Dieselgate – Antworten auf die wichtigsten Fragen 

von  Jan-Henning Ahrens

dieselgate - antworten auf die wichtigsten fragen

KWAG ist bekannt aus:

VW war als erster Fahrzeughersteller aufgeflogen, weil der Konzern mit seiner BlueMotion-Technologie eine Produktlinie auf den Markt gebracht hatte, die im Kundenbewusstsein fest mit dem Wunsch nach Sparsamkeit und Umweltfreundlichkeit verknüpft ist -  und hat seine Kunden massiv getäuscht.

Auch die anderen betroffenen Hersteller Audi, Skoda, Seat, Porsche, Fiat, Mercedes und Opel geben bei der Vermarktung ihrer Fahrzeuge mit Dieselmotoren vor, auf diese Eigenschaften großen Wert zu legen.

Aber die Wirklichkeit sieht völlig anders aus. Sie sollten jetzt handeln, bevor Sie am Ende der Dumme sind. Wer jetzt noch zögert, riskiert leer auszugehen. Es droht Verjährung!

Bei der Durchsetzung Ihrer Kundenrechte ist es sinnvoll, anwaltlich begleitet zu werden.  Unsere Kanzlei hat bereits für eine Vielzahl von Mandanten die notwendigen juristischen Schritte eingeleitet.

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In der folgenden Übersicht haben wir die elf wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.

DIeselgate: Ihre Rechte im Überblick

VW war als erster Fahrzeughersteller aufgeflogen, weil der Konzern mit seiner BlueMotion-Technologie eine Produktlinie auf den Markt gebracht hatte, die im Kundenbewusstsein fest mit dem Wunsch nach Sparsamkeit und Umweltfreundlichkeit verknüpft ist -  und hat seine Kunden massiv getäuscht.

Auch die anderen betroffenen Hersteller Audi, Skoda, Seat, Porsche, Fiat, Mercedes und Opel geben bei der Vermarktung ihrer Fahrzeuge mit Dieselmotoren vor, auf diese Eigenschaften großen Wert zu legen.

Aber die Wirklichkeit sieht völlig anders aus. Sie sollten jetzt handeln, bevor Sie am Ende der Dumme sind. Wer jetzt noch zögert, riskiert leer auszugehen. Es droht Verjährung!

Bei der Durchsetzung Ihrer Kundenrechte ist es sinnvoll, anwaltlich begleitet zu werden.  Unsere Kanzlei hat bereits für eine Vielzahl von Mandanten die notwendigen juristischen Schritte eingeleitet.

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In der folgenden Übersicht haben wir die elf wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.

1. Muss ich am Rückruf teilnehmen?

Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Spiegel“ hat der renommierte Sachverständige Prof. Georg Wachtmeister (TU München) in einem Gutachten festgestellt, das die Bundesregierung in Auftrag gegeben hatte, dass Softwareupdates nicht geeignet seien, die Abgasproblematik zu lösen.

Die einzig effektive Maßnahme sei der Einbau eines SCR-Kat.

Die Argumente der Automobilhersteller gegen diese Lösung hält er nicht für überzeugend. Bezeichnenderweise wird über dieses Gutachten aktuell wenig berichtet. Klar ist, dass die Hardwarenachrüstung, also Einbau des SCR-Kat, ein geeignetes Mittel sein könnte, um die Emissionen zu reduzieren und die EURO-6-Norm zu erreichen.

Da VW sich weigert, entsprechend tätig zu werden, eröffnet sich auch hier der Klageweg.

2. Sollte ich etwas unterschreiben?

Für den Fall, dass Sie tatsächlich teilnehmen, sollten Sie im Rahmen des Rückrufs grundsätzlich nichts unterschreiben.  Es besteht nämlich die Gefahr, dass im „Kleingedruckten“ gleich ein Verzicht auf etwaige Ansprüche erklärt wird, ohne dass Sie das bemerken.

Was Sie aber ihrerseits unbedingt einfordern sollten, ist eine Erklärung, dass Sie am angeordneten Rückruf teilgenommen haben. So können Sie auch gegenüber Behörden nachweisen, dass ihr Fahrzeug jetzt den Vorgaben aus der Zulassung entspricht.

3. Welche Verbraucherrechte habe ich?

Kurz gesagt, Kunden stehen im vorliegenden Fall individuell unterschiedliche Rechte gegenüber unterschiedlichen "Anspruchsgegnern" zu. Darüber hinaus haben alle betroffenen Kunden aber auch direkte Ansprüche gegen Volkswagen.

Wir wollen Ihnen hier einen ersten Überblick über die durchaus komplizierte Materie verschaffen.

