Vorsicht vor Falschberatung 

Bank und Sparkasse unterlaufen Fehler


Unabhängig von Angebot und Art der Finanzprodukte sind Banken dazu verpflichtet, ihre Kunden transparent, wahrheitsgemäß und umfangreich zu beraten.


Sie haben das Gefühl, dass bei Ihnen eine fehlerhafte oder falsche Beratung stattgefunden hat? 


Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Banken finanzielle Verluste Ihrer Kunden mit Schadensersatz ausgleichen.


Als erfahrene Rechtsanwälte für Bankrecht prüfen wir Ihre Ansprüche und leiten entsprechende Maßnahmen ein, um Ihren Verlust wiedergutzumachen

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Die KWAG Rechtsanwälte sind bekannt aus:

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falschberatung bank

Das können wir für sie tun


Falschberatung beweisen


Bei einer Falschberatung liegt die Beweispflicht beim Geschädigten.


Als Experten auf dem Rechtsgebiet des Bankrechts wissen wir, welche Beweise und Übersichten nötig sind, um Ihren Anspruch auf Entschädigung geltend zu machen.

Finanzielle Verluste ausgleichen


Eine Falschberatung von Banken und Sparkassen kann für Sie in enormen finanziellen Verlusten enden. Wir sorgen dafür, dass Sie gegenüber Ihrem Kreditinstitut nicht hilflos sind und holen Ihnen das verlorene Geld zurück, das Ihnen zusteht.

Erstklassige Verteidigung



Wenn außergerichtliche Verhandlungen mit Ihrer Bank nicht zum Erfolg führen, kann es nötig sein, die Bank wegen Falschberatung zu verklagen. Mit unserer langjährigen Expertise haben wir viel Erfahrung mit derartigen Fällen und können Ihre Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen.

 

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BERATUNGSPFLICHT DER BANKEN

WANN LIEGT EINE FALSCHBERATUNG VOR?


Von einer Falschberatung wird gesprochen, wenn Kunden nicht vollständig und wahrheitsgemäß von Ihrer Bank oder Sparkasse beraten wurden, obwohl diese einer Aufklärungspflicht unterlag.

Diese Pflicht entsteht immer dann, wenn ein Beratungsvertrag zwischen Berater und Bankkunde vorliegt. Dieser Vertrag muss nicht in schriftlicher Form festgehalten werden, sondern gilt automatisch, sobald Sie ein Beratungsgespräch mit Ihrer Bank vornehmen.

Hat Ihre Bank Sie falsch beraten und dementsprechend Ihre Aufklärungspflicht verletzt, wodurch Sie in der Folge einen finanziellen Schaden erlitten haben, sieht die Rechtslage einen möglichen Schadensersatz vor, den die Bank an Sie leisten muss.

rechtliche grundlagen

3 Hürden bei Ihrem Anspruch auf Schadensersatz


Grundvoraussetzung dafür, dass Sie gegenüber Ihrer Bank Schadenersatz fordern können, ist die vorherige Falschberatung des Kreditinstitutes. Darüber hinaus müssen jedoch noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Insbesondere die folgenden drei Punkte sollten Sie beachten:

  • Beratungsvertrag: Zwischen Ihnen und Ihrer Bank oder Sparkasse muss ein Beratungsvertrag existieren, aus dem die Beratung erfolgt. Erst wenn Ihr Berater seine Verpflichtungen aus dem Beratungsvertrag verletzt hat, liegt eine Falschberatung vor. Form und Umfang der Beratung sind gesetzlich geregelt und sollten von Ihrem Finanzberater vollständig und sorgfältig eingehalten werden.
  • Beweispflicht: Als Kunde müssen Sie beweisen, dass Sie von Ihrer Bank falsch beraten wurden. Um die fehlerhafte Beratung beweisen zu können, sollten Sie ein Gesprächsprotokoll vorweisen können, welches sämtliche Inhalte der Beratung, sowie das Datum der Beratung und eine Unterschrift Ihres Beraters enthält.
    Können Sie die Falschberatung Ihrer Bank nicht beweisen, können Sie keinen Schadensersatz verlangen. Ein Anwalt kann Sie bei der Beweissicherung unterstützen und diese frühzeitig und rechtssicher darlegen.
  • Verjährungsfrist: Wenn Sie merken, dass Sie falsch beraten wurden und dadurch einen finanziellen Schaden erleiden, sollten Sie schnell aktiv werden, denn für Falschberatung gibt es eine Verjährungsfrist. Gemäß § 195 BGB verjährt Ihr Anspruch auf Schadensersatz nach 3 Jahren, beginnend ab dem Jahr, indem der Anspruch entstanden ist. Also ab dem Zeitpunkt, an dem Sie den Schaden bemerkt haben.

