Erbschaftssteuer bei Immobilien: Spartipps und rechtliche Beratung für Erben 

von  Jan-Henning Ahrens

erbschaftssteuer immobilien

KWAG ist bekannt aus:

Sie möchten vorteilhafte Steuerbedingungen für das Erben einer Immobilie?

Sind in der Erbmasse Immobilien enthalten, sehen sich viele Erben plötzlich mit dem Thema Erbschaftssteuer konfrontiert. Dieses Thema ist nicht nur komplex, sondern kann auch sehr kostspielig werden, wenn mehrere Immobilien oder sehr wertvolle Objekte im Nachlass vorhanden sind.

Mit der Beratung durch ein kompetentes Anwaltsteam lassen sich finanzielle und rechtliche Fallstricke vermeiden. Die Kanzlei KWAG Rechtsanwälte bietet Ihnen als Mandant eine umfassende Beratung und Unterstützung sowie praktische Spartipps zur Erbschaftssteuer bei Immobilien an.

Alles auf einen Blick

  • 1. Steuerfallen beim Immobilienerbe: Vorsicht geboten! Erkunden Sie die komplexe Welt der Erbschaftssteuer bei Immobilien und die möglichen finanziellen Belastungen, die auf Erben von Immobilien zukommen können.
  • 2. Bewertungsdschungel: Wie wird der Wert einer Immobilie ermittelt? Tauchen Sie ein in die Herausforderung der korrekten Immobilienbewertung für Erbschaftszwecke und verstehen Sie, wie eine fehlerhafte Bewertung Ihre Steuerlast beeinflussen kann.
  • 3. Spartipps für Erben: Schlau Steuern sparen: Entdecken Sie wertvolle Tipps und Strategien, wie Sie als Erbe die Steuerlast bei geerbten Immobilien reduzieren und finanzielle Fallstricke umgehen können.
  • 4. Rechtliche Unterstützung: Ein Muss bei Erbschaftssteuerfragen: Lernen Sie, wie eine professionelle rechtliche Beratung Ihnen helfen kann, die komplizierten Aspekte der Erbschaftssteuer bei Immobilien zu meistern und finanzielle Risiken zu minimieren.
  • 5. Erbenhaftung: Ein unerwartetes Risiko: Erfahren Sie mehr über die potenziellen Risiken, die mit der Erbschaftssteuer bei Immobilien verbunden sind, und wie Sie sich vor unerwarteten finanziellen Belastungen schützen können.

Schlüsselherausforderungen und rechtliche Fragen zur Erbschaftssteuer bei Immobilien

X

1. Steuerliche Belastungen

Erbschaftssteuer ist in vielen Ländern ein wesentlicher Faktor. Der Wert der geerbten Immobilie kann zu einer hohen Steuerbelastung führen. Diese Steuer muss oft innerhalb einer bestimmten Frist entrichtet werden, was finanzielle Schwierigkeiten für den Erben bedeuten kann, besonders wenn er oder sie nicht über ausreichende flüssige Mittel verfügt.

X

2. Marktwertbewertung

Die Festlegung des Marktwertes der Immobilie kann herausfordernd sein. Eine zu hohe Bewertung kann zu einer überhöhten Steuerbelastung führen, während eine zu niedrige Bewertung rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

X

3. Rechtliche Herausforderungen

Erbangelegenheiten können komplex sein, besonders wenn es mehrere Erben gibt oder das Testament unklar ist. Dies kann zu Rechtsstreitigkeiten führen, die teuer und zeitaufwendig sind.

X

4. Instandhaltung und Verwaltung der Immobilie

Wenn die Immobilie nicht verkauft wird, sind die Erben für deren Instandhaltung und Verwaltung verantwortlich. Dies kann eine finanzielle und zeitliche Belastung darstellen, insbesondere wenn die Immobilie nicht in der Nähe des Wohnorts des Erben liegt.

X

5. Liquiditätsprobleme

Falls die Erben die Erbschaftssteuer oder andere mit der Immobilie verbundene Kosten nicht tragen können, könnte dies zum Zwangsverkauf der Immobilie führen, oft zu einem ungünstigen Preis.

X

6. Marktschwankungen

Der Wert der Immobilie kann Schwankungen unterliegen, was die finanzielle Planung erschwert. Ein Wertverlust kann die Erben negativ beeinflussen, insbesondere wenn sie auf den Verkauf der Immobilie angewiesen sind, um die Erbschaftssteuer zu bezahlen.

Dank herausragender Beratung bestmögliche Steuervorteile sichern

Als erstklassige Experten für Erbrecht beraten wir unsere Mandanten zielorientiert zu besten Bedingungen, um Steuern beim Erben oder der Schenkung einer Immobilie zu sparen. Durch unser versiertes Fachwissen und unsere jahrelange Erfahrung können wir individuelle Lösungswege finden, damit Ihre Wünsche bestmöglich umgesetzt werden.

