Immobilie schützen – Darum sollten Sie den Kaufvertrag Ihrer Immobilie prüfen lassen 

von  Jan-Henning Ahrens

kaufvertrag ihrer immobilie prüfen lassen

KWAG ist bekannt aus:

Sie stehen kurz vor dem Kauf einer Immobilie? Womöglich liegt der Vertrag schon vor und wartet nur noch darauf, unterzeichnet zu werden? Wenn das einzige, was noch fehlt, um Ihren Immobilienkauf perfekt zu machen, die Beurkundung durch einen Notar ist, sollten Sie an dieser Stelle kurz innehalten und die nähere Prüfung des Kaufvertrags durch einen Anwalt in Erwägung ziehen.
Wir erklären Ihnen, warum es nicht nur nützlich, sondern von entscheidender Bedeutung sein kann, ob Sie Ihren Immobilienkaufvertrag prüfen lassen und wie Ihre besten Möglichkeiten aussehen, um dies zu tun.

Das Wichtigste im Überblick

  • Bei einem Immobilienkaufvertrag handelt es sich in der Regel auch um einen sogenannten Notarvertrag. Dieser heißt so, weil er von einem Notar erstellt und beglaubigt wird.
  • Erst mit der Beglaubigung, auch Beurkundung, durch den Notar wird der Vertrag gültig und das Geschäft rechtskräftig.
  • Die Kosten, die durch den Notartermin entstehen, übernimmt normalerweise der Käufer der Immobilie. Eine Rechtsschutzversicherung kann jedoch helfen.
  • Ein Anwalt sollte vor der Unterzeichnung eines Immobilienkaufvertrages zurate gezogen werden, um die persönlichen Anliegen des Käufers so zu vertreten, wie es einem Notar nicht möglich ist.

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Warum Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen sollten

Kein Immobiliengeschäft gleicht dem anderen aufs Haar. Allein aus dem Typ und der Beschaffenheit der zu verkaufenden Immobilie ergibt sich eine enorme Vielzahl an individuellen Feinheiten, die in einem Kaufvertrag idealerweise berücksichtigt werden sollten. Allein, ob es sich bei dem fraglichen Objekt um eine Eigentumswohnung, ein Haus oder ein unbebautes Grundstück handelt, wie groß und wie alt es ist oder in welchem Zustand es sich befindet, unterscheidet sich von Fall zu Fall, mitunter eklatant. Da reicht ein standardisierter Vertrag, wie er von einem Notar bereitgestellt wird, oftmals einfach nicht aus.
Allzu groß sind die Risiken, die ein Käufer eingeht, wenn er voreilig unterschreibt, ohne die Vertragsprüfung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch genommen zu haben. Die hohe Lesezeit und die Formulierungen der Juristensprache sind für einen Laien oftmals nur mit großer Mühe zu bewältigen. Erst hinterher könnte man bemerken, dass die angebliche Traumimmobilie viel mehr Schäden und Mängel aufweist, als zunächst gedacht. Aber hinterher ist es auch zu spät, wenn man sich nicht pünktlich um eine kompetente Rechtsberatung gekümmert hat. Damit Sie durch Ihren Immobilienkaufvertrag nicht benachteiligt werden, sollten Sie unbedingt einen Fachanwalt konsultieren.

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Notar vs. Anwalt


Man könnte vielleicht glauben, dass die Beurkundung des Kaufvertrags durch den Notar bereits ausreichend sei, um ein problemloses Geschäft abzuwickeln. Immerhin ist auch ein Notar ein ausgebildeter Jurist, der sich mit Verträgen bestens auskennt. Der entscheidende Unterschied zwischen einem Notar und einem Anwalt ist allerdings, dass der Notar Neutralität wahren soll und sich nicht um die persönlichen Belange eines der beiden Vertragspartner kümmert, während ein Anwalt die konkreten Interessen seines Mandanten vertritt.


Der Notar hat keine beratende, sondern nur eine aufklärende Funktion. Zudem prüft er weder die begleitenden Dokumente, wie die Teilungserklärung, den Aufteilungsplan oder weitere individuelle Eigenheiten des Kaufobjekts, noch untersucht er den Vertrag nach möglichen Schwachstellen, weder für den Käufer, noch für den Verkäufer. Die Hauptaufgaben des Notars sind es, beide Parteien vor einem zu schnellen Vertragsschluss zu warnen, sowie die Beweissicherung und die Aufklärung über allgemeine Risiken zu übernehmen.


Der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin, die von Ihnen beauftragt wird, steht hingegen prüfend und beratend auf Ihrer Seite, um mögliche Fallstricke im Vertragstext zu erkennen und zu beseitigen.