so können sie sich wehren

In 3 Schritten zum Schadensersatz


I. Beschwerde einlegen


Nachdem Sie festgestellt haben, dass Sie falsch beraten wurden, sollten Sie zunächst eine Beschwere bei Ihrer Bank einreichen. In dieser sollten Sie Ihre Situation, sowie die Falschberatung erläutern und Ihre Bank zu einer Lösung auffordern. Setzen Sie zusätzlich eine Frist, innerhalb der Sie den Lösungsvorschlag erwarten.

II. Ombudsmann kontaktieren


Im zweiten Schritt kann es hilfreich sein, sich an die Ombudsleute des Bundesverbandes deutscher Banken zuwenden. Diese vermitteln wie Schiedsrichter bei Streitigkeiten zwischen Kunden und Finanzdienstleister, wobei Ihr Urteil in der Regel von den betroffenen Finanzdienstleister angenommen wird.

III. Rechtliche Schritte einleiten


Wenn auch der Ombudsmann keine Einigung erzielen kann oder sich Ihre Bank weiterhin weigert, den Schaden zu ersetzen, sollten Sie einen versierten Rechtsanwalt kontaktieren, der für Sie einen Schadensersatz wegen Falschberatung erstreitet und Ihren finanziellen Schaden ausgleicht. 

Wir bedanken uns bei Herrn Buttler von KWAG, der uns im Rechtsstreit gegen ein namhaftes großes Bankhaus hervorragend und erfolgreich vertreten hat. Zu jeder Zeit fühlten wir uns sehr gut betreut und vertreten. Auf Rückfragen und Überlegungen zur weiteren Vorgehensweise wurde immer in kürzester Zeit reagiert. In unserem nicht einfachen Verfahren hatten wir nie das Gefühl, auf einem unsicheren oder falschen Weg zu sein; egal, was die Gegenseite auch an Anwälten aufgeboten hatte. Wir würden uns immer wieder für die Kanzlei und - wenn möglich - auch für Herrn Buttler entscheiden und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.

KWAG Rechtsanwälte

MIT EXPERTISE GEWINNEN


Die KWAG Rechtsanwälte ist die führende Kanzlei für Verbraucherschutz im Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht. Mit unserem ausgeprägten Fachwissen und langjähriger Erfahrung haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Bankkunden und Anleger umfassend zu beraten und Sie in Ihren Rechten gegenüber übermächtigen Banken und Sparkassen oder anderen Finanzdienstleistern und Versicherungen zu vertreten. Wenden Sie sich an uns, wenn Sie umfassend über Risiken und Möglichkeiten von Bankgeschäften aufgeklärt werden möchten oder Unterstützung bei einer Falschberatung benötigen. Die KWAG Rechtsanwälte vertreten Ihre Rechte.

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(Rückmeldung nach 48 Stunden)

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SCHADENSERSATZ NACH FALSCHBERATUNG

WIR VERTRETEN SIE GEGEN IHRE BANK


Sie haben durch schlechte Investitionen und Kredite schwer erarbeitetes Geld verloren und fühlen sich von Ihrer Bank nicht richtig beraten? Als Fachanwälte für alle Rechtsgebiete im Bankrecht stehen wir Ihnen bei Ihren Fragen rundum die Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung und prüfen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund einer Falschberatung Ihrer Bank.