Wie Sie Ihren Pflichtteil erfolgreich geltend machen: Ein Leitfaden zum Erbrecht 

von  Jan-Henning Ahrens

pflichtteil erbe

KWAG ist bekannt aus:

Ein naher Angehöriger ist verstorben, aber Sie wurden als Erbe ausgeschlossen?

Neben einer emotionalen Enttäuschung sind mit solch einem Szenario auch finanzielle Verluste verbunden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind im Erbrecht äußerst komplex. Neben der Auslegung des Testaments kommt die Bewertung der Vermögensgegenstände sowie die Einhaltung verschiedener Fristen hinzu. Ohne eine fachkundige Unterstützung ist es schwierig, die eigenen Rechte durchzusetzen.

Mit unserem KWAG Rechtsexperten-Team an Ihrer Seite helfen wir Ihnen, Ihren Pflichtteil erfolgreich einzufordern. Dabei gehen wir individuell auf Ihre Situation ein.

Alles auf einen Blick

  • 1. Rechtliche Klärung: Ihr Weg zum Pflichtteil: Entdecken Sie die Schlüsselaspekte des Pflichtteils im Erbrecht und wie Sie diesen trotz Enterbung erfolgreich geltend machen können, mit einem Einblick in die rechtlichen Herausforderungen und Lösungsansätze.
  • 2. Enterbung überwinden: Ihr Recht auf den Pflichtteil: Erhalten Sie Einblicke in die rechtlichen Folgen einer Enterbung und wie Sie trotzdem Ihren legitimen Anteil am Erbe beanspruchen können, einschließlich der Rolle des Pflichtteils und seiner Durchsetzung.
  • 3. Bewertung von Vermögen: Schlüssel zum Pflichtteil: Erkunden Sie die Komplexität bei der Bewertung von Immobilien und Unternehmensanteilen im Erbfall, und wie diese den Pflichtteil beeinflussen können, mit einem Fokus auf den Bewertungsprozess und dessen Bedeutung für Ihren Anspruch.
  • 4. Verborgene Vermögenswerte aufdecken: Ihr Pflichtteil: Lernen Sie, wie Sie mit der Herausforderung umgehen, versteckte oder übersehene Vermögenswerte im Nachlass zu identifizieren, und wie dies Ihren Pflichtteil beeinflussen kann, mit einem Schwerpunkt auf der Bedeutung gründlicher Nachforschungen.
  • 5. Fristgerechte Geltendmachung: Der Countdown läuft: Verstehen Sie die Bedeutung der Einhaltung von Fristen und formellen Anforderungen beim Geltendmachen Ihres Pflichtteils, um zu erfahren, wie Sie sicherstellen können, dass Ihr Anspruch rechtzeitig und korrekt eingefordert wird.

Schlüsselherausforderungen und rechtliche Fragen zum Pflichtteil

Eine Enterbung bedeutet nicht zwangsweise, dass Sie bei der Nachlass-Verteilung leer ausgehen. Wir erklären Ihnen, ob und welchen Anspruch auf einen Pflichtteil Sie haben und welche Herausforderungen es dabei zu beachten gilt.

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1. Unklare Testamentsklauseln

Unklare sowie mehrdeutige Formulierungen innerhalb des Testaments sowie undeutlich formulierte Auflagen können die Ermittlung des Pflichtteils beeinflussen und zu Diskussionen und Streit führen. Mögliche Beispiele für eine ungenaue Bezeichnung sind etwa "ein großer Teil", "ein bedeutender Betrag" oder "ein Teil". Sind mehrere Erben vorhanden, führen unklare Formulierungen in der Regel zu Unklarheiten und Streitigkeiten.

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2. Enterbung und ihre rechtlichen Folgen für den Pflichtteil

Kommt es zu einer Enterbung durch den Erblasser, muss die rechtliche Situation hinsichtlich des Pflichtteilanspruchs geklärt werden. Eine Enterbung trifft ausschließlich auf Personen zu, welche ohne Testament als gesetzliche Erben angesehen werden. Jedoch führt eine Enterbung nicht automatisch dazu, dass der Enterbte über keinerlei Anspruch auf einen Anteil des Nachlasses verfügt. So sieht das Gesetz vor, dass pflichtteilsberechtigte Angehörige eine Mindestteilhabe in Höhe der halben ursprünglich gesetzlichen Erbquote vor. Gemäß § 2303 BGB sind die Abkömmlinge des Verstorbenen, die Eltern, im Falle, dass sie gesetzliche Erben sind sowie der Ehegatte als pflichtteilsberechtigt anzusehen.

