Wenn Sie bei einem Immobilienkauf auf falsche Beratung vertraut haben und dadurch erheblichen Schaden erlitten, droht die Gefahr, dass Sie auf falschen Angaben sitzenbleiben. Ohne juristische Unterstützung besteht das Risiko, dass Sie Ihre Ansprüche verlieren oder Ihr Geld nicht zurückbekommen.
✓ Rechtssicher zurücktreten
✓ Haftung des Maklers durchsetzen
✓ Verluste umfassend ausgleichen
Wichtige Kernaussagen für Immobilienkäufer bei Pflichtverletzung und Falschberatung
Sie riskieren den Verlust Ihrer Kontrolle über die Immobilie, wenn Sie bei einem Immobilienkauf keine rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Unsere Kanzlei hilft, die Rückübertragung der Immobilie durchzusetzen.
Ohne fachgerechte Beratung besteht die Gefahr, dass Ihre finanziellen Verluste auf Jahre bestehen bleiben, weil Schadensersatzansprüche oder Rückabwicklungen verloren gehen könnten. Wir sichern Ihre Ansprüche effizient.
Fristen bei Schadensersatz und Rückabwicklung sind schwer zu erkennen und können verpasst werden. Unsere Expertise sorgt für rechtzeitige Maßnahmen, damit Ihre Ansprüche nicht verfallen.
Bei einer Pflichtverletzung durch verschwiegene Mängel, falsche Angaben oder Täuschung ist eine Rückabwicklung des Kaufvertrages möglich. Wir beweisen Haftung und setzen Schadensersatz durch.
Mit der strategischen Expertise unserer Kanzlei im immobilienrechtlichen Bereich minimieren Sie Ihre Verluste und sichern Ihre Rechte – insbesondere bei komplexen Immobilienfällen.
Vermeidung schwerwiegender Folgen bei fehlerhafter Immobilienberatung
Wenn Sie bei Ihrem Immobilienkauf keine rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen, drohen Ihnen ernsthafte Konsequenzen, die Ihre finanzielle und persönliche Zukunft massiv beeinträchtigen können.
Verlust der Kontrolle über die Immobilie
Ohne rechtliche Maßnahmen riskieren Sie, dass Sie die Immobilie dauerhaft verlieren, da unprofessionelle Makler oder Verkäufer Ihre Ansprüche nicht anerkennen. Unsere Kanzlei hilft, die Rückübertragung der Immobilie zu erwirken und Ihre Rechte konsequent durchzusetzen.
Finanzielle Schadensprobleme
Ohne rechtliche Unterstützung könnten Ihre Verluste auf Jahre hinaus bestehen bleiben, weil Sie keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Rückabwicklung durchsetzen können. Wir sorgen für die Rücknahme der Immobilie und die Erstattung Ihrer Verluste, um Ihre finanzielle Situation zu stabilisieren.
Verjährung der Ansprüche
Ohne schnelle rechtliche Intervention droht, dass wichtige Fristen verpasst werden und Ihre Ansprüche verfallen. Mit unserer Erfahrung stellen wir sicher, dass Ihre Fristen gewahrt bleiben und Ihre Ansprüche nicht verloren gehen.
Falsche Beratung kann dazu führen, dass Sie für zusätzliche Kosten und Schadensersatzforderungen haften müssen. Unsere Kanzlei setzt gezielt auf die Durchsetzung Ihrer Forderungen gegen Makler, um Ihre Haftung zu minimieren.
Ohne professionellen Beistand bestehen Unsicherheiten, ob Sie Ihre rechtlichen Ansprüche überhaupt durchsetzen können. Wir schaffen frühzeitig Klarheit und führen Ihre Ansprüche konsequent bis zum Ziel, damit Sie wieder in eine stabile Situation kommen.
Erfolgsaussichten und mögliche Ergebnisse unserer Kanzlei KWAG Rechtsanwälte
Unsere spezialisierte Kanzlei im Immobilienrecht verfügt über umfangreiche Erfahrungen bei der Rückabwicklung von Immobilienkaufverträgen, die durch Pflichtverletzung oder Falschberatung entstanden sind.