Anspruchsgegner bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist der Händler. Allerdings tritt der Händler in manchen Fällen, gerade bei Gebrauchtwagenkäufen, tatsächlich nur als Vertreter auf. Bei solchen Kommissionsgeschäften ist der eigentliche Verkäufer dann oft jemand Drittes. Nicht selten ist Volkswagen selbst der eigentliche Verkäufer und somit Anspruchspartner.

Ein weiterer Anspruch kann sich aus einer Garantie ergeben. Eine Garantie ist eine vertraglich vereinbarte Leistung. Anders als die Gewährleistung, die gesetzlich besteht. Hier muss ebenfalls auf die Details geachtet werden.

Garantiegeber für die Neuwagengarantie ist Volkswagen selbst. Für eine eventuelle Garantieverlängerung kann Vertragspartner ein Händler, aber auch die Volkswagen Versicherung AG sein. Der Inhalt der verschiedenen Garantien, ist unterschiedlich. Grundsätzlich können hier Bedingungen ausgehandelt werden, was bei der gesetzlichen Gewährleistung nicht möglich ist. Allerdings sind auch nicht hier alle Bedingungen, die zusätzliche Verpflichtungen vorsehen, als wirksam zu erachten. Insbesondere dann, wenn es sich um eine bezahlte Verlängerung handelt, kann dem Kunden nicht jedwede Einschränkung zugemutet werden.

Eine weitere Anspruchsgrundlage ergibt sich aus dem sogenannten Deliktsrecht. Dieser Anspruch richtet sich direkt gegen Volkswagen. Hätte Volkswagen die Manipulation nicht vorgenommen, hätten die Fahrzeuge andere Abgas- und Verbrauchswerte. Genau diese besseren Werte werden aber nicht erreicht. Da Volkswagen diesen Umstand bewusst herbeigeführt hat, ist Volkswagen also Anspruchsgegner, um den daraus entstandenen Minderwert auszugleichen.

Bei der Überprüfung muss aber sehr genau auf die Einzelheiten geachtet werden. Wenn ein Ausgleich für eine Wertminderung besteht, ist es grundsätzlich hilfreich, wenn mehrere Anspruchsgegner zur Verfügung stehen. Daher muss für jeden in Betracht kommenden Anspruchsgegner individuell festgestellt werden, ob die Voraussetzungen für einen Anspruch erfüllt sind.

Insbesondere muss individuell die Verjährung überwacht werden, da die unterschiedlichen Ansprüche unterschiedlichen Fristen unterliegen.

Hier kann im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung bereits eine zuverlässige Einschätzung der Dringlichkeit vorgenommen werden. Sprechen Sie uns an.

4. Sind meine Rechte bereits verjährt?

Nein, jedenfalls nicht alle Ansprüche.

Grundsätzlich hat jeder Kunde einen Anspruch, der noch nicht verjährt ist. Dieser Anspruch besteht nach dem sogenannten Deliktsrecht. 

Das Deliktsrecht kann im Abgas-Skandal als Allzweckwaffe des Verbrauchers gegen Volkswagen angesehen werden. Der Anspruch richtet sich nach dem Paragrafen 826 BGB. Volkswagen hat durch seine Manipulation eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung begangen. Das betrifft auch Kunden anderer Hersteller, wie Skoda, Audi oder Porsche. Denn Volkswagen tritt hier als Zulieferer auf. Mehr Informationen dazu finden Sie HIER.

Allerdings kann die Verjährung noch eintreten, so dass unbedingt eine Hemmung der Verjährungsfristen erreicht werden muss. Bei der Prüfung, ob ein Anspruch verjährt ist, kommt es auf den Einzelfall an.

Gewährleistungsrechte verjähren grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren. Allerdings gibt es im Fall des Abgasskandals eine Ausnahme.

Hat der Vertragspartner Kenntnis vom Mangel, läuft die Verjährungsfrist ab Ende des Jahres, in dem der Kunde Kenntnis erlangt hat. Das war beim "VW-Dieselgate" der Fall mit Beginn der Berichterstattung in den Medien.

Früher Kenntnis vom Mangel gehabt zu haben, kann voraussichtlich nur Volkswagen selbst vorgeworfen werden. Allerdings gibt es Fälle, in denen Volkswagen als Händler aufgetreten ist oder in denen ein Autohaus ein Tochterunternehmen des Volkswagen-Konzerns ist und damit eine sogenannte Wissenszurechnung in Betracht kommt.