Wünscht der Erblasser die komplette Entziehung eines Pflichtteils, muss hierfür ein Pflichtteilentziehungsgrund vorliegen und die Pflichtteilentziehung erklärt und begründet wird. Außerdem darf keine Verzeihung vorliegen. Als Grund für einen Pflichtteilentzug kann beispielsweise eine vorsätzliche Straftat und eine dafür verhängte Freiheitsstrafe ohne Bewährung angesehen werden.

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3. Bewertung von Immobilien und Unternehmensanteilen

Befinden sind Immobilien, Grundstücke oder Unternehmensanteile im Nachlass, stellt die Bewertung eine wichtige Grundlage für die Errechnung des Pflichtteils dar. Der Pflichtteil stellt die Hälfte des gesetzlichen Erbes dar, wobei gemäß § 2311 BGB der Bestand und der Wert zum Zeitpunkt des Erbfalls als Grundlage herangezogen wird. Zur Wertermittlung bei Unternehmen stehen unter anderem die folgenden Verfahren zur Verfügung:

  • Discounted-Cash-Flow-Methode
  • Ertragswertmethode
  • modifizierte Ertragswertmethode
  • vereinfachtes Ertragswertverfahren

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4. Der Umgang mit versteckten oder übersehenen Vermögenswerten

Im Nachlass nicht offengelegte oder übersehene Vermögenswerte sind für den Pflichtteilsberechtigten nur sehr schwer bis überhaupt nicht erkennbar. Hierzu zählen unter anderem Bar-Transaktionen oder Konten im Ausland. Umso wichtiger ist es, einen Nachlassverwalter und Gutachter hinzuzuziehen, um versteckte Vermögenswerte zu identifizieren. Selbst wenn alle Vermögenswerte bekannt sind, kann es für den Erben schwierig werden, den Anspruch auf den Pflichtteil rechtlich einzufordern, sofern es sich um Vermögen im Ausland handelt. Das Urteil muss im Ausland durchgesetzt, anerkannt und dort vollstreckt werden.

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5. Einhaltung von Fristen und formellen Anforderungen

Der Anspruch auf den Pflichtteil unterliegt der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren. In diesem Zeitraum hat der Pflichtteilsberechtigte die Möglichkeit, das Erbe einzufordern. Zu einem späteren Zeitpunkt besteht kein Anspruch mehr auf den Pflichtteil. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in welchem die Kenntnis über das Erbe oder die Enterbung erlangt wurde.

Voraussetzung zur Geltendmachung des Pflichtteils sind:

  • die Kenntnis über den Todesfall des Erblassers
  • die Kenntnis über die Enterbung durch den Erblasser
  • der Erhalt eines zu geringen Erbteils

Zudem muss die Einforderung des Pflichtteils schriftlich mit Angabe der genauen Forderung an die weiteren Erben kommuniziert werden.

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6. Streitbeilegung und gerichtliche Auseinandersetzungen

Ehe ein Streit gerichtlich geklärt werden muss, gilt es alternative Wege zur Streitbeilegung wie etwa eine Mediation in Betracht zu ziehen. Bei einer außergerichtlichen Einigung lassen sich Nerven, Geld und Zeit sparen. Sind beide Parteien jedoch zu sehr zerstritten, sodass auf diesem Weg keine Einigung erfolgen kann, ist ein Gerichtsverfahren der einzige Weg, um das eigene Recht durchzusetzen. Ein Fachanwalt kann Sie dabei sowohl bei einer außergerichtlichen Einigung beispielsweise als Moderator unterstützen oder Sie fachlich auf einen Gerichtstermin vorbereiten.

