Krisen-Nothilfe
Die Covid-Pandemie stellt Politik, Gesellschaft, aber auch jeden Einzelnen von uns vor enorme Herausforderungen. Sie können Ihre Miete oder Darlehensraten nicht zahlen und haben deshalb Probleme mit Ihrem Vermieter oder der Bank. Lehnt Ihre Hausbank eine Stundung Ihrer Raten ab? Wurde Ihnen der Kredit gekündigt? Mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Pandemie hat der Bundesrat bereits im Frühjahr 2020 unter anderem Änderungen im Miet-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht gebilligt. Wir helfen Ihnen gern bei der Lösung der Probleme. In Härtefällen verzichten wir sogar auf unser Honorar.
Mieterschutz
Mieterinnen und Mieter sowie Kleinstunternehmen, die wegen der Ausbreitung des Coronavirus ihre Miete nicht mehr zahlen können, sind bis zum 30. Juni 2022 vor Kündigungen geschützt. Miet- und Pachtverhältnisse dürfen jetzt nicht allein aus dem Grund gekündigt werden, weil der Mieter trotz Fälligkeit die Miete nicht zahlt, sofern das auf den Auswirkungen der Covid-Pandemie beruht.
Kurzarbeit
Besonders betroffen sind auch Arbeitgeber, die entweder aufgrund staatlicher Anordnung oder aber wegen der allgemeinen wirtschaftliche Lage vor der Frage stehen, wie sie bei ausbleibenden Einnahmen und damit einhergehend mit mangelnder Beschäftigungsmöglichkeit für Arbeitnehmer die laufenden Kosten, insbesondere die Lohnkosten decken sollen. Was Sie als Arbeitgeber zum Thema Kurzarbeit wissen müssen, erfahren Sie von uns. Ein KWAG-Info finden Sie hier
KfW-Kredite
Außerdem können die KfW-Notkredite zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Virus-Pandemie beantragt werden. Die Bundesregierung hat Kredit-Programm aufgelegt, um Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern durch die Krise zu helfen. Allerdings erfolgt die Bearbeitung sehr schleppend. Je nach den Voraussetzungen werden auch die Hausbanken, bei denen die Kredite beantragt werden können, die Anträge intensiv prüfen. Wir unterstützen Sie gern bei den erfahrungsgemäß selten einfachen Gesprächen. Sprechen Sie uns an. Verhandlungen mit Banken sollten auf Augenhöhe geführt werden. Wir liefern Ihnen – gerade auch im Krisenfall – schlagkräftige Argumente, damit Sie nicht als Bittsteller den Sachbearbeitern der Banken gegenüber sitzen müssen.
Kontakt aufnehmen
Wir beraten Sie umfassend!
Sie benötigen kurzfristig einen rechtlichen Beistand oder Rechtsberatung in der Corona-Pandemie? Nehmen Sie gerne Kontakt auf. Gemeinsam lösen wir Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit.
Jan-Henning Ahrens
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Weil es Ihnen zusteht
Die KWAG Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite
Wir arbeiten von zwei Standorten in Norddeutschland aus. Das Recht unserer Mandanten erstreiten wir erfolgreich bundesweit.
Standort Bremen
KWAG Rechtsanwalt in Bremen
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