In der Regel führen wir zu folgenden Ergebnissen: Rückübertragung der Immobilie – Wir setzen durch, dass bei nachgewiesener Pflichtverletzung der Makler oder Verkäufer die Immobilie zurücknimmt und der Kaufvertrag rückgängig gemacht wird.
Bei nachgewiesener Pflichtverletzung nach § 280 BGB kann der Makler zu Schadensersatz verpflichtet werden, was die finanzielle Last für den Käufer erheblich mindert. Wir sichern die Erstattung aller entstandenen Schäden, sodass der Mandant nicht auf den Kosten sitzen bleibt.
Als erfahrene Rechtsanwälte im Immobilienrecht verbinden wir tiefgehendes Fachwissen mit einer lösungsorientierten Strategie. Unser Ziel ist es, unsere Mandanten rechtlich durchzusetzen, ihre finanziellen Verluste zu minimieren und ihre Rechte klar und effektiv zu sichern.
Praxisbeispiel: Erfolgreicher Rückgriff bei Immobilienbetrug durch KWAG Rechtsanwälte
Ein älterer Mandant hatte auf Empfehlung eines vermeintlichen Immobilienmaklers eine Wohnung in einer aufstrebenden Region erworben. Der Makler versprach hohe Renditen durch Schein-Sanierungen. Nach dem Kauf zeigte sich, dass die Immobilie in schlechtem Zustand war. Wir analysierten den Kaufvertrag, die Korrespondenz und Unterlagen.
Als der Makler nicht reagierte, erhoben wir Klage. Nach gerichtlicher Entscheidung wurde der Makler zur Rücknahme verpflichtet und die Verluste ausgeglichen.
Unsere Expertise im Immobilienrecht ermöglicht es, auch in komplexen Betrugsfällen die Rechte unserer Mandanten energisch durchzusetzen.
Rechtliche Unterstützung bei Immobilienkauf, Pflichtverletzung und Falschberatung
Wenn Sie bei einem Immobilienkauf auf einen Immobilienmakler vertraut haben und eine Pflichtverletzung oder Falschberatung vorliegt, sind wir Ihr Ansprechpartner.
Unsere Services im Immobilienrecht:
- Verdeckte Mängel erkennen: Wir prüfen Kaufverträge, Angaben und Korrespondenz auf Täuschung und versteckte Mängel, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
- Rückabwicklung realisieren: Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln gemäß § 444 BGB sorgen wir für die rechtssichere Rücknahme der Immobilie und Klärung der Haftung.
- Schäden minimieren: Wir sichern Schadensersatzansprüche und setzen diese durch, damit Sie finanzielle Verluste vermeiden oder mindern.
Der Bereich Immobilienrecht zeichnet sich durch komplexe Gesetzesgrundlagen und Besonderheiten aus, vor allem bei Falschberatung und Pflichtverletzung. Unsere Expertise ermöglicht es, Ihre Rechte effizient durchzusetzen und entstehende Schäden noch zu begrenzen.
So funktioniert die effiziente Rechtsberatung bei immobilienrechtlichen Fällen
Datenaufnahme
Sie senden uns alle relevanten Unterlagen wie Kaufverträge, Korrespondenz und Beweise per E-Mail, um den Fall gründlich zu prüfen.
Detaillierte Analyse
Dabei prüfen wir die Angaben zum Immobilienkauf, mögliche Mängel und Täuschungspotenziale, um die Rechtslage exakt zu erfassen und Ihre Ansprüche zu bestimmen.
Strategieentwicklung
Wir entwickeln einen maßgeschneiderten Plan, um Ihre Rechte durchzusetzen, sei es durch Rückabwicklung, Schadensersatz oder Schadensbegrenzung. Das umfasst die Vorbereitung eines Aufforderungsschreibens an den Makler oder Verkäufer.