Das Expertenteam der KWAG Rechtsanwälte

Das Team der KWAG Rechtsanwälte greift auf eine langjährige Expertise im Bereich Erbrecht mit einer spezifischen Qualifikation für das Pflichtteilsrecht zurück. Mit dieser Erfahrung können auch komplexe rechtliche Herausforderungen erfolgreich zu Ihren Gunsten gemeistert werden.

Wir finden für Sie vorteilhafte Lösungen und beraten Sie umfassend zu Pflichtteilsansprüchen, wie diese im Testament berücksichtigt oder geändert werden können und wie diese durchgesetzt werden können.

Der rechtliche Beratungsprozess bei Pflichtteilsansprüchen in der Kanzlei KWAG Rechtsanwälte

Die Beratungsprozesse der KWAG Rechtsanwälte sind darauf zugeschnitten, individuelle Herausforderungen zu meistern und professionelle, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Das Ziel ist es, die Rechte der Pflichtteilsberechtigten bestmöglich durchzusetzen und das Pflichtteil-Erbe-Thema erfolgreich abzuschließen.

1. Erstkontakt und Ersteinschätzung


Zunächst findet ein Erstgespräch, in dem Sie als Mandant Ihre Situation schildern und alle relevanten Dokumente vorlegen, statt. Darauf basierend führt das Team von KWAG eine erste rechtliche Einschätzung durch, um die Erfolgsaussichten des Falles zu bewerten.

2. Individuelle Strategieentwicklung


Auf Grundlage der Ersteinschätzung entwickelt das Team eine individuelle Strategie, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse und Ziele zugeschnitten sind. Diese umfasst die Analyse der rechtlichen Lage, die Bewertung von Vermögenswerten und die Berücksichtigung möglicher Konflikte oder Streitigkeiten.

3. Umfassende Beratung und Vertretung


Als Mandant erhalten Sie eine umfassende Beratung zu allen Aspekten Ihres Pflichtteilsanspruchs, einschließlich der rechtlichen, finanziellen und steuerlichen Implikationen. Die KWAG Rechtsanwälte vertreten Sie in allen notwendigen Verhandlungen und, falls erforderlich, auch vor Gericht.

4. Transparente Kommunikation und Begleitung


Während des gesamten Prozesses legt KWAG großen Wert auf transparente Kommunikation und informiert Sie regelmäßig über den Fortschritt des Falles. Dabei werden Sie kontinuierlich über alle Schritte informiert und in Entscheidungsprozesse einbezogen.

5. Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses


Das Ziel des Beratungsprozesses ist es, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen, sei es durch eine außergerichtliche Einigung oder durch gerichtliche Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs. Die KWAG Rechtsanwälte nutzen ihre umfassende Erfahrung und Expertise, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte als Mandant vollständig gewahrt und durchgesetzt werden.

Eine Fallstudie: Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs in einem komplexen Erbfall


Hintergrund und Herausforderung

Der Mandant wird von seinem verstorbenen Vater durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen. Da er ein direkter Abkömmling ist, steht ihm trotz Ausschluss ein Pflichtteilsanspruch zu. Die Herausforderung bestand in einer komplexen Testamentauslegung und der Bewertung von umfangreichen Vermögenswerten, darunter mehrere Immobilien und Beteiligungen an Unternehmen. Zusätzlich kam es zwischen den weiteren erbberechtigten Familienangehörigen zu Unstimmigkeiten bezüglich der Höhe des Pflichtteils.

Engagement der KWAG Rechtsanwälte

Um seine Pflichtteilsansprüche durchzusetzen, wandte dich der Mandant an die KWAG Rechtsanwälte. Diese analysierten das Testament und führten eine Bewertung der Vermögenswerte durch, welche als Basis zur Berechnung des Pflichtteils herangezogen wurden. Im Anschluss wurde eine Strategie zur Durchsetzung des Pflichtteils entwickelt.

Die strategische Lösung bestand darin, dass die KWAG Rechtsanwälte Verhandlungen mit den anderen Erben führte und eine faire Bewertung der Vermögenswerte durchsetzte. Mit einer vorbereiteten rechtlichen Argumentation wurde der Anspruch auf den Pflichtteil des Mandanten untermauert.

