MIT DIESELSKANDAL-ANWALT
GELD ZURÜCKFORDERN


Wertverlust vermeiden und Schadensersatz erhalten

Wurden Sie auch im Dieselskandal hinters Licht geführt? Ihr Wagen hat über Nacht massiv an Wert verloren.

Schlagen Sie zurück. Verwandeln Sie Ihren Nachteil in einen lukrativen Vorteil!

rechtsanwalt dieselskandal

Rechtsanwalt Dieselskandal

Die KWAG Rechtsanwälte sind bekannt aus:

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KWAG hat mich im Dieselskandal als Betroffenen perfekt & erfolgreich vertreten. Für alle aufkommenden Fragen die sich einem stellen war immer ein offenes Ohr vorhanden und es wurde kurzfristig und in tagesfrist geantwortet. Einfach sehr gut - Danke!

Zufriedener Mandant T.B.

Geschädigter im Abgasskandal

Der Abgas- oder Dieselskandal kam auf, als bei Volkswagen verschiedene Softwaremanipulationen bekannt wurden. Ziel dieser Manipulationen war es, die Fahrzeuge in den vorgeschriebenen Prüfreihen ein besonders umweltfreundliches Ergebnis zu bescheren. Nachdem die Prüfreihen beendet waren, wurden die umweltfreundlichen Programme in den Motoren quasi abgeschaltet und die Fahrzeuge fuhren auf einmal mit anderer Leistung und einem anderen CO2 Ausstoß, als offiziell angegeben wurde.

Inzwischen wissen wir, dass von diesem Skandal nicht nur Fahrzeuge des Volkswagen-Konzerns betroffen sind. Auch bei AUDI, Porsche, Skoda, SEAT, Daimler, BMW, Fiat und Mercedes sind entsprechende Abschaltvorrichtungen bei verschiedenen Modellen aufgetaucht. Die Aufzählung ist nicht abschließend.

Die Anfänge des Skandals und die ersten entsprechenden Urteile liegen bereits eine Weile zurück – dennoch können Sie als Betroffener noch immer Schadensersatzansprüche geltend machen. Wir als Fachanwälte stehen Ihnen dabei gern hilfreich zur Seite.

Inzwischen wissen wir, dass von diesem Skandal nicht nur Fahrzeuge des Volkswagen-Konzerns betroffen sind. Auch bei AUDI, Porsche, Skoda, SEAT, Daimler, BMW, Fiat und Mercedes sind entsprechende Abschaltvorrichtungen bei verschiedenen Modellen aufgetaucht. Die Aufzählung ist nicht abschließend.

Die Anfänge des Skandals und die ersten entsprechenden Urteile liegen bereits eine Weile zurück – dennoch können Sie als Betroffener noch immer Schadensersatzansprüche geltend machen. Wir als Fachanwälte stehen Ihnen dabei gern hilfreich zur Seite.

Kontakt aufnehmen

Verpassen Sie Ihre Chance nicht!


Sie haben das Gefühl, ein Auto zu fahren, das womöglich von einer solchen Software betroffen sein könnte? Oder haben Sie von Ihrem Autohersteller bereits ein Software-Update erhalten oder eine Nachricht zum Rückruf Ihres Fahrzeuges bekommen? Wenden Sie sich einfach vertrauensvoll an Ihre KWAG-Rechtsanwälte – im Abgasskandal haben unsere Anwälte schon eine ganze Reihe Verfahren gerichtlich und außergerichtlich zum Vorteil unserer Mandanten regulieren können.

Welche Marken & Modell sind vom Abgasskandal betroffen? 

Inzwischen sind mehrere Hundert Modelle aufgefallen, bei denen eine entsprechende „Schummelsoftware“ verbaut wurde. Unter dem folgenden Link finden Sie eine umfassende Liste mit verschiedenen Marken und Modellen. Schauen Sie sich dort in Ruhe um, ob Sie auch Ihr Fahrzeug hier finden. In diesem Fall sollten Sie so bald wie möglich Kontakt zu uns aufnehmen – gemeinsam klären wir, welche Möglichen sich Ihnen in Sachen Schadensersatzforderung gegen den jeweiligen Autohersteller bieten.

Ihr Anwalt für den Abgasskandal – Unsere Leistungen

Das deutsche Rechtssystem ist für Unternehmen immer schon deutlich freundlicher aufgestellt gewesen als beispielsweise in den USA oder Kanada. Kein Wunder also, dass deutsche Autohersteller in den vergangenen Jahren Millionen von Dollar zur Verfügung gestellt haben, um die rechtlichen Folgen des Abgasskandals in den USA und in Kanada abzufedern, während sie lange Zeit glaubten, deutschen Autofahrern gegenüber mit einem blauen Auge davonzukommen.

Dank einer ganzen Reihe sehr positiver Gerichtsurteile für deutsche Verbraucher hat sich das Blatt allerdings auch hier gewendet. So haben wir allein in den letzten Jahren eine Vielzahl von Fällen für unsere Mandanten erfolgreich abschließen können.