Forderungserhebung
Gemeinsam setzen wir das Schreiben auf, um den Makler aufzufordern, die Immobilie zurückzunehmen und den Schaden zu kompensieren. Falls eine Reaktion ausbleibt, erheben wir gerichtliche Klage.
Durchsetzung
Wir vertreten Ihre Ansprüche konsequent vor Gericht, um Ihre Rechte im Immobilienrecht durchzusetzen und Ihre Verluste zu mindern. Dabei begleiten wir Sie eng, um die Immobilie rückabzuwickeln und Schadensersatz zu sichern.
Wenn Immobilienmakler Mängel übersehen – Anwalt schützt Ihre Rechte
Wenn ein Immobilienmakler bei der Beratung versagt hat, kann das schwerwiegende Folgen für den Käufer haben. Häufig wurden Mängel oder falsche Angaben im Vorfeld nicht erkannt, was dazu führt, dass die Immobilie in einem erheblich schlechteren Zustand ist als angenommen. Gerade in solchen Fällen hilft ein erfahrener Rechtsanwalt für Immobilienrecht, um die Situation rechtssicher zu prüfen.
Nicht selten haben Makler oder Verkäufer wesentliche Mängel verschwiegen oder Angaben zum Zustand der Immobilie falsch gemacht. Das kann Mängel im Bau, bei der Grundsubstanz oder unzureichende Sanierungen betreffen, etwa beim Dach oder anderen tragenden Gebäudeteilen. Ist die Beratung durch einen Immobilienmakler dabei unzureichend oder liegt eine Pflichtverletzung vor, stehen die Chancen gut, Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückabwicklung zu prüfen.
Wurde bei der Kaufentscheidung eine Täuschung durch falsche Angaben oder arglistiges Verschweigen von Mängeln gemäß § 444 BGB festgestellt, besteht die Möglichkeit, den Kaufvertrag anzufechten oder rückgängig zu machen. Ein Rechtsanwalt für Immobilienrecht kann auf Basis der aktuellen Rechtsprechung nachweislich beweisen, dass ein Beratungsfehler oder eine Pflichtverletzung nach § 280 BGB seitens des Maklers besteht. Das ermöglicht die rechtssichere Rückabwicklung sowie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
Nur durch eine konsequente Durchsetzung der Ansprüche ist es möglich, finanzielle Verluste zu mindern. Unsere Rechtsanwälte im Immobilienrecht kennen die Voraussetzungen, um nachweislich den Schaden zu minimieren. Dabei sichern wir auch, dass Sie die Kontrolle über den Kaufprozess zurückgewinnen und die Haftung des Maklers oder Verkäufers auf rechtlich sicheren Fuß stellen. Die Expertise im Immobilienrecht ist dabei der Schlüssel, um Ihre Rechte durchzusetzen und Ihre finanziellen Interessen zu schützen.
Nächste Schritte im Immobilienrecht
Erster Kontakt und Ersteinschätzung: Kontaktieren Sie unsere Kanzlei per E-Mail oder Telefon. Wir nehmen eine erste Einschätzung Ihres Falls vor, prüfen den Verdacht auf Täuschung und die Schadenshöhe sowie die vorhandenen Beweise.
Analyse und Strategie: Anschließend analysieren wir die Ausgangslage gründlich, identifizieren Mängel und mögliche Haftung des Maklers oder Verkäufers. Gemeinsam entwickeln wir eine rechtssichere Strategie, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Konsequentes Vorgehen: Unsere Rechtsanwälte setzen nach der Strategie alles daran, Ihre Rechte zu sichern. Ziel ist die Rückabwicklung des Immobilienkaufs, Schadensersatz sowie die bestmögliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Immobilienrecht.
Jetzt handeln: Ihre Rechte bei Pflichtverletzung im Immobilienrecht sichern
Zögern Sie nicht, wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Immobilienmakler hat Betrug übersehen. Unsere Rechtsanwälte im Immobilienrecht prüfen Ihren Fall, sichern Beweise und entwickeln eine Strategie, um Schadensersatzansprüchen Nachdruck zu verleihen. Kontaktieren Sie uns jetzt, um Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen und die Folgen Ihres Kaufs zu minimieren. Lassen Sie Ihr Recht nicht ungenutzt – Wir stehen Ihnen zur Seite.
