Pflichtteil einklagen: Ihr Recht durchsetzen mit anwaltlicher Hilfe 

von  Jan-Henning Ahrens

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KWAG ist bekannt aus:

Sie möchten Ihren Pflichtteil einklagen?

Damit Sie erfolgreich Ihren Pflichtteilsanspruch durchsetzen und alle rechtlichen Herausforderungen meistern können, sollten Sie sich unbedingt einen durchsetzungsstarken Partner an Ihre Seite holen, der Ihre Interessen konsequent vertreten kann.

Als herausragende Rechtsanwälte für Erbrecht kennen wir uns bestens mit der Pflichtteilklage aus und haben bereits zahlreichen Pflichtteilsberechtigten dabei geholfen, ihren Pflichtteil einzuklagen und sich erfolgreich durchzusetzen.

Alles auf einen Blick

  • 1. Rechtliche Hürden meistern: Setzen Sie Ihren Pflichtteil durch: Tauchen Sie ein in die Welt der erbrechtlichen Herausforderungen und entdecken Sie, wie Sie trotz der komplexen rechtlichen Lage erfolgreich Ihren Pflichtteil einfordern können. Lassen Sie sich von unseren Experten durch die komplizierte Materie führen und sichern Sie Ihren rechtmäßigen Anteil am Erbe.
  • 2. Emotionale und finanzielle Fallstricke: Finden Sie Ihren Weg: Erkennen Sie die emotionalen und finanziellen Stolpersteine, die mit der Einforderung Ihres Pflichtteils einhergehen können. Erfahren Sie, wie Sie mit der Unterstützung unserer erfahrenen Anwälte diese Herausforderungen bewältigen und unbeschadet aus dem Prozess hervorgehen können.
  • 3. Erfolgreiche Durchsetzung: Ihr Recht in erfahrenen Händen: Entdecken Sie den Weg zu Ihrem Erfolg in der Durchsetzung Ihres Pflichtteilsanspruchs mit der Unterstützung unseres fachkundigen Teams. Lassen Sie sich zeigen, wie wir bereits vielen in Ihrer Situation zu ihrem Recht verholfen haben.
  • 4. Pflichtteil einklagen: Verstehen Sie Ihre Rechte und Optionen: Lernen Sie die grundlegenden Schritte und rechtlichen Aspekte kennen, die notwendig sind, um Ihren Pflichtteil einzuklagen. Wir bieten Ihnen eine klare, verständliche Beratung, damit Sie Ihre Rechte voll ausschöpfen und Ihren Anspruch erfolgreich geltend machen können.
  • 5. Jetzt handeln: Sichern Sie sich Ihre rechtmäßige Erbschaft: Ergreifen Sie jetzt die Initiative und sichern Sie sich mit unserer professionellen Hilfe Ihren Anteil am Erbe. Unsere erfahrenen Experten stehen bereit, um Sie bei jedem Schritt zu unterstützen und Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Herausforderungen beim Einfordern des Pflichtteils

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1. Komplexe rechtliche Situation

Das Erbrecht, insbesondere bei größeren Vermögen oder Immobilienbesitz, kann äußerst komplex sein. Die korrekte Berechnung des Pflichtteils setzt ein tiefes Verständnis des Erbrechts voraus. Oft ist eine detaillierte Bewertung des Nachlasses erforderlich, die Sachverständige einbeziehen kann. Bei internationalen Vermögenswerten oder wenn der Erblasser in einem anderen Land lebte, können zusätzliche juristische Komplikationen auftreten.

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2. Emotionale Belastungen

Auseinandersetzungen über das Erbe, insbesondere innerhalb der Familie, können zu erheblichen emotionalen Belastungen führen. Der Konflikt kann langjährige Beziehungen belasten und zu einer dauerhaften Entfremdung zwischen Familienmitgliedern führen. Die Einschaltung eines Anwalts kann dazu beitragen, den Prozess zu versachlichen und möglicherweise eine gütliche Einigung zu erreichen.

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3. Finanzielle Risiken

Die Inanspruchnahme des Pflichtteils ist oft mit hohen Kosten verbunden, besonders wenn ein Gerichtsverfahren erforderlich ist. Es besteht das Risiko, dass die Kosten des Verfahrens den Wert des Pflichtteils übersteigen oder dass der Pflichtteil letztlich nicht oder nur teilweise ausgezahlt wird. In einigen Fällen können die Kosten des Rechtsstreits das Erbe erheblich schmälern, was allen Beteiligten zum Nachteil gereicht.