Wenn Sie ein Diesel Fahrzeug haben, bei dem Sie aufgrund einer „Schummelsoftware“ Anspruch auf Schadensersatz geltend machen können, gibt es verschiedene Möglichkeiten, diesen umzusetzen. Wir beraten Sie zu Ihren Chancen und helfen Ihnen genau den Weg zu gehen, der für Sie in Ihrer Situation am Ende der Beste ist.

Schadenersatz vom Hersteller, wenn Sie das Fahrzeug behalten

Der Autohersteller hat Sie durch den Verkauf eines Fahrzeuges mit gefälschten Testergebnissen geschädigt. Auch das Aufspielen eines Software-Updates – nach dem viele Fahrer übrigens von technischen Problemen und teilweise stark geminderter Leistung berichteten – ändert daran nichts.

Für den Ihnen entstandenen Schaden in Form der Wertminderung des Fahrzeuges aber auch für die Belastung durch drohende Diesel-Fahrverbote können Sie einen Schadenersatz vom Hersteller einfordern. Dieser kann, je nach Fallgestaltung, bis in den fünfstelligen Bereich gehen. Als Anwalt für Abgasskandal Fälle vertreten wir Sie gern. Falls eine außergerichtliche Einigung dabei nicht möglich ist, setzen wir für Sie Ihr gutes Recht auch vor Gericht durch.

Damit Sie Recht bekommen

Die KWAG Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite


Wir arbeiten von zwei Standorten in Norddeutschland aus. Das Recht unserer Mandanten erstreiten wir erfolgreich bundesweit. 

Schadenersatz vom Hersteller, wenn Sie das Fahrzeug zurückgeben

Sie möchten das Fahrzeug nicht behalten? Sei es, weil das Fahrzeug nach dem durchgeführten Software-Update nicht mehr die volle Leistung entfaltet oder weil Ihnen die Gefahr eines Diesel-Fahrverbotes zu groß ist? Vielleicht ist Ihnen auch die Wertminderung aufgrund des Abgasskandals zu hoch. Auch diese Variante ist möglich. Wenn Sie Ihr Fahrzeug zurückgeben möchten, haben Sie einen Anspruch auf die Erstattung des Kaufpreises, da der Kauf unter Vorspiegelung falscher Tatsachen getätigt wurde.

Von dem Kaufpreis muss dabei lediglich eine Nutzungsgebühr für die Dauer Ihrer Nutzung abgezogen werden. Denn unabhängig von der Wertminderung durch den Abgasskandal hat auch die Nutzung des Fahrzeuges natürlich zu Verschleiß und zu einer gewissen Wertminderung geführt. Diese wird hier selbstverständlich berücksichtigt.

Übrigens
Viele Experten raten Geschädigten, das angebotene Software-Update gar nicht aufspielen zu lassen. Das Problematische dabei ist, dass das Kraftfahrtbundesamt (KBA) Ihnen, wenn Sie sich weigern, das Update aufspielen zu lassen, mit der Stilllegung des Fahrzeuges drohen wird. Sollten Sie allerdings das Update bereits aufgespielt haben, steht das einer Schadenersatzforderung trotzdem nicht im Wege.

Abgasskandal – wer hat Anspruch auf Entschädigung?

Einen Anspruch auf Schadenersatz hat jeder, der durch den Abgasskandal geschädigt wurde. Wie genau Ihre Ansprüche aussehen klären wir gern mit Ihnen im Rahmen eines kostenlosen Erstberatungsgesprächs.

Wie wurde im Abgasskandal manipuliert?

Eine Motorsoftware hat dafür gesorgt, dass die Motoren während der Prüfung in einem ganz besonderen Modus gefahren wurden. Dieser war sehr umweltschonend, und so konnten die optimierten Prüfergebnisse erzielt werden. Nach Abschluss der Prüfung wurde die Software deaktiviert, sodass die Motoren danach in einem deutlich weniger umweltfreundlichen Modus fahren.

Zahlt die Kosten des Verfahrens im Abgasskandal die Rechtsschutzversicherung?

Da Sie als Besitzer eines Autos, das vom Abgasskandal betroffen ist, auf jeden Fall geschädigt wurden, liegt in der Regel ein Versicherungsfall für Ihre Rechtsschutzversicherung vor.

Kann ich mir auch ohne eine Rechtsschutzversicherung eine Klage im Abgasskandal leisten?

Auch ohne Rechtsschutzversicherung sollten Sie den Kopf hier nicht in den Sand stecken. Gerade für Themen wie den Abgasskandal bieten Prozesskostenfinanzierer ihre Dienste an. Ein Prozesskostenfinanzierer trägt Ihre sämtlichen Kosten des Verfahrens und damit auch das komplette Risiko. Für Sie wird nur eine Leistung fällt, wenn wir den Fall für Sie gewinnen und Ihnen ein Schadenersatz zugesprochen wird. Je nach Prozesskostenfinanzierer erhält dieser dann einen prozentualen Anteil Ihres Schadenersatzes. Sprechen Sie uns einfach an – wir beraten Sie gern auch in dieser Angelegenheit.