Häufig gestellte Fragen zum Immobilienrecht bei Pflichtverletzung durch Immobilienmakler
Wie erkenne ich eine Pflichtverletzung beim Immobilienkauf?
Eine Pflichtverletzung liegt vor, wenn falsche Angaben, arglistiges Verschweigen von Mängeln gemäß § 444 BGB oder Täuschung bei der Beratung vorliegen. Ein Rechtsanwalt für Immobilienrecht kann Beweise sichern und die Falschberatung nachweisen.
Was kann ich tun, wenn der Makler Mängel verschwiegen hat?
Sie können den Vertrag anfechten oder Rückabwicklung fordern. Ein erfahrener Rechtsanwalt im Immobilienrecht prüft Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und führt diese durch. Die Beweislast liegt dabei beim Käufer, die Pflichtverletzung und den entstandenen Schaden nachzuweisen.
Wie hoch sind die Kosten für eine rechtliche Vertretung bei Immobilienrecht?
Die Kosten hängen vom Umfang der Leistung ab. Wir informieren Sie transparent vor Beginn der Beratung, damit Sie Ihre Ansprüche effizient durchsetzen können.
Was passiert, wenn der Verkäufer Mängel verschwiegen hat?
Hier besteht die Möglichkeit, den Kauf rückgängig zu machen und Schadensersatz zu fordern. Ein Rechtsanwalt im Immobilienrecht kann das arglistige Verschweigen von Mängeln gemäß § 444 BGB nachweisen, selbst wenn die Gewährleistung im Vertrag ausgeschlossen wurde.
Kann ich die Immobilie bei arglistiger Täuschung noch zurückbekommen?
Ja, wenn die Täuschung oder das arglistige Verschweigen von Mängeln nachweisbar ist, kann der Vertrag angefochten oder rückabgewickelt werden.
Ein Rechtsanwalt für Immobilienrecht prüft, ob die Angaben falsch oder irreführend waren, und führt die rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche durch. Die Position des Käufers wird dabei umfassend geprüft.
Durch eine unabhängige Beratung und die Geltendmachung von Schadensersatz sowie Rückabwicklung des Kaufvertrags können Sie Ihr Recht durchsetzen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie im gesamten Vorgehen.
Schadensersatz ist die finanzielle Kompensation für entstandene Schäden durch Täuschung, arglistiges Verschweigen oder Falschberatung bei Immobilientransaktionen. Die Höhe richtet sich nach dem nachweisbaren Schaden.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis gemäß § 195, 199 BGB. Unser Rechtsanwalt für Immobilienrecht überprüft, ob Ansprüche noch bestehen.
Mängel, die bei der Beratung übersehen wurden oder arglistig verschwiegen wurden, geben den Anspruch auf Rückabwicklung und Schadensersatz. Dies gilt selbst dann, wenn im Vertrag ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde – Ausnahme: arglistiges Verschweigen gemäß § 444 BGB.
Bei falschen Angaben, Täuschung oder Pflichtverletzung nach § 280 BGB können Sie Ihre Ansprüche vor Gericht durchsetzen. Die Beweislast liegt beim Käufer. Sämtliche rechtlichen Schritte, Beweissicherung, Anspruchsdurchsetzung, Klagevorbereitung und Verhandlung werden von unserer Expertise im Immobilienrecht abgedeckt.
Beweise sichern, einen Rechtsanwalt für Immobilienrecht konsultieren und alle Dokumente überprüfen lassen. Eine schnelle Reaktion sichert Ihre Ansprüche. Achten Sie auf Qualifikation als Rechtsanwalt im Immobilienrecht, Erfahrung bei Betrugsfällen und erfolgreiche Referenzen in diesem Bereich. Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Expertise im Immobilienrecht und unterstützt Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Rechte.