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4. Dauer

Gerichtsverfahren können langwierig sein, was zu einer Verzögerung bei der Auszahlung des Pflichtteils führen kann. Diese Verzögerungen können bei den Beteiligten zu Unsicherheiten und weiteren finanziellen Belastungen führen.

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5. Beweisschwierigkeiten

Die Beweisführung bezüglich der Zusammensetzung und des Wertes des Nachlasses kann kompliziert sein, insbesondere wenn Vermögenswerte nicht klar dokumentiert sind. Die Anfechtung von Schenkungen oder Übertragungen vor dem Tod des Erblassers kann zusätzliche Beweishürden darstellen.

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6. Mögliche Auswirkungen auf das Vermögen

Bei der Einforderung des Pflichtteils kann es notwendig werden, Vermögenswerte des Nachlasses zu verkaufen, um die finanziellen Ansprüche zu erfüllen, was die Integrität des Erbes beeinträchtigen kann.

Mit exzellenten Spezialisten Ihren Pflichtteil erfolgreich einklagen

Unsere hoch qualifizierten Experten verfügen über umfangreiche Expertise im Erbrecht und sind auf das Einklagen von Pflichtteilsansprüchen spezialisiert. Sie haben bereits zahlreiche Pflichtteilsberechtigte bei der Durchsetzung ihrer Pflichtteilsansprüche erfolgreich vertreten und können auch Ihnen dabei helfen, Ihren Anspruch durchzusetzen.

Als durchsetzungsstarker Partner stehen wir Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite und setzen konsequent Ihr Recht durch, damit Sie den Ihnen zustehenden Pflichtteil des Erbes erfolgreich zugesprochen bekommen.

Grundlagen des Pflichtteilsanspruchs


Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist ein Begriff aus dem Erbrecht, der den Teil des Nachlasses bezeichnet, der bestimmten nahestehenden Angehörigen des Verstorbenen auch gegen den Willen des Erblassers zusteht. Der Pflichtteil soll sicherstellen, dass diese Angehörigen trotz möglicher enterbender Verfügungen im Testament einen Mindestanteil am Erbe erhalten. Hier sind einige grundlegende Aspekte zum Verständnis des Pflichtteils:

  1. Berechtigte Personen: In der Regel sind die direkten Nachkommen (Kinder), der Ehepartner und manchmal auch die Eltern des Verstorbenen pflichtteilsberechtigt. Die genaue Definition der pflichtteilsberechtigten Personen kann je nach Rechtsordnung variieren.

  2. Anteil am Nachlass: Der Pflichtteil entspricht einem bestimmten Prozentsatz des Wertes des Nachlasses. Dieser Prozentsatz ist gesetzlich festgelegt und hängt in der Regel davon ab, wie der Nachlass bei gesetzlicher Erbfolge aufgeteilt worden wäre.

  3. Anspruch unabhängig vom Testament: Der Pflichtteilsanspruch besteht unabhängig davon, ob der Erblasser ein Testament verfasst hat oder nicht. Auch wenn der Erblasser durch sein Testament bestimmte Personen enterbt hat, bleibt deren Pflichtteilsanspruch bestehen.

  4. Geldanspruch: Der Pflichtteil ist in der Regel ein Geldanspruch. Das bedeutet, dass Pflichtteilsberechtigte nicht automatisch Sachwerte oder Anteile am tatsächlichen Nachlass erhalten, sondern einen Anspruch auf Auszahlung eines Geldbetrages, der ihrem Pflichtteilsrecht entspricht.

  5. Geltendmachung: Um den Pflichtteil zu erhalten, muss der Berechtigte diesen Anspruch in der Regel aktiv geltend machen. Dies beinhaltet häufig, dass der Berechtigte beim Erben eine Forderung anmeldet und gegebenenfalls gerichtliche Schritte einleitet, falls der Erbe nicht freiwillig zahlt.

  6. Berechnung des Nachlasswertes: Die Berechnung des Pflichtteils basiert auf dem Gesamtwert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers. Hierzu können Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere und andere Vermögenswerte zählen.

Rechtlicher Rahmen

Der Pflichtteil ist in vielen Rechtssystemen fest verankert. Seine Höhe beträgt in der Regel einen bestimmten Prozentsatz des gesetzlichen Erbteils. Anspruchsberechtigt sind in der Regel Kinder, Ehepartner und manchmal auch Eltern des Verstorbenen.

