Bei Fahrzeugen der zum Kartell gehörenden Marken, die in den Jahren 1997 bis 2001 gekauft oder geleast worden sind, droht Mitte Januar die Verjährung von Schadensersatzansprüchen.
Von Jens-Peter Gieschen, KWAG-Gründungspartner und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Obwohl bereits im Sommer 2016 die Milliardenstrafen der EU gegen die Lkw-Hersteller Daimler, Iveco, DAF, MAN und Volvo/Renault bekannt geworden sind, ist der entsprechende Bußgeldbescheid immer noch nicht veröffentlicht worden. Nach telefonischer Auskunft des zuständigen „Case Officers“ bei der EU-Kommission steht auch noch nicht fest, wann dies geschehen wird. Man sei „in Abstimmung mit den beteiligten Unternehmen“, hieß es.
Zur schlagkräftigen Durchsetzung der berechtigten Interessen der geschädigten Käufer und Leasingnehmer setzen wir auf eine Bündelung der Ressourcen und auf Kooperationen. Inzwischen haben wir auch Kooperationsanfragen von Unternehmensverbänden beziehungsweise den sie repräsentierenden Kanzleien aus Spanien, Italien, Polen und Dänemark. Außerdem sind wir mit weiteren Landesverbänden des Verkehrsgewerbes in Deutschland im Gespräch, sowie mit Transportverbänden mit Spezialfahrzeugen, die rund 6.000 Einheiten repräsentieren.
Achtung: Verjährung bei „Altfahrzeugen“ droht
Für Fahrzeuge, die zwischen 1997 und 2001 erworben wurden, droht ein Verjährungseintritt für mögliche Schadensersatzansprüche bereits Mitte Januar 2017. Eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung, wie man die Verjährung unterbrechen kann, ohne ein hohes Kostenrisiko einzugehen, gibt es leider nicht.
Wir wollen die Hersteller zu einem freiwilligen Verjährungsverzicht drängen.
Einen solchen generellen Verjährungsverzicht haben wir bereits bei allen Herstellern pauschal angefordert. Wir gehen aber davon aus, dass die Hersteller uns wahrscheinlich auffordern werden, eine detaillierte Liste aller betroffenen Unternehmen und LKW vorzulegen, für die wir mandatiert sind und dass sie dann allenfalls für diese Fahrzeuge eine solche Erklärung abgegeben werden.
Wenn Sie also ein betroffenes Fahrzeug zwischen 1997 und 2001 gekauft oder geleast haben, sollten Sie sich jetzt unbedingt kurzfristig an uns wenden. Das gilt auch, wenn das entsprechende Fahrzeug mittlerweile nicht mehr in Ihrem Besitz ist.
Gutachten zur Schadensermittlung
Wir haben inzwischen Angebote von zwei renommierten Experten, die ein Gutachten zur Schadenshöhe erstellen können. Die entstehenden Kosten sind davon abhängig, für wie viele Unternehmen beziehungsweise Fahrzeuge das Gutachten später in der juristischen Auseinandersetzung genutzt werden soll.
Damit wir ein Angebot einholen können, brauchen wir bis spätestens zum 15. 1. 2017 eine - zunächst unverbindliche - Erklärung von den Unternehmen, die sich an einem solchen Verfahren beteiligen würden.
Je mehr Beteiligte umso geringer die Kosten für die Einzelnen. Wir arbeiten in Sachen Lkw-Kartell inzwischen mit Kanzleien in ganz Deutschland zusammen sowie mit Fachverbänden der Transport- und Verkehrsbranche und führen die Listen für ein Gutachtenangebot dann zusammen.
Die Erstellung der Gutachten wird einige Monate in Anspruch nehmen und wir wollen die Beauftragung gerne im Januar 2017 auslösen.
Verfahrensstrategie gegenüber den Herstellern auf Basis der angesprochenen Listen werden wir Anfang 2017 den Herstellern außergerichtliche Vergleichsgespräche anbieten. Auch hier gilt natürlich: Je mehr Unternehmen oder Fahrzeuge wir repräsentieren, umso ernster werden uns die Herstellern nehmen müssen - und umso eher kommen wir zu einer wirtschaftlich sinnvollen Lösung.
Weil es Ihnen zusteht
Die KWAG Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite
Wir arbeiten von zwei Standorten in Norddeutschland aus. Das Recht unserer Mandanten erstreiten wir erfolgreich bundesweit.
Weiterführende Links zum Thema:
Jan-Henning Ahrens
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