Wir unterstützen Mandanten bei der Bewertung der Immobilie und auch bei der Verwaltung des Erbes, sei es ein Verkauf, die Nutzung oder andere Ziele. Gemeinsam können wir rechtssicher eine wirkungsvolle Strategie entwickeln, damit Sie den größtmöglichen Vorteil erhalten.

Wichtige Aspekte zur Ermittlung der Höhe der Erbschaftssteuer bei Immobilien


Bewertung von Immobilien für die Erbschaftssteuer

Seit 2009 ist gemäß Erbschaftsteuerreform der Verkehrswert der Immobile als Grundlage zur Ermittlung der Erbschaft- und Schenkungsteuer anzusetzen. Das Bewertungsgesetz (BewG) definiert in §9 den sogenannten gemeinen Wert der Immobilie als Grundlage.

Für die Immobilienbewertung können unterschiedliche Verfahren genutzt werden (§§ 176 ff BewG). Welches Verfahren am geeignetsten ist, ist abhängig von der Art und Nutzung des zu bewertenden Objekts.

Das Vergleichswertverfahren (§ 183 BewG)

Das Vergleichswertverfahren ist bei Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser sowie bei Teileigentum geeignet. Dabei wird der Wert von tatsächlich realisierten Kaufpreisen vergleichbarer Objekte als Basis herangezogen. Zur Erhebung der Daten dienen Vergleichswertfaktoren wie Baujahr, Lage, Wohnfläche, Garagenstellplatz und vorhandener Balkon oder Terrasse.

Das Ertragswertverfahren (§ 184 BewG)

Das Ertragswertverfahren ist für Geschäftsgrundstücke, Mietwohngrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke geeignet. Dabei wird der Ertragswert aus den folgenden beiden Werten addiert:

  • Gebäudeertragswert
  • Bodenwert

Das Sachwertverfahren (§ 189 BewG)

Das Sachwertverfahren kommt meist dann zu Einsatz, wenn das Vergleichswertverfahren und das Ertragswertverfahren nicht praktikabel sind. Der Sachwert wird festgestellt anhand des

  • Bodenwerts und des
  • Gebäudesachwertes

Auswirkungen fehlerhafter Bewertungen

Wird eine fehlerhafte Bewertung der Immobile als Grundlage zur Erbschaftssteuer genutzt, wirkt sich das auf die Steuerlast der Erben aus und erzeugt mögliche rechtliche Konsequenzen. Im Kontext Erbschaftssteuer und für die Bewertung von Immobilien ist daher zwingend eine professionelle Hilfe zu empfehlen.

Nutzung von Freibeträgen und Steuervergünstigungen

Als Erbe können Sie von den persönlichen Erbschaftssteuer-Freibeträgen profitieren. Wie hoch diese ausfallen, ist abhängig von dem verwandtschaftlichen Verhältnis des Erblassers und dem Erbe. Folgende Freibeträge sind gemäß § 16 Absatz 1 Nr. 1 bis 7 ErbStG festgelegt:

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 EUR
  • Kinder inkl. Stiefkinder: 400.000 EUR
  • Enkel: 200.000 EUR
  • Geschwister, Nichten, Neffen, Eltern, Stiefeltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, geschiedene Ehegatten: 20.000 EUR
  • übrige Erben: 20.000 EUR

Weiterhin können folgende Versorgungsfreibeträge gemäß § 17 ErbStG geltend gemacht werden:

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 256.000 EUR
  • Kinder bis zu 5 Jahren: 52.000 EUR
  • Kinder zwischen 5 und 10 Jahren: 41.000 EUR
  • Kinder zwischen 11 und 15 Jahren: 30.700 EUR
  • Kinder zwischen 16 und 20 Jahren: 20.500 EUR
  • Kinder zwischen 21 und 27 Jahren: 10.300 EUR