Verfahren zur Geltendmachung des Pflichtteils

1

Ermittlung des Anspruchs

Zuerst muss geprüft werden, ob und in welcher Höhe ein Pflichtteilsanspruch besteht. Dies beinhaltet die Feststellung, ob der Anspruchsberechtigte nach dem geltenden Erbrecht einen Pflichtteil geltend machen kann.

2

Sammlung relevanter Dokumente

Wichtige Unterlagen wie das Testament, Nachlassinventare und andere relevante Dokumente müssen gesammelt werden. Diese Dokumente sind erforderlich, um den Wert des Nachlasses zu ermitteln und den Pflichtteilsanspruch zu berechnen.

3

Berechnung des Pflichtteils

Der Pflichtteil wird basierend auf dem Gesamtwert des Nachlasses berechnet. Dies kann die Bewertung von Immobilien, Wertpapieren, Bankguthaben und anderen Vermögenswerten umfassen.

4

Anspruchsanmeldung beim Nachlassverwalter

Der Pflichtteilsberechtigte muss seinen Anspruch zunächst beim Nachlassverwalter, in der Regel dem Erben, anmelden. Dies erfolgt oft in schriftlicher Form.

5

Verhandlungen und außergerichtliche Einigung

Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird in der Regel versucht, eine außergerichtliche Einigung mit den Erben zu erzielen. Hier kann ein Anwalt als Vermittler fungieren.

6

Einreichung der Klage

Sollte keine Einigung erzielt werden, kann der Anspruchsberechtigte eine Klage beim zuständigen Gericht einreichen. Dieser Schritt erfordert eine formgerechte Klageschrift und die Einreichung aller relevanten Beweismittel.

7

Gerichtsverfahren

Im gerichtlichen Verfahren werden die vorgelegten Beweise und Argumente beider Seiten geprüft. Das Gericht führt Anhörungen durch, bei denen beide Parteien ihre Standpunkte darlegen können.

8

Gerichtliche Entscheidung

Basierend auf den präsentierten Beweisen und Argumenten trifft das Gericht eine Entscheidung über den Pflichtteilsanspruch. Diese Entscheidung kann den Pflichtteilsberechtigten dazu berechtigen, einen bestimmten Betrag vom Nachlass zu erhalten.

9

Umsetzung der gerichtlichen Entscheidung

Nach einer positiven Entscheidung für den Pflichtteilsberechtigten erfolgt die Umsetzung der gerichtlichen Anordnung, d.h. die Auszahlung des zugesprochenen Betrags.

10

Mögliche Berufung

Sollten eine der Parteien mit dem Urteil nicht einverstanden sein, besteht die Möglichkeit, Berufung einzulegen, was zu einer weiteren gerichtlichen Überprüfung führen kann.

Bedingungen und Schritte zur Geltendmachung eines Pflichtteils

Pflichtteilberechtigung


Zuerst muss festgestellt werden, ob die Person, die den Pflichtteil einfordert, überhaupt pflichtteilsberechtigt ist. In der Regel sind dies nahe Angehörige wie Kinder, Ehepartner oder unter bestimmten Umständen auch Eltern des Verstorbenen.

Vorliegen eines gültigen Erbfalls


Ein Pflichtteilsanspruch entsteht erst mit dem Tod des Erblassers. Es muss also ein gültiger Erbfall vorliegen.

Ausschluss vom Erbe


Der Pflichtteilsanspruch entsteht in der Regel dann, wenn der Berechtigte durch ein Testament vom Erbe ausgeschlossen oder weniger bedacht wurde, als ihm nach dem Pflichtteil zustehen würde.

Berechnung des Pflichtteils


Die genaue Höhe des Pflichtteils muss berechnet werden. Dies hängt vom Wert des Nachlasses und dem gesetzlich festgelegten Pflichtteilsatz ab. Oft ist dazu eine Bewertung des gesamten Nachlasses erforderlich.

Ausschlagungsfrist


In einigen Rechtssystemen muss der Pflichtteil innerhalb einer bestimmten Frist nach Kenntnis vom Erbfall und dem Inhalt des Testaments geltend gemacht werden.

Geltendmachung des Anspruchs


Der Anspruch muss beim Erben bzw. Nachlassverwalter geltend gemacht werden, meist in schriftlicher Form.

Fehlende freiwillige Erfüllung


Wenn der Erbe den Pflichtteil nicht freiwillig auszahlt, kann der Pflichtteilsberechtigte gerichtliche Schritte einleiten.

Nachweis der Berechtigung


 Im Gerichtsverfahren muss der Pflichtteilsberechtigte seine Berechtigung und die Höhe des Anspruchs nachweisen.