Erfolgreiche Umsetzung

Durch eine geschickte Verhandlungsführung und die vorhandene, fundierte rechtliche Expertise konnten die KWAG Fachanwälte eine Einigung erzielen. Als Ergebnis wurde der Pflichtteilanspruch des Mandanten vollständig erfüllt.

Fazit

Diese Fallstudie zeigt auf, wie wichtig eine professionelle rechtliche Unterstützung bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen, insbesondere in komplexen Erbfällen, ist. Ohne das Verhandlungsgeschick von einem Fachanwalt für Erbrecht und ohne fundierte Kenntnisse im Pflichtteilsrecht haben es pflichtteilsberechtigte Erben schwer, ihre Ansprüche durchzusetzen.

Wie Sie den Kontakt zu KWAG Rechtsanwälten herstellen: Ein Leitfaden für neue Mandanten

Sie sind auf der Suche nach professionellen Rechtsanwälten im Bereich Erbrecht und Pflichtteilsanspruch? Wir sind spezialisiert auf diese Themen. Nehmen Sie bei Interesse oder Fragen Kontakt mit der Kanzlei auf.

1

Die Kontaktaufnahme

Als Interessent stehen Ihnen mehrere Optionen für eine Kontaktaufnahme mit unseren Rechtsanwälten zur Auswahl. Sie entscheiden, ob Sie Kontakt über ein Telefonat, eine E-Mail, das Online-Kontaktformular oder per persönlichem Besuch in der Kanzlei aufnehmen. Über das Kontaktformular und per E-Mail ist die Kanzlei, welche für ihre Kundenfreundlichkeit bekannt ist, rund um die Uhr erreichbar.

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Vorbereitung auf das Erstgespräch

Bereits bei der ersten Kontaktaufnahme erhalten Sie als Mandant Informationen, welche Dokumente und Unterlagen Sie zu einem Erstgespräch in der Kanzlei mitbringen sollten. Zu den wichtigsten Dokumenten gehören das Testament, Erbschaftsdokumente, Informationen des Erblassers, Hinweise über Schenkungen und mögliche Korrespondenz mit anderen Erben. Diese Unterlagen bilden die Grundlage für eine effektive Erstberatung.

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Ablauf der Erstberatung

Im Rahmen der Erstberatung wird der Fall besprochen. Es wird geklärt, ob der Anspruch auf den Pflichtteil von weiteren Erben streitig gemacht wird oder ob ein Enterben durch den Erblasser stattgefunden hat. Außerdem kann bereits eine erste rechtliche Einschätzung gegeben und mögliche Vorgehensweisen erörtert werden.

4

Transparenz und Kosten

Die Transparenz in Bezug auf die Kostenstruktur und Gebühren ist der Kanzlei sehr wichtig. Aus diesem Grund wird bereits im Erstgespräch die Kostenfrage geklärt, um Transparenz und Vertrauen zu schaffen.

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Individuelle Betreuung und Weiteres Vorgehen

Jeder Mandant und dessen Fall wird individuell betreut. Nach dem Erstgespräch erfolgt die Erläuterung der nächsten Schritte, einschließlich der Entwicklung einer maßgeschneiderten Strategie.

6

Vertrauen

Als Mandant erhalten Sie eine Zusicherung, dass alle Gespräche und Informationen, die im Rahmen der Beratung ausgetauscht werden, streng vertraulich behandelt werden. Eine der Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant.

Mit professioneller Hilfe die Pflichtteilsansprüche sichern

Das Erbrecht, besonders wenn Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden, ist hoch komplex. Fragen wie "Wie hoch ist der Pflichtteil?" oder "Was tun, wenn ich als enterbte Person betitelt werde?" sind nicht ohne professionelle Hilfe zu klären. Auch die korrekte Testamentsauslegung, eine detaillierte Bewertung von Vermögenswerten und die Einhaltung von relevanten Fristen und Verfahren überfordern in der Regel einen Erben ohne tiefgreifende rechtliche Kenntnisse.