Wir sorgen dafür, dass der Kaufvertrag Ihrer Immobilie keine bösen Überraschungen enthält

Das voreilige Unterzeichnen eines Kaufvertrages kann zu mehr Problemen führen, als man zunächst denken würde. Die Schwierigkeiten, die sich daraus ergeben können, sind so vielfältig wie die Grundstücke und ihre Verkäufer. Plötzlich stellen sich Immobilien auf die eine oder andere Weise als mangelhaft dar und der unterschriebene Vertrag gibt einem keine Möglichkeiten an die Hand, dagegen vorzugehen. Deshalb sorgen unsere kompetenten Anwälte aus dem Bereich Immobilienrecht durch ihre Prüfung und Beratung dafür, dass Sie bei Ihrem Immobilienkauf optimal abgesichert sind.

Folgende Punkte sollten Sie bei Ihrem Kaufvertrag vorab prüfen lassen

Standardinformationen


Die folgenden Informationen sollten in jedem Immobilienkaufvertrag vorhanden sein und unbedingt auf ihre Vollständigkeit überprüft werden:

  • Zunächst die persönlichen Daten der beiden Vertragsparteien, also Name, Geburtsdatum, Anschrift und Steueridentifikationsnummer von Käufer und Verkäufer.
  • Weiterhin die grundlegenden Informationen zur Immobilie. Um was für eine Art es sich handelt (Haus/Eigentumswohnung, etc.), wo sich diese Immobilie befindet, wie groß sie ist und ähnliche Eigenschaften dürfen im Vertragsentwurf nicht fehlen.
  • Als Nächstes sollte geprüft werden, ob alle notwendigen Grundbuchdaten festgehalten wurden. Informationen zu bisherigen Eigentümern der Immobilie, Grundbuchbezirk und Grundbuchblattnummer.
  • Auch Informationen über möglicherweise im Grundbuch eingetragene Grundschulden auf der Immobilie sollten im Vertrag vorhanden sein.
  • Nicht zuletzt sind natürlich die Zahlungsmodalitäten von entscheidender Wichtigkeit. Der Kaufpreis, die Zahlungsart und Zahlungsbedingungen, sowie gegebenenfalls Informationen zu einer Finanzierung des Kaufs.

Schenken Sie diesen Punkten besondere Beachtung


Die Standardinformationen enthalten in der Regel eher wenig Potenzial für Probleme. Anders verhält es sich mit den folgenden Punkten, die man deshalb ganz besonders gründlich in Augenschein nehmen sollte:

  • Der Termin der Übergabe des Objekts kann ein fraglicher Punkt sein und sollte im Vertrag explizit festgehalten werden, damit es nicht zu Unstimmigkeiten kommt und Sie etwa in eine Eigentumswohnung, in der Sie selbst leben möchten, auch rechtzeitig einziehen können.
  • Ein ganz empfindlicher und entscheidender Punkt in einem Immobilienkaufvertrag ist das Thema “besondere Haftung bei Mängeln”. Denn wenn im Nachhinein Mängel an der Immobilie auftreten, die der Verkäufer unerwähnt gelassen hat, hat der Käufer bei einem standardisierten Immobilienkaufvertrag kaum eine Möglichkeit, Ansprüche geltend zu machen. Theoretisch dürfte er bei eklatanten Mängeln zwar vom Kauf zurücktreten, aber da es äußerst schwierig nachzuweisen ist, dass diese Mängel vor dem Kauf bereits vorhanden waren, tragen derartige Versuche in den meisten Fällen keine Früchte. Deshalb kann es von entscheidender Wichtigkeit sein, gewisse Klauseln in den Vertrag aufzunehmen, die den Verkäufer bei Mängeln haftbar machen und den Käufer schützen.
  • Zu den oftmals strittigen Themen gehört weiterhin die Frage nach etwaigen Flächenabweichungen. Nicht selten kommt es vor, dass sich eine Immobilie im Nachhinein als kleiner herausstellt, weil es sich bei den angegebenen Quadratmeterzahlen häufig nur um Schätzungen handelt. Es sollte also möglichst überprüft werden, dass das Objekt wirklich so groß ist wie angenommen.
  • Ein Rücktrittsrecht besteht, wie erwähnt, nur bei wirklich schweren Schäden an der Immobilie, die vom Verkäufer wissentlich unterschlagen worden sind. Eine solche Arglist nachzuweisen, ist jedoch ein schwieriges Unterfangen. Besser fährt man als Käufer damit, ein Rücktrittsrecht unter bestimmten Bedingungen in den Immobilienkaufvertrag einschreiben zu lassen.

Diese Unterlagen benötigen wir für Ihre Prüfung

Wenn Sie einen unserer Anwälte mit der Prüfung Ihres Immobilienkaufvertrags beauftragen, benötigen wir von Ihnen folgende Vertragsunterlagen:

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Am wichtigsten ist zunächst der Vertragsentwurf, wie er vom Notar erstellt worden ist. Als Objekt der Überprüfung bildet er die Basis für einen Vertrag, der Ihre persönlichen Interessen vertritt.

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Am wichtigsten ist zunächst der Vertragsentwurf, wie er vom Notar erstellt worden ist. Als Objekt der Überprüfung bildet er die Basis für einen Vertrag, der Ihre persönlichen Interessen vertritt.