Hinsichtlich der Garantieansprüche hat Volkswagen, auch auf Betreiben von KWAG, darauf verzichtet, die Einrede der Verjährung zu erheben.Der Verzicht galt allerdings meistens nur bis zum 31.12.2017.

Ansprüche aus dem oben erwähnten Deliktsrecht verjähren, sobald der Kunde Kenntnis von der Manipulation erhielt. Ab Ende des Jahres der Kenntniserlangung beträgt die Verjährung drei Jahre.

Hier sollten Sie Ihre Ansprüche unbedingt schriftlich geltend gemachen, um der Verjährung entgegen zu wirken.

Viele Händler hatten eine Verzichtserklärung bezüglich der Verjährung bis zum 31.12.2017 abgegeben. Sofern sie nicht zuvor tätig geworden sind, sind Ansprüche jetzt wahrscheinlich verjährt. Auch hier kommt im Einzelfall jedoch eine nähere Prüfung in Betracht, wenn sie zum Beispiel erst im Jahre 2016 ihr Fahrzeug erworben haben und zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt war, dass auch diese Modellreihe vom Dieselskandal betroffen ist (z.B. VW Touareg).

Abgesehen von der bereits erreichten Verzichtserklärung seitens Volkswagen, kann ein anwaltliches Schreiben deshalb sehr hilfreich sein, um beim jeweiligen Anspruchsgegner einen rechtsverbindlichen Verzicht zu erwirken.

5. Was kann ich verlangen?

Das kommt darauf an, gegen wen Ansprüche bestehen und was Ihr Ziel ist.

Unterstellt, dass sich nach dem Rückruf die Fahrzeuge schlechter darstellen, als vorher, also etwa einen Mehrverbrauch oder Leistungsverlust aufweisen, bestehen selbstverständlich Ansprüche.

Der grundlegende Anspruch, dass Ihr Fahrzeug in einen solchen Zustand versetzt wird, wie es einmal gekauft bzw. beworben wurde, besteht weiterhin. Er entfällt nur dann, sollte es Volkswagen schlichtweg unmöglich sein, diesen technischen Zustand zu erreichen.

Ferner kann der Schaden geltend gemacht werden, der durch Leistungseinbußen oder bei Mehrverbrauch eingetreten ist. Das Auto ist dann weniger wert, als man es sich beim Abschluss des Kaufvertrages erwarten durfte. Der Minderwert ist dabei nicht unerheblich. Gerade Verbrauch und Leistung sind zwei der wichtigsten wertbildenden Faktoren bei einem Fahrzeug. Dieser Anspruch kann im Wege einer Kaufpreis-Minderung geltend gemacht werden.

Wenn der entstandene Schaden von gewisser Intensivität ist, besteht die Möglichkeit, eine Rückabwicklung vorzunehmen und das Fahrzeug gegen Kaufpreiserstattung zurückzugeben. Weil das betroffene Fahrzeug eine gewisse Weile genutzt wurde, muss man sich einen anteiligen Abzug für den sogenannten Nutzungsvorteil gefallen lassen. Ein entsprechendes Verfahren ist zwar in erster Instanz abgewiesen worden, wird aber in die zweite Instanz gehen.

Sie können also zwischen den Ansprüchen wählen. Viele Käufer hängen an ihrem Fahrzeug, so dass eine Rückabwicklung nicht in ihrem Sinne wäre. Bei einer anwaltlichen Beratung können wir Ihnen die Vor- und Nachteile erläutert und mit Ihnen zusammen den besten Weg auswählen, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

6. Wie wird die juristische Auseinandersetzung ablaufen?

Wir prüfen zunächst, welche Anspruchsgegnern in Ihrem speziellen Fall in Betracht kommen, ermitteln die laufenden Fristen und überwachen sie exakt, damit Ihnen keine Nachteile entstehen.

Haben Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen, stellen wir anhand unserer rechtlichen Einschätzung eine Kostendeckungsanfrage. Diese soll zunächst eine außergerichtliche Vertretung abdecken.

Dazu ein wichtiger Hinweis: Häufig ist bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung bereits ein Verkehrsrechtschutz integriert. Das wird leicht übersehen und sollte bei Ihrer Versicherung nachgefragt werden.

Wir holen dann für laufende Fristen entsprechende Verzichtserklärungen ein, damit Sie ohne Zeitdruck den erforderlichen Handlungsspielraum haben.

Die Anspruchsgegner werden danach aufgefordert zu erklären, wie der Ablauf der Rückrufaktion für Ihr Fahrzeug konkret geplant ist. Ferner fordern wir eine Erklärung über den technischen Erkenntnisstand. Dabei geht es insbesondere darum, ob und welche Einbußen was für das jeweilige Fahrzeug zu erwarten sind.

