LKW Kartell Verjährung 

von  Jan-Henning Ahrens

KWAG ist bekannt aus:

Bei Fahrzeugen der zum Kartell gehörenden Marken, die in den Jahren 1997 bis 2001 gekauft oder geleast worden sind, droht Mitte Januar die Verjährung von Schadensersatzansprüchen.

Von Jens-Peter Gieschen, KWAG-Gründungspartner und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Obwohl bereits im Sommer 2016 die Milliardenstrafen der EU gegen die Lkw-Hersteller  Daimler, Iveco, DAF, MAN und Volvo/Renault bekannt geworden sind, ist der entsprechende Bußgeldbescheid immer noch nicht veröffentlicht worden. Nach telefonischer Auskunft des zuständigen „Case Officers“ bei der EU-Kommission steht auch noch nicht fest, wann dies geschehen wird. Man sei „in Abstimmung mit den beteiligten Unternehmen“, hieß es.

Zur schlagkräftigen Durchsetzung der berechtigten Interessen der geschädigten Käufer und Leasingnehmer setzen wir auf eine Bündelung der Ressourcen und auf Kooperationen. Inzwischen haben wir auch Kooperationsanfragen von Unternehmensverbänden beziehungsweise den sie repräsentierenden Kanzleien aus Spanien, Italien, Polen und Dänemark. Außerdem sind wir mit weiteren Landesverbänden des Verkehrsgewerbes in Deutschland im Gespräch, sowie mit Transportverbänden mit Spezialfahrzeugen, die rund 6.000 Einheiten repräsentieren.

Achtung: Verjährung bei „Altfahrzeugen“ droht

Für Fahrzeuge, die zwischen 1997 und 2001 erworben wurden, droht ein Verjährungseintritt für mögliche Schadensersatzansprüche bereits Mitte Januar 2017. Eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung, wie man die Verjährung unterbrechen kann, ohne ein hohes Kostenrisiko einzugehen, gibt es leider nicht.

Wir wollen die Hersteller zu einem freiwilligen Verjährungsverzicht drängen.

Einen solchen generellen Verjährungsverzicht haben wir bereits bei allen Herstellern pauschal angefordert. Wir gehen aber davon aus, dass die Hersteller uns wahrscheinlich auffordern werden, eine detaillierte Liste aller betroffenen Unternehmen und LKW vorzulegen, für die wir mandatiert sind und dass sie dann allenfalls für diese Fahrzeuge eine solche Erklärung abgegeben werden.

Wenn Sie also ein betroffenes Fahrzeug zwischen 1997 und 2001 gekauft oder geleast haben, sollten Sie sich jetzt unbedingt kurzfristig an uns wenden. Das gilt auch, wenn das entsprechende Fahrzeug mittlerweile nicht mehr in Ihrem Besitz ist.

Gutachten zur Schadensermittlung

Wir haben inzwischen Angebote von zwei renommierten Experten, die ein Gutachten zur Schadenshöhe erstellen können. Die entstehenden Kosten sind davon abhängig, für wie viele Unternehmen beziehungsweise Fahrzeuge das Gutachten später in der juristischen Auseinandersetzung genutzt werden soll.

Damit wir ein Angebot einholen können, brauchen wir bis spätestens zum 15. 1. 2017 eine - zunächst unverbindliche - Erklärung von den Unternehmen, die sich an einem solchen Verfahren beteiligen würden.

Je mehr Beteiligte umso geringer die Kosten für die Einzelnen. Wir arbeiten in Sachen Lkw-Kartell inzwischen mit Kanzleien in ganz Deutschland zusammen sowie mit Fachverbänden der Transport- und Verkehrsbranche und führen die Listen für ein Gutachtenangebot dann zusammen.

Die Erstellung der Gutachten wird einige Monate in Anspruch nehmen und wir wollen die Beauftragung gerne im Januar 2017 auslösen.

Verfahrensstrategie gegenüber den Herstellern auf Basis der angesprochenen Listen werden wir Anfang 2017 den Herstellern außergerichtliche Vergleichsgespräche anbieten. Auch hier gilt natürlich: Je mehr Unternehmen oder Fahrzeuge wir repräsentieren, umso ernster werden uns die Herstellern nehmen müssen - und umso eher kommen wir zu einer wirtschaftlich sinnvollen Lösung.

Weil es Ihnen zusteht

Die KWAG Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite


Wir arbeiten von zwei Standorten in Norddeutschland aus. Das Recht unserer Mandanten erstreiten wir erfolgreich bundesweit. 

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Über den Autor

Jan-Henning Ahrens

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit über 20 Jahren Erfahrung, verstehe ich das Finanz- und Wirtschaftssystem wie nur wenige.

Was mich seither motiviert, ist es, meinen Mandanten eine erstklassige Beratung zu bieten, um die Welt aus meinen Augen zu sehen und bestmögliche finanzielle Entscheidungen zu treffen. Die Chancen sind immer größer und vielfältiger als man meint!

Gemeinsam mit meinem Team aus fähigen Partnern beraten wir Privatanleger, Unternehmer und Investoren. Sei es beim Schadensersatz wegen einer verlorenen Geldanlage oder bei wichtigen Entscheidungen im Unternehmen. Wir holen das Maximum für Sie heraus.

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Als Spezialisten für Schadensersatz vertreten wir seit über 20 Jahren die Rechte von Verbrauchern. Wenn Sie im Abgasskandal betroffen sind, sollten Sie den Schaden keineswegs auf sich sitzen lassen. Wir erstreiten für Sie einen finanziellen Vorteil, der Ihnen rechtlich zusteht. Geben Sie Ihr Fahrzeug zurück und bleiben Sie auf dem Schaden nicht sitzen.