Die Schenkungssteuer bei Immobilien

  • Grundprinzip: Die Schenkungssteuer ist eine Steuer, die auf den Transfer von Vermögenswerten durch Schenkung erhoben wird. Sie gilt auch für Immobilien und wird ähnlich wie die Erbschaftssteuer behandelt.
  • Freibeträge: Es gibt in vielen Ländern Freibeträge, bis zu denen Schenkungen steuerfrei sind. Diese Freibeträge können je nach Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem variieren.
  • Steuerklassen und -sätze: Die Steuersätze bei der Schenkungssteuer hängen oft vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert der Immobilie ab. Je näher der Verwandtschaftsgrad, desto niedriger ist in der Regel der Steuersatz.
  • Ziel der Schenkung: Häufig wird eine Immobilie zu Lebzeiten verschenkt, um Erbschaftssteuern zu vermeiden oder zu minimieren. Dies ist jedoch nur bis zu einem gewissen Grad möglich, da die Schenkungssteuer ähnliche Regeln und Sätze wie die Erbschaftssteuer hat.
  • Meldung und Bewertung: Schenkungen müssen in der Regel beim Finanzamt gemeldet werden. Die Immobilie wird bewertet, um den zu versteuernden Wert zu ermitteln.
  • Zeitlicher Abstand zu einem Erbfall: In vielen Rechtsordnungen gibt es Regelungen, die Schenkungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums vor dem Tod des Schenkers ähnlich wie ein Erbe behandeln.

Verständnis und Anwendung unterschiedlicher Steuersätze

Neben dem Steuerfreibetrag ist der Steuersatz entscheidend für die Berechnung der Erbschaftssteuer. Sobald ein Erbe den jeweils gültigen Steuerfreibetrag für die Immobilie überschreitet, muss der Betrag versteuert werden. Dafür kommen drei Steuerklassen infrage:

  1. Steuerklasse I: In Steuerklasse I fällt der geringste Steuersatz an. Er ist für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder und enge Verwandte anzuwenden.
  2. Steuerklasse II: Steuerklasse II ist der zweitgünstigste Steuersatz und gültig für entfernte Verwandte, Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten und Geschwister.
  3. Steuerklasse III: In Steuerklasse III gelten die höchsten Steuersätze. Diese Steuersätze sind für sämtliche weiteren Erben heranzuziehen.

Umgang mit Mehrfachimmobilien und Erbengemeinschaften

Bei vermieteten Mehrfamilienhäusern fällt die Erbschaftssteuer in den meisten Fällen sehr hoch aus. Kann der Erbe die Erbschaftssteuer nicht aus eigenen liquiden Mitteln begleichen und muss in diesem Kontext einen Kredit zur Finanzierung aufnehmen, sollte überlegt werden, ob ein Verkauf der Immobile nicht der bessere Weg ist.

Bei einer Erbengemeinschaft kann mit der richtigen Strategie die Steuerlast der einzelnen Miterben gesenkt werden. Zwar ist eine Erbengemeinschaft eine Gesamthandgemeinschaft, nicht jedoch bei der Erbschaftssteuer. Dadurch wird jeder einzelne Erbe für die Erbschaftsteuer herangezogen. Wie hoch diese ausfällt, wird anhand des Steuerwerts des Nachlasses, welcher dem Erben zugesprochen wird, der Erbquote der weiteren Miterben und den persönlichen Bedingungen wie Steuerklasse berechnet.

Diese Faktoren beeinflussen die Bewertung von Immobilien bei der Erbschaftssteuer

Die Einschaltung eines Sachverständigen ist empfehlenswert, um eine professionelle und marktgerechte Bewertung zu erhalten. Dieser berücksichtigt alle relevanten Faktoren und erstellt ein umfassendes Gutachten, das bei der Festsetzung der Erbschaftssteuer eine wichtige Rolle spielt.

1. Lage


Die geografische Lage der Immobilie ist einer der wichtigsten Faktoren. Immobilien in bevorzugten Wohnlagen, Stadtzentren oder in der Nähe von wichtigen Einrichtungen wie Schulen und Krankenhäusern haben in der Regel einen höheren Wert.

2. Größe und Zuschnitt


Die Fläche der Immobilie, sowohl die Wohnfläche als auch die Grundstücksgröße, beeinflussen den Wert. Auch der Zuschnitt, also die Aufteilung der Räume und Nutzflächen, spielt eine Rolle.

3. Zustand und Ausstattung


Der aktuelle Zustand der Immobilie, einschließlich Renovierungsbedarf, Alter der Bausubstanz und die Qualität der Ausstattung, wirkt sich auf den Wert aus. Gut instand gehaltene und modernisierte Immobilien werden höher bewertet.

4. Marktwert


Der Marktwert basiert auf dem aktuellen Immobilienmarkt und vergleichbaren Verkaufspreisen in der Region. Dieser Wert kann je nach Marktlage und Nachfrage schwanken.

5. Nutzungsmöglichkeiten


Die Art der möglichen Nutzung – ob Wohnimmobilie, Gewerbeimmobilie oder gemischte Nutzung – hat ebenfalls Einfluss auf die Bewertung.

6. Rechtliche Aspekte


Rechte und Belastungen, wie Wegerechte, Mietverhältnisse oder Denkmalschutzauflagen, können den Wert der Immobilie beeinflussen.

