Sie stehen kurz vor dem Kauf einer Immobilie? Womöglich liegt der Vertrag schon vor und wartet nur noch darauf, unterzeichnet zu werden? Wenn das einzige, was noch fehlt, um Ihren Immobilienkauf perfekt zu machen, die Beurkundung durch einen Notar ist, sollten Sie an dieser Stelle kurz innehalten und die nähere Prüfung des Kaufvertrags durch einen Anwalt in Erwägung ziehen.
Wir erklären Ihnen, warum es nicht nur nützlich, sondern von entscheidender Bedeutung sein kann, ob Sie Ihren Immobilienkaufvertrag prüfen lassen und wie Ihre besten Möglichkeiten aussehen, um dies zu tun.
Das Wichtigste im Überblick
X
Warum Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen sollten
Kein Immobiliengeschäft gleicht dem anderen aufs Haar. Allein aus dem Typ und der Beschaffenheit der zu verkaufenden Immobilie ergibt sich eine enorme Vielzahl an individuellen Feinheiten, die in einem Kaufvertrag idealerweise berücksichtigt werden sollten. Allein, ob es sich bei dem fraglichen Objekt um eine Eigentumswohnung, ein Haus oder ein unbebautes Grundstück handelt, wie groß und wie alt es ist oder in welchem Zustand es sich befindet, unterscheidet sich von Fall zu Fall, mitunter eklatant. Da reicht ein standardisierter Vertrag, wie er von einem Notar bereitgestellt wird, oftmals einfach nicht aus.
Allzu groß sind die Risiken, die ein Käufer eingeht, wenn er voreilig unterschreibt, ohne die Vertragsprüfung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch genommen zu haben. Die hohe Lesezeit und die Formulierungen der Juristensprache sind für einen Laien oftmals nur mit großer Mühe zu bewältigen. Erst hinterher könnte man bemerken, dass die angebliche Traumimmobilie viel mehr Schäden und Mängel aufweist, als zunächst gedacht. Aber hinterher ist es auch zu spät, wenn man sich nicht pünktlich um eine kompetente Rechtsberatung gekümmert hat. Damit Sie durch Ihren Immobilienkaufvertrag nicht benachteiligt werden, sollten Sie unbedingt einen Fachanwalt konsultieren.
Klärende Erstberatung anfordern
Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder über unsere Telefonnummer: +49 40 797 25014
Notar vs. Anwalt
Man könnte vielleicht glauben, dass die Beurkundung des Kaufvertrags durch den Notar bereits ausreichend sei, um ein problemloses Geschäft abzuwickeln. Immerhin ist auch ein Notar ein ausgebildeter Jurist, der sich mit Verträgen bestens auskennt. Der entscheidende Unterschied zwischen einem Notar und einem Anwalt ist allerdings, dass der Notar Neutralität wahren soll und sich nicht um die persönlichen Belange eines der beiden Vertragspartner kümmert, während ein Anwalt die konkreten Interessen seines Mandanten vertritt.
Der Notar hat keine beratende, sondern nur eine aufklärende Funktion. Zudem prüft er weder die begleitenden Dokumente, wie die Teilungserklärung, den Aufteilungsplan oder weitere individuelle Eigenheiten des Kaufobjekts, noch untersucht er den Vertrag nach möglichen Schwachstellen, weder für den Käufer, noch für den Verkäufer. Die Hauptaufgaben des Notars sind es, beide Parteien vor einem zu schnellen Vertragsschluss zu warnen, sowie die Beweissicherung und die Aufklärung über allgemeine Risiken zu übernehmen.
Der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin, die von Ihnen beauftragt wird, steht hingegen prüfend und beratend auf Ihrer Seite, um mögliche Fallstricke im Vertragstext zu erkennen und zu beseitigen.
Wir sorgen dafür, dass der Kaufvertrag Ihrer Immobilie keine bösen Überraschungen enthält
Das voreilige Unterzeichnen eines Kaufvertrages kann zu mehr Problemen führen, als man zunächst denken würde. Die Schwierigkeiten, die sich daraus ergeben können, sind so vielfältig wie die Grundstücke und ihre Verkäufer. Plötzlich stellen sich Immobilien auf die eine oder andere Weise als mangelhaft dar und der unterschriebene Vertrag gibt einem keine Möglichkeiten an die Hand, dagegen vorzugehen. Deshalb sorgen unsere kompetenten Anwälte aus dem Bereich Immobilienrecht durch ihre Prüfung und Beratung dafür, dass Sie bei Ihrem Immobilienkauf optimal abgesichert sind.