Gerichtliches Verfahren


Falls notwendig, muss ein gerichtliches Verfahren zur Durchsetzung des Pflichtteils eingeleitet werden. Hierbei werden die Ansprüche und eventuelle Einwände des Erben geprüft.

Wichtige Überlegungen und Fristen

  • Kenntnis vom Erbfall und Testament: Die Frist für das Einklagen des Pflichtteils beginnt in der Regel, sobald der Pflichtteilsberechtigte vom Erbfall und den Inhalten des Testaments bzw. der Erbregelung Kenntnis erlangt. Dies ist wichtig, da Unkenntnis die Fristen verlängern kann.
  • Fristen zur Geltendmachung: Die Fristen zur Geltendmachung des Pflichtteils variieren je nach Land. Häufig liegt sie bei drei Monaten bis zu einem Jahr nach Kenntniserlangung vom Erbfall und Testament. Es ist entscheidend, diese Fristen genau einzuhalten, um den Anspruch nicht zu verlieren.
  • Ausnahmen und Verlängerungen der Frist: In manchen Rechtssystemen gibt es Ausnahmen oder Möglichkeiten zur Verlängerung der Fristen, beispielsweise bei späterer Entdeckung wesentlicher Informationen über den Nachlass.
  • Beweispflicht: Der Pflichtteilsberechtigte muss unter Umständen beweisen, dass der Wert des Nachlasses höher ist, als vom Erben angegeben. Dies kann die Einholung von Gutachten oder die Anforderung eines Nachlassverzeichnisses erforderlich machen.
  • Möglichkeit der vorläufigen Sicherung des Nachlasses: In einigen Fällen kann es notwendig sein, gerichtliche Maßnahmen zur Sicherung des Nachlasses zu ergreifen, um zu verhindern, dass Vermögenswerte vor Klärung des Pflichtteilsanspruchs veräußert oder verschoben werden.
  • Verhandlungen und außergerichtliche Einigung: Vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ist es oft ratsam, eine außergerichtliche Einigung zu versuchen. Dies kann Zeit und Kosten sparen und emotionale Belastungen reduzieren.
  • Kosten des Verfahrens: Die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens können beträchtlich sein und sollten in die Überlegungen einbezogen werden. In manchen Fällen kann der Pflichtteilsberechtigte bei einem erfolgreichen Verfahren die Erstattung der Prozesskosten verlangen.
  • Mögliche Berufung gegen Gerichtsentscheidungen: Sollte die erste gerichtliche Entscheidung nicht zufriedenstellend sein, besteht meist die Möglichkeit, Berufung einzulegen. Auch hier sind gesetzlich festgelegte Fristen zu beachten.

Dank herausragender Beratung wirkungsvoll Ihren Pflichtteil einklagen

Unser Team aus hoch qualifizierten Spezialisten besitzt weitreichende Kenntnisse im Bereich des Erbrechts und ist insbesondere in der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen erfahren. Wir haben bereits eine Vielzahl von Berechtigten erfolgreich bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche unterstützt und sind auch in der Lage, Ihnen effektiv zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Als engagierte und entschlossene Begleiter im gesamten Prozess, setzen wir uns mit Nachdruck für Ihre Interessen ein. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass Sie den Ihnen rechtlich zustehenden Anteil am Erbe erhalten.

Holen Sie sich jetzt einen starken Partner zur Seite und klagen Ihren Pflichtteil ein

Als einer der Erben haben Sie Anspruch auf den Pflichtteil des Erbes, den wir für Sie wirkungsvoll einklagen werden. Sichern Sie sich daher unsere erstklassigen Rechtsanwälte zu Ihrer Verstärkung und gewinnen so vor Gericht Ihren Pflichtteilsanspruch.


KWAG Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens Bremen

Über den Autor

Jan-Henning Ahrens

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit über 20 Jahren Erfahrung, verstehe ich das Finanz- und Wirtschaftssystem wie nur wenige.

Was mich seither motiviert, ist es, meinen Mandanten eine erstklassige Beratung zu bieten, um die Welt aus meinen Augen zu sehen und bestmögliche finanzielle Entscheidungen zu treffen. Die Chancen sind immer größer und vielfältiger als man meint!

Gemeinsam mit meinem Team aus fähigen Partnern beraten wir Privatanleger, Unternehmer und Investoren. Sei es beim Schadensersatz wegen einer verlorenen Geldanlage oder bei wichtigen Entscheidungen im Unternehmen. Wir holen das Maximum für Sie heraus.

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