Aktueller Stand in Sachen Lkw-Kartell / Februar 2018 

von  Jan-Henning Ahrens

KWAG ist bekannt aus:

KWAG-Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens weist darauf hin, dass Schadensersatzansprüche für Fahrzeugkäufe vor dem Jahr 2002 in Kürze unwiderruflich verjähren.

Wenn Sie Fahrzeuge der betroffenen Hersteller zwischen 1997 und 2002 gekauft oder geleast haben, besteht sofortiger Handlungsbedarf: Die Verjährung der Schadensersatzansprüche für bis zum Jahr 2001 gekaufte oder geleaste Lkw dürfte zum 1. März 2018 eintreten. Sie müssen also jetzt dringend etwas unternehmen, um Ihre berechtigten Schadensersatzansprüche zu wahren. Das gilt auch für im Jahr 2002 gekaufte Fahrzeuge.

Aufgrund des 2002 in Kraft getretenen Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes begann die 10jährige, kenntnisunabhängige Verjährungsfrist am 1. Januar 2002. Abgelaufen wäre die Frist demnach bereits am 31. Januar 2011. Im Januar .2011 fanden aber Durchsuchungen bei den betroffenen LKW-Herstellern statt. Zu diesem Zeitpunkt begann die sogenannte Hemmung der Verjährung. Für die Zeit der Hemmung stoppt die Verjährung. Die Frist startet erst wieder mit Abschluss des Verfahrens zuzüglich einer weiteren Frist von sechs Monaten. Die Zeit, in der die Verjährung gehemmt war, muss dann wieder hinzugerechnet werden. Hinzu kommt eine Rechtsmittelfrist von zwei Monaten, in denen die Kartellanten, also die LKW Hersteller, theoretisch gegen den Beschluss hätten klagen können.

Für zwischen 1997 und 2001 entstandene Schadensersatzansprüche berechnet sich daher das Ende der Verjährung wie folgt:

·     Beginn der Verjährungsfrist: 1. Januar 2002

·     Durchsuchung am 18. Januar.2011 = 347 Tage Hemmung

·     Beschluss vom 19. Juli 2016

             +2 Monate Rechtsmittelfrist

             +6 Monate gemäß § 204 BGB

             + 347 Tage Hemmung

Ablauf der Verjährung: 1. März 2018

Für Lkw, die im Jahr 2002 gekauft oder geleast wurden, gilt folgende Berechnung:

 

·     Beginn der Verjährung: Kaufdatum

·     Durchsuchung am 18. Januar 2011 - Kaufdatum = Hemmung in Tagen

·     Beschluss vom 19. Juli 2016

             +2 Monate Rechtsmittelfrist

             +6 Monate gemäß § 204 BGB

             + XXX Tage Hemmung

Ablauf der Verjährung also wahrscheinlich noch in diesem Jahr

Weil es Ihnen zusteht

Die KWAG Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite


Wir arbeiten von zwei Standorten in Norddeutschland aus. Das Recht unserer Mandanten erstreiten wir erfolgreich bundesweit. 

Die EU-Kommission hat durch Beschluss vom 19. Juli 2016 gegen die Lkw-Hersteller DAF, Daimler; IVECO, MAN und VOLVO/ RENAULT eine Rekordbuße von insgesamt fast drei Milliarden Euro festgesetzt. Hintergrund sind Preisabsprachen der Hersteller zu Lasten der Kunden. Durch den festgestellten Verstoß sind die Hersteller zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.

Der entstandene Schaden kann nur durch ein Gutachten beziffert werden und betrifft die sogenannte. „Overcharge“. Das ist der Betrag, den Käufer zu viel bezahlt haben und der jetzt als Schadensersatz geltend gemacht werden kann.

Wir haben deshalb ein wettbewerbsökonomisches Gutachten bei einem renommierten Sachverständigen beauftragt, das in Kürze vorliegen wird. Nach ersten Schätzungen sind den Käufern und Leasingnehmern bis zu EUR 8.000,- pro Fahrzeug entstanden.

Das Gutachten ist unabdingbar, um im Rahmen der zunächst außergerichtlich zu führenden Verhandlungen eine klare Position zu beziehen. Sollte in der Folge die gerichtliche Klärung der Ansprüche geschädigter Kunden erforderlich werden, kann das Gutachten in den Prozess eingeführt werden. Wir sind einige der wenigen Kanzleien, die in Kürze über ein solches Gutachten verfügen werden und mittlerweile Speditionen mit einigen Tausend Fahrzeugen vertreten

Nehmen Sie am besten umgehend Kontakt mit uns auf.

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Über den Autor

Jan-Henning Ahrens

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit über 20 Jahren Erfahrung, verstehe ich das Finanz- und Wirtschaftssystem wie nur wenige.

Was mich seither motiviert, ist es, meinen Mandanten eine erstklassige Beratung zu bieten, um die Welt aus meinen Augen zu sehen und bestmögliche finanzielle Entscheidungen zu treffen. Die Chancen sind immer größer und vielfältiger als man meint!

Gemeinsam mit meinem Team aus fähigen Partnern beraten wir Privatanleger, Unternehmer und Investoren. Sei es beim Schadensersatz wegen einer verlorenen Geldanlage oder bei wichtigen Entscheidungen im Unternehmen. Wir holen das Maximum für Sie heraus.

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Als Spezialisten für Schadensersatz vertreten wir seit über 20 Jahren die Rechte von Verbrauchern. Wenn Sie im Abgasskandal betroffen sind, sollten Sie den Schaden keineswegs auf sich sitzen lassen. Wir erstreiten für Sie einen finanziellen Vorteil, der Ihnen rechtlich zusteht. Geben Sie Ihr Fahrzeug zurück und bleiben Sie auf dem Schaden nicht sitzen.