzlei KWAG - Rechtsanwälte unterstützt.

Nach dem Bekanntwerden des Lkw-Kartells stellt sich für betroffene Logistikunternehmen und Spediteure die Frage nach der weiteren Vorgehensweise. Hier bietet sich aus unterschiedlichen Gründen ein geschlossenes Handeln an. Außergerichtlich, wie im gerichtlichen Verfahren ist es sinnvoll, sich mit anderen Betroffenen zusammenzuschließen und Interessen zu bündeln. Das reduziert das Kostenrisiko und schafft eine gewisse Marktmacht.

Schließlich können mehrere Betroffene einen größeren Druck ausüben, als ein einzelnes Unternehmen.

Die Bündelung von Anliegen und Interessen der Mitglieder ist auch eine Kernaufgabe des Landesverbandes Verkehrsgewerbe Bremen (LVB) e. V..

Neben der Vertretung des Verkehrsgewerbes gegenüber Politik, Verwaltung, Wirtschaft und sonstigen Institutionen auf Landesebene und über den Bundesverband in Berlin und Brüssel, liegt ein weiterer Schwerpunkt in der umfassenden Informationserteilung für Mitglieder und einer branchenspezifischen Beratung. Insofern lag es für den LVB nahe, auch Informationen über die Möglichkeiten zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen das LKW-Kartell zusammenzutragen.

Hier konnte die Kanzlei KWAG - Rechtsanwälte ihre Hilfe bei der Aufarbeitung von Schadensersatzansprüchen anbieten und unterstützt fortan in einer engen Kooperation mit dem LVB bei der sach- und interessensgerechten Beratung der Mitglieder des Verbandes.

Die Kanzlei KWAG - Rechtsanwälte hat sich bereits Ende Juli mit mehreren anderen Kanzleien zur bundesweiten „Anwaltskooperation LKW-Kartell“ zusammengeschlossen. Damit werden ausgewiesene Fachkompetenzen in den Bereichen "Schadensersatz bei Massenverfahren" sowie "Kartellrecht" und "Transportrecht" gebündelt. Die Zusammenarbeit mit anderen Kanzleien  - und insbesondere mit den gegenwärtigen juristischen Beratern der betroffenen Logistik-Unternehmen - ist uns ein wichtiges Anliegen.

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Über den Autor

Jan-Henning Ahrens

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit über 20 Jahren Erfahrung, verstehe ich das Finanz- und Wirtschaftssystem wie nur wenige.

Was mich seither motiviert, ist es, meinen Mandanten eine erstklassige Beratung zu bieten, um die Welt aus meinen Augen zu sehen und bestmögliche finanzielle Entscheidungen zu treffen. Die Chancen sind immer größer und vielfältiger als man meint!

Gemeinsam mit meinem Team aus fähigen Partnern beraten wir Privatanleger, Unternehmer und Investoren. Sei es beim Schadensersatz wegen einer verlorenen Geldanlage oder bei wichtigen Entscheidungen im Unternehmen. Wir holen das Maximum für Sie heraus.

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