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Zudem sind weitere individuelle Details von Bedeutung, etwa die Frage, ob neben der Immobilie zusätzliche Wirtschaftsgüter oder Gegenstände mitgekauft werden (also etwaiges Mobiliar, eine Küche, Heizöl etc.).

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Ist die Immobilie bereits vermietet? In dem Fall werden die Mietverträge benötigt.

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Wenn auf dem Grundstück gebaut werden soll, muss die Baugenehmigung vorliegen.

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Bei zusätzlichen Werkleistungen des Verkäufers wird eine Baubeschreibung benötigt. Je nach Umfang der Bauarbeiten raten wir hier zu einer zusätzlichen technischen Prüfung durch einen eigenen Architekten.

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Zu guter Letzt sind beim Kauf von Wohnungs- und Teileigentum folgende Unterlagen wichtig: Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, die aktuelle Beschlusssammlung (durch den Verkäufer regelmäßig vom WEG-Verwalter abzufordern), sowie Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung (diese liegt im Grundbuch vor und kann vom Notar abgefordert werden).

Wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten für einen Notarvertrag variieren je nach Wert der Immobilie oder Zeitaufwand der notariellen Arbeit. Mitunter gibt es auch Festpreise für Notarverträge, doch in der Regel hängen die Kosten stark vom individuellen Fall ab. Bei Geschäften mit Immobilien ist es üblich, dass der Käufer den Großteil der Kosten übernimmt, die für eine notarielle Beglaubigung anfallen. 

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt der Versicherer üblicherweise alle zusätzlich entstehenden Kosten.

Fallbeispiel

Eine Situation, in der Sie keinen Anwalt einschalten, Sie also Ihren Immobilienkaufvertrag nicht prüfen lassen, könnte in etwa so aussehen:


  • Sie als Käufer unterzeichnen den Immobilienkaufvertrag, den der Notar Ihnen vorgelegt hat, ohne ihn vorher prüfen zu lassen
  • Der Kauf ist nun abgeschlossen und rechtskräftig, doch bei der näheren Begutachtung Ihrer neuen Immobilie stellen Sie fest, dass diese eklatante Schäden aufweist, von denen Sie nicht unterrichtet worden sind
  • Womöglich entdecken Sie Schimmel in einer Wand oder ähnliche Mängel, die Ihnen nun hohe Kosten zu verursachen drohen
  • Hilfesuchend wenden Sie sich an den Verkäufer, doch der behauptet, nichts von den Schäden gewusst zu haben und verweist nur auf den unterschriebenen Vertrag
  • Auch der Notar kann Ihnen jetzt nicht mehr weiterhelfen, ein Rücktrittsrecht ist kaum zu erstreiten und Sie stehen mit den Kosten alleine da

Demgegenüber steht der Fall, bei dem Sie sich an KWAG wenden:


  • Unsere geschulten Juristen setzen sich intensiv mit dem Vertragsentwurf auseinander
  • Der Vertrag wird in Ihrem Interesse optimiert, es werden Klauseln eingeschrieben, die Sie in allen denkbaren Situationen schützen
  • Nach einer weiteren gründlichen Überprüfung und Absprache unterzeichnen Sie den Vertrag
  • Als neuer Eigentümer nehmen Sie ihre Immobilie in Augenschein - selbst, wenn sich jetzt eklatante Mängel daran erkennen lassen sollten, stehen Ihnen aufgrund der neuen Klauseln im Kaufvertrag Möglichkeiten offen, dagegen vorzugehen
  • Die anwaltliche Beratung hat Sie perfekt gegen die zahlreichen Unwägbarkeiten abgesichert, die beim Immobilienkauf entstehen können

Sichere Begleitung beim Kauf Ihrer Immobilie

Bei einer so schwerwiegenden Angelegenheit wie dem Kauf von Immobilien sollte man stets Vorsicht walten lassen und nicht überstürzt handeln. Mit der Hilfe der Experten von KWAG vermeiden Sie böse Überraschungen, die sich in Ihrem Kaufvertrag versteckt haben könnten. 


Unsere kompetente Beratung liefert Ihnen auf alle Fragen eine Antwort, unsere gründliche Prüfung Ihrer Kaufverträge sorgt dafür, dass alles in Ihrem Sinne abläuft und Sie den finalen Notartermin ganz entspannt angehen können.


KWAG Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens Bremen

Über den Autor

Jan-Henning Ahrens

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit über 20 Jahren Erfahrung, verstehe ich das Finanz- und Wirtschaftssystem wie nur wenige.

Was mich seither motiviert, ist es, meinen Mandanten eine erstklassige Beratung zu bieten, um die Welt aus meinen Augen zu sehen und bestmögliche finanzielle Entscheidungen zu treffen. Die Chancen sind immer größer und vielfältiger als man meint!

Gemeinsam mit meinem Team aus fähigen Partnern beraten wir Privatanleger, Unternehmer und Investoren. Sei es beim Schadensersatz wegen einer verlorenen Geldanlage oder bei wichtigen Entscheidungen im Unternehmen. Wir holen das Maximum für Sie heraus.

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