Handels- und Gesellschaftsrecht

Wir beraten und vertreten Sie umfassend in allen Fragen zum Handels- und Gesellschaftsrecht. Unsere Leistungen betreffen unter anderem die Beziehungen zwischen Marktakteuren, zum anderen die Rechtsbeziehungen zwischen Organen von Gesellschaften. Also von Geschäftsführern, Vorständen oder Aufsichtsräten und den Anteilseignern, den Gesellschaftern, Kommanditisten oder Aktionären. Hier ist eine Vielzahl von Gesetzen und Regelungen zu beachten, die auch die Pflichten und Haftungspotenziale der Geschäftsführer bei einer GmbH oder die Pflichten des Vorstandes bei Aktiengesellschaften betreffen.

Weil es Ihnen zusteht

Die KWAG Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite


Wir arbeiten von zwei Standorten in Norddeutschland aus. Das Recht unserer Mandanten erstreiten wir erfolgreich bundesweit.