7. Infrastruktur und Entwicklungspotenzial


Die Anbindung an Verkehrsmittel, die Nähe zu Einkaufsmöglichkeiten und das Potenzial für zukünftige Entwicklungen in der Gegend sind ebenfalls relevante Faktoren.

Nächste Schritte zur Kontaktaufnahme mit den KWAG Rechtsanwälten

1

Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung

Falls sie eine oder mehrere Immobilien geerbt haben und Beratung und Unterstützung im Bereich Erbschaftssteuer Immobilien benötigen, sind die KWAG Rechtsanwälte die richtigen Ansprechpartner. Zur Kontaktaufnahme stehen sowohl Telefon, E-Mail als auch ein Online-Formular auf der Webseite zur Verfügung. Dort können Sie auch die Verfügbarkeit der Anwälte und die Öffnungszeiten der Kanzlei einsehen, um einen ersten Beratungstermin zu vereinbaren. Die Kanzlei zeichnet sich durch eine schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme aus, um den Bedürfnissen des künftigen Mandanten gerecht zu werden.

2

Vorbereitung auf die Erstberatung

Sobald der Termin für die Erstberatung steht, sollten Sie alle wichtigen Dokumente wie das Testament, Informationen zur Immobilie und vorhandene Steuererklärungen zusammenstellen. Diese nehmen Sie zur Erstberatung mit, da die Informationen dabei helfen, die Beratung effizient und zielführend zu gestalten. Bezüglich der Vertraulichkeit und dem Umgang mit ihren Daten müssen Sie sich keinerlei Gedanken machen. Diese werden gemäß Datenschutz behandelt und nicht unbefugt weitergegeben.

3

Ablauf der Erstberatung

Während dem Erstgespräch versuchen die Anwälte, ihre individuelle Situation zu verstehen und zu analysieren, bevor sie mögliche Handlungsoptionen aufzeigen. Damit eine fundierte Beratung sichergestellt werden kann, ist eine offene und ehrliche Kommunikation wichtig.

4

Nach der Erstberatung

Im Anschluss an die Erstberatung beginnt das KWAG Team mit der Ausarbeitung einer individuellen Strategie. Dabei werden weitere Schritte mit Ihnen abgestimmt, wobei Sie jederzeit Fragen stellen und sich nach dem aktuellen Stand erkundigen können. Falls Sie neue Erkenntnisse im Zusammenhang mit dem Erbfall gewinnen, ist es wichtig, diese ebenfalls in Richtung der Anwälte zu kommunizieren. So kann eine fortlaufende Unterstützung und Beratung durch das Anwaltsteam während des gesamten Prozesses sichergestellt werden.

Mit fähigen Experten wirkungsvolle Steuervorteile erzielen

Unser Team, spezialisiert auf Erbrecht, bietet unseren Mandanten maßgeschneiderte Beratung, um bei der Erbschaft oder Schenkung von Immobilien Steuern effizient zu reduzieren. Mit unserem umfangreichen Fachwissen und langjähriger Erfahrung entwickeln wir individuell angepasste Lösungsansätze, die Ihre Ziele optimal verwirklichen.

Wir begleiten unsere Mandanten bei der Bewertung ihrer Immobilien und unterstützen sie in der Verwaltung des Erbes – ob es um den Verkauf, die Nutzung oder andere spezifische Anliegen geht. Zusammen arbeiten wir an einer rechtlich fundierten und effektiven Strategie, die Ihnen maximalen Nutzen verspricht.

Sichern Sie sich jetzt bestmögliche Erbschaftssteuer bei Immobilien

Lassen Sie sich zu Ihren individuellen Möglichkeiten beraten, um potenzielle finanzielle Belastungen zu minimieren und rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Wir unterstützen Sie wirkungsvoll bei der Regelung der Immobilie aus dem Erbe, damit Ihre Wünsche umgesetzt und Ihre Ziele erreicht werden.


KWAG Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens Bremen

Über den Autor

Jan-Henning Ahrens

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit über 20 Jahren Erfahrung, verstehe ich das Finanz- und Wirtschaftssystem wie nur wenige.

Was mich seither motiviert, ist es, meinen Mandanten eine erstklassige Beratung zu bieten, um die Welt aus meinen Augen zu sehen und bestmögliche finanzielle Entscheidungen zu treffen. Die Chancen sind immer größer und vielfältiger als man meint!

Gemeinsam mit meinem Team aus fähigen Partnern beraten wir Privatanleger, Unternehmer und Investoren. Sei es beim Schadensersatz wegen einer verlorenen Geldanlage oder bei wichtigen Entscheidungen im Unternehmen. Wir holen das Maximum für Sie heraus.

Bleiben wir im Kontakt!