Folgende Punkte sollten Sie bei Ihrem Kaufvertrag vorab prüfen lassen
Standardinformationen
Die folgenden Informationen sollten in jedem Immobilienkaufvertrag vorhanden sein und unbedingt auf ihre Vollständigkeit überprüft werden:
Schenken Sie diesen Punkten besondere Beachtung
Die Standardinformationen enthalten in der Regel eher wenig Potenzial für Probleme. Anders verhält es sich mit den folgenden Punkten, die man deshalb ganz besonders gründlich in Augenschein nehmen sollte:
Diese Unterlagen benötigen wir für Ihre Prüfung
Wenn Sie einen unserer Anwälte mit der Prüfung Ihres Immobilienkaufvertrags beauftragen, benötigen wir von Ihnen folgende Vertragsunterlagen:
1
Am wichtigsten ist zunächst der Vertragsentwurf, wie er vom Notar erstellt worden ist. Als Objekt der Überprüfung bildet er die Basis für einen Vertrag, der Ihre persönlichen Interessen vertritt.
2
Am wichtigsten ist zunächst der Vertragsentwurf, wie er vom Notar erstellt worden ist. Als Objekt der Überprüfung bildet er die Basis für einen Vertrag, der Ihre persönlichen Interessen vertritt.
3
Zudem sind weitere individuelle Details von Bedeutung, etwa die Frage, ob neben der Immobilie zusätzliche Wirtschaftsgüter oder Gegenstände mitgekauft werden (also etwaiges Mobiliar, eine Küche, Heizöl etc.).
4
Ist die Immobilie bereits vermietet? In dem Fall werden die Mietverträge benötigt.
5
Wenn auf dem Grundstück gebaut werden soll, muss die Baugenehmigung vorliegen.
6
Bei zusätzlichen Werkleistungen des Verkäufers wird eine Baubeschreibung benötigt. Je nach Umfang der Bauarbeiten raten wir hier zu einer zusätzlichen technischen Prüfung durch einen eigenen Architekten.
7
Zu guter Letzt sind beim Kauf von Wohnungs- und Teileigentum folgende Unterlagen wichtig: Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, die aktuelle Beschlusssammlung (durch den Verkäufer regelmäßig vom WEG-Verwalter abzufordern), sowie Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung (diese liegt im Grundbuch vor und kann vom Notar abgefordert werden).
Wer übernimmt die Kosten?
Die Kosten für einen Notarvertrag variieren je nach Wert der Immobilie oder Zeitaufwand der notariellen Arbeit. Mitunter gibt es auch Festpreise für Notarverträge, doch in der Regel hängen die Kosten stark vom individuellen Fall ab. Bei Geschäften mit Immobilien ist es üblich, dass der Käufer den Großteil der Kosten übernimmt, die für eine notarielle Beglaubigung anfallen.
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt der Versicherer üblicherweise alle zusätzlich entstehenden Kosten.
Fallbeispiel
Eine Situation, in der Sie keinen Anwalt einschalten, Sie also Ihren Immobilienkaufvertrag nicht prüfen lassen, könnte in etwa so aussehen:
Demgegenüber steht der Fall, bei dem Sie sich an KWAG wenden:

Sichere Begleitung beim Kauf Ihrer Immobilie
Bei einer so schwerwiegenden Angelegenheit wie dem Kauf von Immobilien sollte man stets Vorsicht walten lassen und nicht überstürzt handeln. Mit der Hilfe der Experten von KWAG vermeiden Sie böse Überraschungen, die sich in Ihrem Kaufvertrag versteckt haben könnten.
Unsere kompetente Beratung liefert Ihnen auf alle Fragen eine Antwort, unsere gründliche Prüfung Ihrer Kaufverträge sorgt dafür, dass alles in Ihrem Sinne abläuft und Sie den finalen Notartermin ganz entspannt angehen können.