Mit spezialisierten Anwälten zum Erfolg

Sollten Sie als Erbberechtigter im Testament ausgeschlossen sein, ist die Bedeutung des Pflichtteils umso relevanter. Mit professionellen Rechtsanwälten können Ihre Ansprüche als Pflichtteilsberechtigter erfolgreich durchgesetzt werden. Dank der Expertise eines spezialisierten Anwaltsteams lassen sich Fehler vermeiden und eine bestmögliche Strategie entwickeln, um Ihnen zu Ihrem zustehenden Erbteil zu verhelfen.

Nehmen Sie Kontakt mit dem Team von KWAG auf

Das Thema Erbrecht, insbesondere das Thema Pflichtteilsanspruch, ist sowohl äußerst komplex als auch emotional. Zögern Sie daher nicht und nehmen Sie mit unseren KWAG Anwälten Kontakt auf. Bei einem unverbindlichen Erstgespräch lässt sich Ihre Situation einschätzen. Mit der jahrelangen Erfahrung im Bereich Erbrecht sorgen wir dafür, dass Sie Ihre Rechte und den Ihnen zustehenden Erbteil erfolgreich wahren können.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Pflichtteil im Erbrecht


Was ist der Pflichtteil und wer hat Anspruch darauf?

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich festgelegter Mindestanteil am Nachlass, der bestimmten nahestehenden Angehörigen wie etwa Kindern oder Ehegatten auch dann zusteht, wenn sie durch ein Testament von der Erbschaft ausgeschlossen wurden.

Wie wird der Pflichtteil berechnet?

Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Basis ist der Nettonachlasswert zum Todestag des Erblassers.

Welche Vermögenswerte fließen in die Bewertung des Nachlasses ein?

Der Nachlass beinhaltet sämtliche vererblichen Güter und Rechtspositionen des Erblassers. Neben Vermögenswerten wie Immobilien, Bankguthaben oder Schmuck werden auch eventuelle Schulden und Verbindlichkeiten bei der Bewertung des Nachlasses berücksichtigt.

Wie kann ich meinen Pflichtteil geltend machen und welche Fristen gelten?

Das Einfordern des Pflichtanteils muss innerhalb der gesetzlichen dreijährigen Verjährungsfrist erfolgen. Die Pflichtteileinforderung muss den weiteren Erben schriftlich mitgeteilt werden.

Was passiert, wenn das Testament unklar ist oder ich meine Ansprüche bestreiten möchte?

Bei Unklarheiten oder im Streitfall sollten Sie einen rechtlichen Beistand durch Fachanwälte in Anspruch nehmen und die Angelegenheit gegebenenfalls gerichtlich klären lassen.

Kann der Pflichtteil entzogen oder reduziert werden?

Der Pflichtteil kann nur in äußerst seltenen Fällen, wie etwa bei einem schwerwiegenden Fehlverhalten gegenüber dem Erblasser entzogen oder reduziert werden.

Wie werden Schenkungen des Erblassers vor seinem Tod behandelt?

Schenkungen werden bei einem Pflichtteilsergänzungsanspruch gemäß Erbrecht immer berücksichtigt, sofern diese nicht länger als zehn Jahre vor dem Ableben getätigt worden sind.

Was sollte ich tun, wenn ich Unterstützung bei der Geltendmachung meines Pflichtteils benötige?

Wenn Sie Unterstützung bei der Geltendmachung des Pflichtteils benötigen, sollten Sie immer professionelle rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Vor allem bei komplexen Erbfällen oder wenn Streitigkeiten zu erwarten sind, ist fachlicher Beistand unerlässlich.


KWAG Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens Bremen

Über den Autor

Jan-Henning Ahrens

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit über 20 Jahren Erfahrung, verstehe ich das Finanz- und Wirtschaftssystem wie nur wenige.

Was mich seither motiviert, ist es, meinen Mandanten eine erstklassige Beratung zu bieten, um die Welt aus meinen Augen zu sehen und bestmögliche finanzielle Entscheidungen zu treffen. Die Chancen sind immer größer und vielfältiger als man meint!

Gemeinsam mit meinem Team aus fähigen Partnern beraten wir Privatanleger, Unternehmer und Investoren. Sei es beim Schadensersatz wegen einer verlorenen Geldanlage oder bei wichtigen Entscheidungen im Unternehmen. Wir holen das Maximum für Sie heraus.

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