Wenn die Maßnahmen im Rahmen des Rückrufs an Ihrem Auto abgeschlossen sind, überprüfen wir,  ob es unter Umständen tatsächlich Einbußen bei der Leistung oder einen Mehrverbrauch gibt. In diesem Fall würden zunächst weitere außergerichtliche Schritte eingeleitet. Die jeweiligen Anspruchsgegner würden zum Ersatz aufgefordert.

Hier besteht durchaus Hoffnung, dass Volkswagen einsichtig ist und den Anspruchsaufforderungen nachkommt. Immerhin hat der Konzern dafür bereits Rücklagen gebildet.

Erst im äußersten Fall würden wir mit Ihnen in einer ausführlichen Beratung abstimmen, ob Sie klagen wollen und sollten.

 

7. Was übernimmt meine Rechtschutzversicherung?

Bei einer anwaltlichen Vertretung genügt es, wenn Sie unserer Kanzlei den Namen der Versicherung und Ihre Kundennummer mitteilen.

Wir stellen dann für Sie eine Kostendeckungsanfrage und können für den Fall, dass Ihre Versicherung die Kosten nicht übernehmen will, weiter in Ihrem Sinne argumentieren.

 

8. Muss ich gleich vor Gericht ziehen?

Auch hier ein uneindeutiges "Jein": Nach unserer Einschätzung ist das zwar grundsätzlich zunächst nicht nötig, allerdings zeigte sich die Volkswagen AG als Hersteller in der Vergangenheit eher wenig kompromissbereit, sodass zur Durchsetzung der Ansprüche nur noch eine Klage verblieb.

Jedoch stellt sich bei einer rechtlichen Bewertung sich immer die Frage nach der effektivsten Vorgehensweise. Wir meinen daher, dass gleichwohl grundsätzlich zunächst außergerichtlich vorgegangen werden sollte.

Durch die außergerichtliche Tätigkeit versperren Sie sich nicht die Möglichkeit, später zu klagen. Gegebenenfalls kann eine Klage aufgrund der verjährungshemmende Maßnahmen problemlos nachträglich erhoben werden.

9. Muss ich Beweise sichern?

Wir empfehlen vor der Rückrufaktion eine Leistungsmessung als Referenz vornehmen zu lassen. Diese kann kostengünstig bei örtlichen Anbietern vorgenommen werden. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema.

Durch eine Begutachtung vor und nach dem Rückruf können konkrete Veränderungen etwa bei Leistung und Verbrauch aufgezeigt und später geltend gemacht werden.


10. Was muss ich tun, wenn ich Rechtschutz haben möchte?

Nutzen Sie einfach die Eingabemaske oben auf dieser Seite und geben Sie dort bitte die erforderlichen Daten ein. Die Erstberatung ist kostenlos.

Wenn Ihnen ein persönliches Gespräch lieber ist, können Sie sich natürlich gern auch telefonisch an unsere KWAG-Rechtsanwälte wenden oder einen Beratungstermin in der Kanzlei vereinbaren.

Wir sind in den Bürostunden über Tel. 0421 5209 480 für Sie erreichbar.

Oder Sie nehmen per Email Kontakt mit uns auf.

 

11. Der Rückruf ist angelaufen. Ist es zu spät, einen Anwalt einzuschalten?

Nein, die anwaltliche Durchsetzung Ihrer Rechte kann auch weiterhin erfolgen.

Je länger Sie allerdings warten, desto eher besteht das Risiko, dass Ihre berechtigten Ansprüche verjähren. Auch könnte es hinsichtlich der Beweissicherung Probleme geben, je mehr Zeit verstreicht.

Da vertragliche Ansprüche gegen den Händler in den meisten Fällen verjährt sein dürften (siehe Antwort Nr. 4), kommt in den meisten Fällen die Möglichkeit in Betracht, deliktische Ansprüche gegen den Hersteller geltend zu machen.

LASSEN SIE SICH NICHT AN DER NASE HERUMFÜHREN

Prüfen Sie Ihre Erfolgschancen

Als Spezialisten für Schadensersatz vertreten wir seit über 20 Jahren die Rechte von Verbrauchern. Wenn Sie im Abgasskandal betroffen sind, sollten Sie den Schaden keineswegs auf sich sitzen lassen. Wir erstreiten für Sie einen finanziellen Vorteil, der Ihnen rechtlich zusteht. Geben Sie Ihr Fahrzeug zurück und bleiben Sie auf dem Schaden nicht sitzen.